…Oktober 2010 wies das Finanzamt die Berufungen als unbegründet ab und führte aus, dass die Quellensteuer im Sinne eines Anrechnungshöchstbetrages nur dann beim Gruppenergebnis angerechnet werden könne, wenn der GT für sich betrachtet ein positives Ergebnis erzielt. Zur Begründung wurde in den Berufungen und den…
…Fraglich ist also, ob der Anrechnungshöchstbetrag des GT von seinem eigenen negativen Ergebnis abhängt oder vom saldierten Gruppenergebnis. Unstrittig ist weiters, dass die im Zuge der Betriebsprüfung für das Jahr 2003 um € 400.000,00 reduzierte Teilwertabschreibung der Beteiligung an der Tochtergesellschaft USA Inc…
…Einkommen" der Gruppenmitglieder und des Gruppenträgers ("Einkommen 1"). Diese sind in einem zweiten Schritt beim Gruppenträger zusammenzufassen ("Einkommen 2"). Der Anrechnungshöchstbetrag kann sich auch beim Gruppenträger nur auf jenes Einkommen beziehen, das sich auf der ersten Ebene ("Einkommen 1") ergibt. Daran ändert die Formulierung in …
…Einkommen" der Gruppenmitglieder und des Gruppenträgers ("Einkommen 1"). Diese sind in einem zweiten Schritt beim Gruppenträger zusammenzufassen ("Einkommen 2"). Der Anrechnungshöchstbetrag kann sich auch beim Gruppenträger nur auf jenes Einkommen beziehen, das sich auf der ersten Ebene ("Einkommen 1") ergibt. Daran ändert die Formulierung in …
…steuerlichen Folgen der Einkünftezurechnung zu tragen habe. Dies sei der GT, was auch die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages auf Ebene des GT gebiete. (4) Das DBA gebiete eine Anrechnung ausländischer Steuern, wenn Auslandseinkünfte das der KÖSt unterliegende Gruppenergebnis erhöhten. Das steuerliche Ergebnis des GT und der…
… 2 EStG zu erfolgen hätte. Im vorliegenden Fall würden Einkünfte aus Vermietung ermittelt. Diesen Einkünften würde sodann eine fiktive Körperschaftsteuerbelastung zugeordnet und jener die ausländische Abzugsteuer gegenübergestellt und damit der Anrechnungshöchstbetrag ermittelt.Dem sei § 7 Abs 3 KStG entgegenzuhalten, wonach eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
…für jede Einkunftsquelle (z.B. Zinsen, Dividenden etc). Die einzelne "Einkunftsquelle" ist aber nicht der einzelnen "Einkunftsart" gleichzusetzen. In allen Erkenntnissen des VwGH, die zum Anrechnungshöchstbetrag von ausländischen Quellensteuern vorliegen, wird ausgesprochen, dass eine Berechnungsart, die lediglich "dieselben Einkünfte" als "Einkommen" heranzieht, nicht richtig ist…
…ausländischen Einkünfte anzuwenden. Fristgerecht stellte der Bw. einen Vorlageantrag und führte darin aus, die vom Finanzamt verwendetet Formel zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages sei nicht richtig, weil die mit festen Sätzen besteuerten sonstigen Bezüge nicht zum Einkommen zählten. Auch bei den Auslandseinkünften seien die sonstigen Bezüge…
…auf die Einkünfte, die in Italien zu besteuern seien, entfalle. Die ausländische Steuer könne daher nur bis zur Höhe des anrechenbaren Höchstbetrages angerechnet werden. Zur Berechnung dieses Anrechnungshöchstbetrages sei die Formel Einkommensteuer x Auslandseinkünfte / Einkommen heranzuziehen (VwGH vom 15. April 1997, Zl. 93/14/0135…
…Der Grund hierfür lag darin, dass bei der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages die sonstigen Bezüge und die darauf entfallende Lohnsteuer von 6% miteinbezogen wurden. Die dabei zur Anwendung kommende Formel lautete wie folgt: Quellenstaatseinkünfte x (österreichische Einkommensteuer + Steuer auf sonstige Bezüge) / (veranlagungspflichtiges Welteinkommen + Bemessungsgrundlage für Steuern…
…Der Grund hierfür war eine Programmänderung der EDV-Anlage, derzufolge bei Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages die sonstigen Bezüge sowie die darauf entfallende Lohnsteuer von 6% miteinbezogen wurde. Die dabei zur Anwendung kommende Formel lautet wie folgt: Quellenstaatseinkünfte x (österreichische Einkommensteuer + Steuer auf sonstige Bezüge) (veranlagungspfl Welteinkommen…
…jedoch, dass diese Anrechnung betraglich beschränkt ist. Österreich rechnet die von der Schweiz einbehaltene Quellensteuer nämlich nur insoweit an, als auf diese in der Schweiz erzielten Einkünfte österreichische Einkommensteuer entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). Aus dem oben wiedergegebenen bekämpften Bescheid vom 27. Mai 2009 ist klar ersichtlich, dass…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 19.5.2004 der ZZA-EFG-GmbH, ABC, gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC betreffend Körperschaftsteuer 2002 vom 10. Feber 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit der…
…werde ermittelt, welcher Teil der österreichischen Einkommensteuer (vor der Anrechnung) auf die ausländischen Einkünfte entfalle. Im Gegensatz dazu habe das Finanzamt Innsbruck den Anrechnungshöchstbetrag nach der Formel Schweizer Quellensteuer x Auslandseinkünfte: Steuerbemessungsgrundlage Schweiz ermittelt. Das Finanzamt vergleiche offenkundig die inländische mit der ausländischen Steuerbemessungsgrundlage. Dies…
…entfällt. Durch die Steueranrechnung soll lediglich die sonst eintretende Doppelbesteuerung vermieden, aber kein darüber hinausgehender Vorteil verschafft werden. Der Anrechnungshöchstbetrag wird durch Anwendung des Durchschnittsteuersatzes auf die durch Anrechnung begünstigten ausländischen Einkünfte nach folgender Formel ermittelt (vgl. z.B. VwGH vom 22.2.1994, Zl…
…als auf die zugehörigen Auslandseinkünfte inländische Einkommensteuer entfiele. Der Anrechnungshöchstbetrag wurde in der Berufungsvorentscheidung wie folgt errechnet: € 535,10 abzüglich Veranlagungsfreibetrag € 31,31 = Basis € 503,79 ausländische Einkünfte (Auswirkung): € 503,79 x 11,68 % = € 58,84 anrechenbare Quellensteuern…
…72.655,30 €), eine Darstellung der Zusammensetzung der Gesamteinkünfte (50.521,32 €) in inländische (-22.133,98 €) und ausländische Einkünfte (72.655,30 €) und eine Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages (17.177,25 €). Mit Bescheid vom 31. Jänner 2005 wurde die Körperschaftsteuer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Karl Rausch, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 200…
…sich daraus, dass es zwar eine inländische Steuer gebe, aber kein inländisches Einkommen, von dem diese inländische Steuer berechnet wird. Der Anrechnungshöchstbetrag müsste also auch in diesem Fall 0 sein." (Bauer/Quantschnigg,Schellmann/Werilly, a.a.O., § 24 Tz.57). Danach kann nur dann, wenn…
…anrechnet, der der dort gezahlten Steuer entspricht. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf Einkünfte, die im anderen Staat besteuert werden dürfen, entfällt ("Anrechnungshöchstbetrag" - Art. 20 Abs. 1 DBA/Schweden, Art. 24 Abs…