…als Partei im Abgabenverfahren diesbezüglich kein Antragsrecht zustehe. Die Abgabenbehörde erster Instanz hätte nach Ansicht des Bw. materiell über die Anträge gemäß § 295 BAO zu entscheiden gehabt. Nach § 295 Abs. 1 BAO sei ein von einem Feststellungsbescheid abgeleiteter Bescheid nicht nur bei einer nachträglichen Abänderung…
…§ 201 BAO, 295a BAO, 299 BAO oder 303 BAO - kein Antragsrecht neben der Vorgangsweise von Amtes wegen vor. Ein paralleles Antragsrecht erscheint auch überflüssig, da die Abgabenbehörden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Anpassung abgeleiteter Bescheide verpflichtet sind (vgl. § 295 Abs. 1 BAO: "...so ist…
…§ 201 BAO, 295a BAO, 299 BAO oder 303 BAO - kein Antragsrecht neben der Vorgangsweise von Amtes wegen vor. Ein paralleles Antragsrecht erscheint auch überflüssig, da die Abgabenbehörden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Anpassung abgeleiteter Bescheide verpflichtet sind (vgl. § 295 Abs. 1 BAO: "...so ist…
…295 BAO beruht. Nach dem Gesetzeswortlaut handelt es sich bei einer Änderung oder Aufhebung gemäß § 295 BAO um eine amtswegige Maßnahme. § 295 BAO sieht - anders als etwa § 299 BAO - kein Antragsrecht zusätzlich zur Vorgangsweise von Amts wegen vor. Erfolgt eine Bescheidänderung auf Basis eines "Nichtbescheides"…
…ihrer Ansicht nach vorliegenden Verstoß gegen den Rechtsschutz) daraus ab, dass bei jeder Berufung gegen den Grundlagenbescheid somit auch ,automatisch für den Eventualfall der Nichtigkeit desselben auch gegen die abgeleiteten (Einkommensteuer-)Bescheide' berufen werden müsste, was weder dem Stand der Rechtslage noch der Praxis entspreche…
…GesmbH u. Mitges." resultierte. Der Erklärung legte er ein Schreiben der Beteiligungsfirma bei, die dieses zu versteuernde Ergebnis auswies. Mit Einkommensteuerbescheid 2003 vom 24. November 2004 wurde der Pflichtige zunächst auch erklärungsgemäß veranlagt. 2. In der Folge kam es zu Bescheidänderungen gemäß § 295 Abs. 1…
…gewährleisten, dass der abgeleitete Bescheid dem aktuell vorliegenden Grundlagenbescheid und der materiellen Rechtslage entspreche. Aus dem Gesetzeswortlaut dieser Bestimmung ergebe sich, dass es sich bei einer Änderung oder Aufhebung gem. § 295 BAO um eine amtswegige Maßnahme handle, ein diesbezügliches Antragsrecht sei gesetzlich nicht vorgesehen. Seit…
…zuvor genannten Eingaben geäußerten Rechtsmeinung würden die im § 311 Abs. 2 BAO genannten Fristen aber keineswegs eine automatische Rechtswidrigkeit von nach Ablauf derselben erlassenen Bescheiden bzw. abgeleiteten Bescheiden festlegen. Vielmehr würden diese Fristen jenen Zeitraum bezeichnen, nach dessen Ablauf die Partei den Übergang der Entscheidungspflicht…
…bei einer bestehenden Personengesellschaft (Personengemeinschaft) der Feststellungsbescheid ausschließlich an die Personengesellschaft (Personengemeinschaft) zu richten, auch wenn beim Abspruch über die Aufteilung der Einkünfte die einzelnen Gesellschafter genannt sind. Im Beschwerdefall liegen daher auch hinsichtlich der Feststellung von Einkünften keine Erledigungen der Finanzämter vor, welchen Bescheidqualität…
…des Bw. - damals erfolgreich gewesen. Aufgrund des nicht vorgesehenen Antragsrechtes in § 295 BAO und in Ermangelung eines wirksamen Grundlagenbescheides als Basis für eine Änderung gemäß § 295 BAO ist der Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides (Einkommensteuerbescheides 1989) im streitgegenständlichen Fall als unzulässig zurückzuweisen (vgl. etwa…
