Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Kolingasse 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Mag. Thomas Huemer, betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als…
…Juli 2012 werden gemäß § 289 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe O***** H***** J***** (=Bw.) betreibt ein Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen mit der Bezeichnung "P*****", das laut Briefpapier seinen Sitz in Deutschland hat. Der Bw. stellte am 21.5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 8. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 11. Dezember 2009 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für das Jahr 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Gemäß Abs. 3 leg.cit. finden die Bestimmungen des Absatzes 2 Buchstabe b keine Anwendung auf Vergütungen für Arbeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, wenn sich der Arbeitnehmer im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält. Nach Art. 15 Abs…
…der Nettobezug zu, aus dem die Lebenshaltungskosten der Ordensgemeinschaft gedeckt werden. Im Rahmen einer Personalgestellung unterliegt der Ordensangehörige mangels Dienstverhältnis nicht der Einkommensbesteuerung und es wird ein Gestellungsentgelt durch den Orden vereinnahmt. Der Vergleich mit üblicher Arbeitnehmerüberlassung - einer Form des drittbezogenen Personaleinsatzes, infolgedessen ein Unternehmer…
…zuzukommen, die ihm nach jeweils nationalen Steuerrecht zukomme. Unterschiedliche nationale Rechtsverständnisse könnten daher zu unterschiedlichen Qualifikationen führen. Gegenständlich handelt es sich um einen Fall der Arbeitnehmerüberlassung. Darunter wird die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern eines Unternehmens (Überlasser X AG) an Dritte (Beschäftiger Z) verstanden. Zwischen…
…ergebnismindernd ist. Die Übernahme von Lohnzahlungen durch einen Dritten begründet für sich allein ebenfalls noch keine Arbeitgebereigenschaft, wenn dem Dritten nicht auch die Arbeitskraft geschuldet wird. II. Bei der Arbeitnehmerüberlassung im Konzernverbund kommen ebenfalls mehrere Varianten in Betracht (SWI 1995, S 335 ff.; EAS 969;…
…den Arbeitnehmer zu kündigen bzw. zu entlassen, usw.), wobei im Sinne eines beweglichen Systems auf das Überwiegen und den Gesamteindruck abzustellen sei (Ludwig, Arbeitgeber bei Arbeitnehmerüberlassung, ecolex 1994, 421). Eine Bewertung im beweglichen System ergebe auch in steuerlicher Hinsicht, dass der Bund als Überlasser der…
…so auch o.Univ.Prof. Dr. Konrad Grillberger in einem vorliegenden Rechtsgutachten über die Arbeitnehmerüberlassung im Ausland). Diese Frage sei überdies auch vom Obersten Gerichtshof in einem anderen Fall so entschieden worden (OGH 1986/SZ 59/61). Im Ergänzungsschreiben vom 7. November 2000 führte die…
…Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 98 Rz. 8.7). Ein Gestellungsvertrag ist ein den Dienstverschaffungsverträgen zuzuordnender Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, bei dem (wie oben bereits ausgeführt) der Vertragsgegenstand in der Zurverfügungstellung arbeitsbereiter Arbeitskräfte und nicht in der Verpflichtung, bestimmte Dienstleistungen zu erbringen oder einen bestimmten Leitungserfolg herbeizuführen, ist. Der…
…aus dem Titel der Gewährleistung gekommen ist- was bei der Anzahl an Aufträgen ungewöhnlich ist. Dies entspricht nicht den Erfahrungen des allgemeinen Wirtschaftslebens. Ein Gestellungsvertrag ist ein den Dienstverschaffungsverträgen zuzuordnender Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, bei dem (wie oben bereits ausgeführt) der Vertragsgegenstand in der Zurverfügungstellung arbeitsbereiter Arbeitskräfte und…
…aus dem Titel der Gewährleistung gekommen wäre- was bei der Anzahl an Aufträgen ungewöhnlich ist. Dies entspricht nicht den Erfahrungen des allgemeinen Wirtschaftslebens. Ein Gestellungsvertrag ist ein den Dienstverschaffungsverträgen zuzuordnender Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, bei dem (wie oben bereits ausgeführt) der Vertragsgegenstand in der Zurverfügungstellung arbeitsbereiter Arbeitskräfte besteht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Mag. Franz Kienast, 1020 Wien, Praterstr. 17, vom 27. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 24. Oktober 2006 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid 2000 - 2004 nach der am 27…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Rauch Wirtschaftstreuhand GmbH, 8074 Raaba, Dr. Auner Straße 2/II, vom 18. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 19. Jänner 2010 betreffend Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Stadtamtes L sowie, nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung, über den gemäß § 276 Abs. 2, 2. Satz, BAO gestellten Vorlageantrag der Stadtgemeinde K gegen den Bescheid des Finanzamtes Leoben betreffend die Zuteilung der Kommunalsteuer für 1999 vom 20.6…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Achleitner & Partner, Steuerberatungs-GmbH, 4840 Vöcklabruck, Hatschekstraße 19-23, vom 25. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 3. März 2008 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag…
von der Körperschaftsteuer befreit sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Ewald Rabensteiner, Mag. Gertraud Lunzer und Mag. Harald Österreicher im Beisein der Schriftführerin FOI Andrea Newrkla über die Berufung des Bw, vertreten durch Keber & Keber Wirtschaftstreuhand GesmbH…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch die Dr. Messing Wirtschaftstreuhand - Steuerberatungsgesellschaft mbH, vom 10. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 4. Juli 2005 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vertreten durch Mag. Stefan Hajos, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 47-49, vom 3. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21. Dezember 2007 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid…