…Ausgleich des entstandenen Zinsverlustes zu entrichten. Dagegen wurde mit Eingabe vom 27. April 2011 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben und hiezu im Wesentlichen ausgeführt, dass der Zollverantwortliche sämtliche Voraussetzungen für eine unverzügliche Anschreibung erfüllt habe. Die Daten seien unmittelbar nach Wareneingang erfasst worden. Der Bf…
…Ausgleich des entstandenen Zinsverlustes zu entrichten. Dagegen wurde mit Eingabe vom 27. April 2011 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben und hiezu im Wesentlichen ausgeführt, dass der Zollverantwortliche sämtliche Voraussetzungen für eine unverzügliche Anschreibung erfüllt habe. Die Daten seien unmittelbar nach Wareneingang erfasst worden. Der Bf…
…Ausgleich des entstandenen Zinsverlustes zu entrichten. Dagegen wurde mit Eingabe vom 27. April 2011 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben und hiezu im Wesentlichen ausgeführt, dass der Zollverantwortliche sämtliche Voraussetzungen für eine unverzügliche Anschreibung erfüllt habe. Die Daten seien unmittelbar nach Wareneingang erfasst worden. Der Bf…
…mit Eingabe vom 27. April 2011 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend führte die Bfin im Wesentlichen aus, dass der Zollverantwortliche sämtliche Voraussetzungen für eine unverzügliche Anschreibung erfüllt und alle Software-Module ordnungsgemäß ausgefüllt habe. Der Bfin sei keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da sie nicht…
…Dagegen wurde mit Eingabe vom 27. April 2011 der Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend führte die Bfin im Wesentlichen aus, dass der Zollverantwortliche sämtliche Voraussetzungen für eine unverzügliche Anschreibung erfüllt habe. Die Daten seien unmittelbar nach Wareneingang erfasst worden. Der Bfin sei auch keine grobe…
…den Zolltarif bestehe. Im Übrigen wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde mit Schriftsatz vom 30. Dezember 2011 unter Aufrechterhaltung des Vorbringens bezüglich der rechtzeitigen Anschreibung der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben. Unter Hinweis auf Art. 859 ZK-DVO wurde ergänzend vorgebracht, dass ein allfälliger…
…deren Anmeldung im Anschreibeverfahren und die Abgabe von ergänzenden Anmeldungen bewilligt worden ist, hinsichtlich der diesem Bescheid angeschlossenen Berechnungsblatt (S.1-40) angeführten eingangsabgabenpflichtigen Waren die aus der Inanspruchnahme dieser Bewilligung entstandene Verpflichtung der unverzüglichen Anschreibung nicht erfüllt habe, wodurch zum Einen für sie gem…
…Anmeldung im Anschreibeverfahren und die Abgabe von ergänzenden Anmeldungen bewilligt worden ist, hinsichtlich der diesem Bescheid angeschlossenen Berechnungsblatt (Seite 1 bis 100) angeführten eingangsabgabenpflichtigen Waren die aus der Inanspruchnahme dieser Bewilligung entstandene Verpflichtung der unverzüglichen Anschreibung nicht erfüllt habe, wodurch zum einen für sie gem…
…Anmeldung im Anschreibeverfahren und die Abgabe von ergänzenden Anmeldungen bewilligt worden ist, hinsichtlich der diesem Bescheid angeschlossenen Berechnungsblatt (Seite 1 bis 315) angeführten eingangsabgabenpflichtigen Waren die aus der Inanspruchnahme dieser Bewilligung entstandene Verpflichtung der unverzüglichen Anschreibung nicht erfüllt habe, wodurch zum Einen für sie gem…
…Bescheides bildet, die im Bescheid vom 16. Juni 2009, GZ. 5200000/72736/2009 auferlegte Verpflichtung zur Mitteilung der Anschreibung der verfahrensgegenständlichen Waren in der Buchführung (lt. Anlage 3 des Bescheides) nicht erfüllt, wodurch diese Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen worden sind. Für die Fa. Bf…
Die Rechtsansicht des Zollamtes, dass negative Auswirkungen einer zeitverschobenen Anschreibung in den gegenständlichen Fällen dann nicht vorliegen würden, wenn es zu keiner Fristüberschreitung der Frist nach Art. 560 ZK-DVO gekommen sei, würde eine willkürliche und beliebige Festlegung des Beginnes des Verfahrens der aktiven Veredelung…
…Verkehrs nach bestehenden Produktionsplänen eingeschmolzen, unter Zusatz von Metallen legiert und zu diversen Veredelungserzeugnissen verarbeitet. Die Anschreibung der zu veredelnden Waren erfolgt im Zeitpunkt der Einfuhr, wobei die tatsächliche Eigenmasse (Gewicht) und der Reingehalt an X bzw Y (Menge) erfasst werden. Über die Produktionsabläufe einschließlich…
…Verkehrs nach bestehenden Produktionsplänen eingeschmolzen, unter Zusatz von Metallen legiert und zu diversen Veredelungserzeugnissen verarbeitet. Die Anschreibung der zu veredelnden Waren erfolgt im Zeitpunkt der Einfuhr, wobei die tatsächliche Eigenmasse (Gewicht) und der Reingehalt an X bzw Y (Menge) erfasst werden. Über die Produktionsabläufe einschließlich…
…Wels die Berufung als unbegründet ab. Die Verantwortung der Bf., sie habe die Waren zeitnah in ein Zolllager/Verwahrlager an einem anderen Warenort gelagert und anschließend in den zollrechtlich freien Verkehr durch Anschreibung überführt, sei in diesem Zusammenhang unerheblich. Im Zeitpunkt der Nichtgestellung der Waren…
…Beschwerdeführerin (Bf.) bezeichnet, eine Betriebsprüfung/Zoll durch. Prüfungsgegenstand war die Buchführung im Rahmen der aktiven Veredelung sowie das vereinfachte Anmeldeverfahren. Unter anderem wurde dabei zu den Anschreibenummern laut Beilage 2 der Niederschrift vom 29. Juni 2006, Zahl: 600/000000/2004, eine Verletzung des in den…
…Beschwerdeführerin (Bf.) bezeichnet, eine Betriebsprüfung/Zoll durch. Prüfungsgegenstand war die Buchführung im Rahmen der aktiven Veredelung sowie das Vereinfachte Anmeldeverfahren. Unter anderem wurde dabei zu den Anschreibenummern laut Beilage 2 der Niederschrift vom 29. Juni 2006, Zahl: 600/000000/2004, eine Verletzung des in den…
…Beschwerdeführerin (Bf.) gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von € 2.091,92 vor. Bei der Überführung von eingangsabgabenpflichtigen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr "mit den Anschreibungen laut beiliegendem Berechnungsblatt" sei die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 201 Abs. 1 lit. a und Abs…
…der Beschwerdeführerin (Bf.) gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von € 232,01 vor. Bei der Überführung von eingangsabgabenpflichtigen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr "mit den Anschreibungen laut beiliegendem Berechnungsblatt" sei die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 201 Abs. 1 lit. a und Abs…
…Bf.) gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung von € 448,44 vor. Bei der Überführung von eingangsabgabenpflichtigen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr "mit den Anschreibungen laut beiliegendem Berechnungsblatt (Anlage 1)" sei die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 201 Abs. 1 lit. a und Abs…
…Bei Abwesenheit gebe es einen im SA Bewilligungsbescheid eingetragenen Stellvertreter, der den firmeninternen Ablauf, die Verwaltung der Papiere und die Anschreibungen im Zollprogramm vorzunehmen habe. Dass sie in ihrem Brief vom 28.9.2007 geschrieben habe, dass die Strafe von der Firma bereits überwiesen worden…