…dient die Setzung einer Maßnahme im Sinne des § 112 Abs. 3 BAO aber auch der Ahndung von Anstandsverletzungen gegenüber der Abgabenbehörde und damit verbunden auch dazu, Personen, die den Anstand im Umgang mit einer Behörde verletzt haben, zur Besserung ihres Verhaltens im Abgabenverfahren zu bewegen…
…gesellschaftlichen Anschauung zwar nicht rechtlich, aber moralisch gefordert werden können, deren Unterlassung gesellschaftlich als Pflicht- oder Anstandsverletzung gilt und eine Minderung der gesellschaftlichen Achtung nach sich zieht. Die unentgeltliche Verfügung muss also im Zeitpunkt ihrer Vornahme nach Maßgabe ihres Anlasses, der Beziehungen der RW zur…
…gesellschaftlichen Anschauung zwar nicht rechtlich, aber moralisch gefordert werden können, deren Unterlassung gesellschaftlich als Pflicht- oder Anstandsverletzung gilt und eine Minderung der gesellschaftlichen Achtung nach sich zieht. Die unentgeltliche Verfügung muss also im Zeitpunkt ihrer Vornahme nach Maßgabe ihres Anlasses, der Beziehungen der Frau LB…
…und Behörde zu schaffen. Schließlich dient die Setzung einer Maßnahme im Sinne des § 112 Abs. 3 BAO aber auch der Ahndung von Anstandsverletzungen gegenüber der Abgabenbehörde und damit verbunden auch dazu, Personen, die den Anstand im Umgang mit einer Behörde verletzt haben, zur Besserung ihres…
…und Behörde zu schaffen. Schließlich dient die Setzung einer Maßnahme im Sinne des § 112 Abs. 3 BAO aber auch der Ahndung von Anstandsverletzungen gegenüber der Abgabenbehörde und damit verbunden auch dazu, Personen, die den Anstand im Umgang mit einer Behörde verletzt haben, zur Besserung ihres…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 30. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Günter Narat, vom 26. September 2011 betreffend eine Ordnungsstrafe nach § 112 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…