…St.Nr., betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für den Zeitraum 2007 bis 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw erzielt neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Hinblick auf das Ergebnis einer…
…November 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 29. November 2011 erging nach einer Betriebsprüfung auch ein Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2010 in der Höhe von € 389,11. Gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2002 vom 6. Februar 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Beim Berufungswerber fand u.a…
…vom 14. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 11. Juni 2008 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin fand hinsichtlich des Jahres 2004 eine Betriebsprüfung statt, bei der…
…gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen vom 13.Juli 2012 für das Jahr 2001 wird teilweise Folge gegeben. Die Berechnung der A n s p r u c h s z i n s e n ergibt für das Jahr 2001 eine Abgabenschuld in…
…Dr. Wolfgang Bartosch über die Berufung des Bw., vom 21. Oktober 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 22. September 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für 2008 und 2009 nach der am 10. Oktober 2012 in 8018 Graz, Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18, durchgeführten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber wurde mit den…
…Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide nach Maßgabe des § 205 BAO zu verzinsen (Anspruchszinsen). Der Zinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden (vgl…
…Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 20. Dezember 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ an den Berufungswerber (Bw.) einen Einkommensteuer für 2004 mit Ausfertigungsdatum 20.12…
…vom 23. Juli 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 22. Juni 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2003, 2004 und 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Beim Berufungswerber kam es im Zuge einer abgabenbehördlichen Überprüfung…
…Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 27. Mai 2009 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin wurde im Zuge einer abgabenbehördlichen Überprüfung die Berechnung des Einkommens mittels…
…Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. Oktober 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2003 und vom 4. Oktober 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund von Feststellungen…
…diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es erfolgt keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides, sondern es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid. Die Berufung gegen die Anspruchszinsenbescheide war daher abzuweisen, da lediglich behauptet wurde, dass die Einkommensteuerbescheide rechtswidrig seien. Feldkirch, am 6…
…Reiter, vom 9. Juni 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für den Zeitraum 2005 bis 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Betriebsprüfung bei der Bw. wurden neue Körperschaftsteuerbescheide für den Zeitraum 2005 bis 2009 erlassen…
…gegen die Bescheide des Finanzamtes S, vertreten durch I, vom 9. März 2006 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2002, 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit den Bescheiden vom 9. März 2006 setzte die Abgabenbehörde erster…
…Februar 2010, erhob die Bw. im Wege ihres steuerlichen Vertreters Berufung gegen die Bescheide betreffend Anspruchszinsen, brachte allerdings inhaltliche Einwendungen dazu nicht vor. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat gleichzeitig mit dem Antrag auf Entscheidung über die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2004, 2005…
…vom 23. Jänner 2008 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 23. Jänner 2008 Anspruchszinsen für das Jahr 2006 in Höhe von € 161,42 fest. Begründet wurde der…
…Rechnung getragen wird. Sollten im Berufungsfall daher die strittigen Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2005 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu…
…dieser Entscheidung zu entnehmen (Punkt 3), die einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Mit den streitgegenständlichen Berufungen bekämpfte der Berufungswerber Anspruchszinsenvorschreibungen, die jeweils unmittelbar im Anschluss an die Erlassung…
…Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck, vom 23. Juni 2006 betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe 1. Mit Bescheid vom 23. Juni 2006 wurde die Körperschaftsteuer für das Jahr…