RIS AI
247 Treffer193 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0692-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe ohne rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich iSd §§ 8 und 9 NAG ab 2006.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…vorgelegt werden könne, sei der Antrag abzuweisen gewesen. Dagegen erhob der Bw. Berufung mit folgender Begründung: Er beantragte die vollinhaltliche Aufhebung des Abweisungsbescheides wegen des Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht vor entgegenstehenden Bestimmungen des österreichischen Rechts. Der Bw. pflichte der Finanzbehörde erster Instanz zu, dass infolge der…

UFSW RV/0691-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe ohne rechtmäßigem Aufenthalt iSd §§ 8 und 9 NAG ab 2006.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…des Europäischen Gerichtshofes berufen. Grundsätzlich sei dieses auch von allen Finanzämtern anerkannt worden. Dies meist ohne Bescheiderlassung, indem einfach die Auszahlung erfolgt sei. Daher verweise der Bw. bzw. sein steuerlicher Vertreter auf den Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber entgegen stehenden österreichischen Bestimmungen und stelle den Antrag…

UFSW RV/2947-W/07Gemäß § 3 FLAG , in der ab 1.7.2006 geltenden Fassung haben türkische Staatbürger Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8,9 NAG in Österreich rechtmäßig aufhalten oder Ihnen Asyl oder subsidiäres Schutzrecht nach Asylrecht 2005 gewährt worden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2008

…handelt. Es gilt hier der Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber der entgegenstehenden nationalen Vorschriften, sodass hier die angewendeten Bestimmungen des § 3 Abs.1 FLAG und die §§ 8 und 9 NAG 2005 im konkreten Fall nicht zur Anwendung kommen, da sie durch den Anwendungsvorrang zurückgedrängt werden. Sollte…

UFSL RV/1098-L/071) Vertreterhaftung nach § 9 iVm. § 80 BAO 2) Zustellung an eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2009

…249/1955 fallenden Angelegenheiten als gemeinschaftsrechtswidrig anzusehen sein. Da § 6 EIRAG - was Abgabensachen anbelangt - gegen Primärrecht (Art. 49f EG) verstößt, kommt diese Bestimmung wegen des Anwendungsvorranges des Primärrechtes für Zustellungen von Erledigungen in Abgabensachen in der Bundesrepublik Deutschland nicht zur Anwendung. 2) Zur Haftung: Gemäß…

UFSS RV/0353-S/08Vorsteuerabzug und Umsatzsteuersatz für die Eigennutzung einer überwiegend fremdvermieteten, möblierten Ferienwohnung - Anwendungsvorrang Gemeinschaftsrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009

…2 Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben Artikel 13 Teil B Buchstabe b der sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (77/388/EWG) bzw. kurz 6. MwSt-RL sieht eine Steuerbefreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken…

UFSW RV/2726-W/02Richtlinienkonforme Auslegung des Begriffes "Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln aller Art" durch den nationalen Mitgliedsstaat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…der Einzelne seine Rechte in vollem Umfang erkennen und sich vor den nationalen Gerichten auf sie berufen kann". Nach dem Effektivitätsprinzip sind - auch bei einem weiten Spielraum der Mitgliedstaaten - hohe Anforderungen an die Qualität des Umsetzungsaktes bei der Übernahme von Gemeinschaftsrecht zu stellen (Streinz, EGV…

UFSZ1W ZRV/0052-Z1W/03Einfuhr von Obst und Gemüse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2005Teil 1/2

…Bestimmungen des ZK überlagern insoweit die Vorschriften der BAO (hier: §§ 20 und § 244), so dass das der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts zu beachten ist, der alle Entscheidungen - ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung - erfasst (vgl. EuGH vom 11.01.2001 - Rs. C-226/99). Insoweit ist auch …

UFSL RV/0449-L/09Verstoß von § 122 WKG gegen Art 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSL RV/0462-L/09Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSL RV/0427-L/09Verstoß von § 122 WKG gegen Art 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSL RV/0428-L/09Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSL RV/0439-L/09Verstoß von § 122 WKG gegen Art 168 MWSt-Systemrichtlinie (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSW RV/1703-W/07Die Anwendung von § 42 Abs. 1 InvFG 1993 auf ausländische Kapitalgesellschaften verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.10.2013

…aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht die Aussage des VfGH, dass die Bestimmung des § 42 Abs. 2 InvFG 1993 EG-konform sei auch auf § 42 Abs. 1 InvFG 1993 erstrecken. Der VfGH hätte ansonsten nämlich von einer unmittelbaren Anwendbarkeit des EG-Rechts ausgehen und den Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts…

UFSW RV/3547-W/09Kein Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSW RV/3800-W/09Kein Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSW RV/3223-W/09Kein Verstoß von § 122 WKG gegen Art. 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSL RV/0450-L/09(Kein) Verstoß von § 122 WKG gegen Art 168 MwStSyst-RL (EU-Widrigkeit der Kammerumlage 1)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2009Teil 2/2

…nationalen Norm nicht an. Dem Gemeinschaftsrecht entgegenstehendes nationales Recht darf von innerstaatlichen Gerichten und Behörden nicht angewandt werden (Anwendungsvorrang). Unmittelbare Wirkung kommt den Grundfreiheiten des Art. 14, aber uU auch dem Beihilfeverbot zu, soweit von einer Neubeihilfe auszugehen ist (s dazu Sutter, Das EG-Beihilfenverbot…

UFSG RV/0020-G/11Alleinverdienerabsetzbetrag - Steht das Erfordernis der unbeschränkten Steuerpflicht des Ehepartners dem Gemeinschaftsrecht entgegen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2012

…Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben. Alle staatlichen Instanzen (Verwaltungsbehörden, Gerichte), die zur unmittelbaren Anwendung von Gemeinschaftsrecht verpflichtet sind, haben auch den Anwendungsvorrang desselben zu beachten, und zwar von amtswegen (Fischer/Köck/Karollus, Europarecht4 Rz. 862). Der Unabhängige Finanzsenat hat daher eine mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare mitgliedstaatliche…

UFSZ2L ZRV/0082-Z2L/09Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO im Zusammenhang mit der Antragsfrist des Art. 239 Abs. 2 Zollkodex
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.09.2009

…Fristverlängerung nach Art.239 Abs.2 Zollkodex sei demnach kein Ersatz für die nationale Verfahrensbestimmung zur Wiedereinsetzung und stehe somit nicht im Anwendungsvorrang. Die belangte Behörde habe also zu Unrecht eine nationale Bestimmung nicht angewendet und daher einen Verfahrensfehler infolge unrichtiger Auslegung von Gemeinschaftsrecht begangen…

UFSW RV/0055-W/11Die der Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung erwachsenen Kosten des Börseganges sind bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abzuziehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…der den von den Gesellschaftern geleisteten oder zu leistenden Einlagen abzüglich der Lasten und Verbindlich-keiten, die der Gesellschaft jeweils aus der Einlage erwachsen, entspreche. Die betreffende Richtlinienbestimmung habe trotz § 7 Abs. 1 Z 1 lit a KVG aufgrund des Anwendungsvorranges von Gemeinschaftsrecht zur Anwendung…