…des Bw. - damals erfolgreich gewesen. Aufgrund des nicht vorgesehenen Antragsrechtes in § 295 BAO und in Ermangelung eines wirksamen Grundlagenbescheides als Basis für eine Änderung gemäß § 295 BAO ist der Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides (Einkommensteuerbescheides 1989) im streitgegenständlichen Fall als unzulässig zurückzuweisen (vgl. etwa…
…des Bw. - damals erfolgreich gewesen. Aufgrund des nicht vorgesehenen Antragsrechtes in § 295 BAO und in Ermangelung eines wirksamen Grundlagenbescheides als Basis für eine Änderung gemäß § 295 BAO ist der Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides (Einkommensteuerbescheides 1989) im streitgegenständlichen Fall als unzulässig zurückzuweisen (vgl. etwa…
…gegen diesen Bescheid geltend zu machen, und nicht mit Berufung gegen den rechtsgültigen Grundlagenbescheid. Weiters zeigen auch die vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis 2010/15/0064 angestellten rechtlichen Überlegungen bezüglich § 303 Abs. 1 lit. b iVm § 303 Abs. 2 BAO, dass ein Tätigwerden im abgeleiteten Verfahren…
…gegen diesen Bescheid geltend zu machen, und nicht mit Berufung gegen den rechtsgültigen Grundlagenbescheid. Weiters zeigen auch die vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis 2010/15/0064 angestellten rechtlichen Überlegungen bezüglich § 303 Abs. 1 lit. b iVm § 303 Abs. 2 BAO, dass ein Tätigwerden im abgeleiteten Verfahren…
…der nicht erfolgten Aufhebung der abgeleiteten Einkommensteuerbescheide auf Grundlage des § 295 BAO beruhe. Nach dem Gesetzeswortlaut handelt es sich bei einer Änderung oder Aufhebung gemäß § 295 BAO um eine amtswegige Maßnahme. § 295 BAO sieht - anders als etwa § 299 BAO - kein Antragsrecht zusätzlich zur Vorgangsweise von…
…der nicht erfolgten Aufhebung der abgeleiteten Einkommensteuerbescheide auf Grundlage des § 295 BAO beruht. Nach dem Gesetzeswortlaut handelt es sich bei einer Änderung oder Aufhebung gemäß § 295 BAO um eine amtswegige Maßnahme. § 295 BAO sieht - anders als etwa § 299 BAO - kein Antragsrecht zusätzlich zur Vorgangsweise von…
…somit festzuhalten, dass der Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides aus zwei Gründen nicht zulässig war: a) Ein solcher Antrag ist gesetzlich nicht vorgesehen. Liegen die Voraussetzungen für eine Berichtigung tatsächlich vor, ist bei Untätigkeit der Behörde die Erlassung eines abgeleiteten Bescheides mittels Devolutionsantrag (§ 311…
…zuständigen Feststellungsfinanzamtes betreffend die Fa. BGesmbH ergangen, sodass unbeachtlich ihrer Höhe jedenfalls abgeleitete Bescheide vorgelegen hätten, auch wenn bei ordnungsgemäßer Abgabe der Erklärungen tatsächlich eine Veranlagung wegen Nichterreichung der Veranlagungsgrenzen unterblieben wäre. Daraus erhelle, dass die in der Begründung der Abgabenbehörde zitierte Gesetzesstelle (§ 41 Abs…
…der nicht erfolgten Aufhebung der abgeleiteten Einkommensteuerbescheide auf Grundlage des § 295 BAO beruht. Nach dem Gesetzeswortlaut handelt es sich bei einer Änderung oder Aufhebung gemäß § 295 BAO um eine amtswegige Maßnahme. § 295 BAO sieht - anders als etwa § 299 BAO - kein Antragsrecht zusätzlich zur Vorgangsweise von…
…h. hier: wenn Neuerungstatbestand erfüllt ist, d.h. eine bei Erlassung des bisherigen ESt-Bescheides für das betreffende Veranlagungsjahr bereits existiert habende Tatsache dem Finanzamt neu bekannt wird (beim Finanzamt neu hervorkommt), und wenn Frist des § 304 erster Fall BAO (Verjährungsfrist) noch nicht abgelaufen ist…