…Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens sei Österreich als Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß …
…Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens sei Österreich als Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß …
…Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens sei Österreich als Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß …
…Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens sei Österreich als Ansässigkeitsstaat der Privatstiftung verpflichtet, die im Ausland entrichtete Quellensteuer auf die in Österreich vom Einkommen zu erhebende Steuer anzurechnen. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Doppelbesteuerungsabkommen nicht auch zu einer Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer gemäß …
…zu dem Betrag anzurechnen, mit dem die österreichische Steuer verhältnismäßig auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Übersteigen die negativen inländischen Einkünfte die anrechnungsberechtigten ausländischen Einkünfte, läuft die Anrechnung ins Leere, da aufgrund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Durch das Anrechnungssystem…
…besteuerten Einkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). Gemäß den KSTR 2001 Rz 1517 seien Abzugsteuern, also vor allem Kapitalertragsteuern sowie allfällige ausländische Steuerbeträge (Quellensteuern) nach Maßgabe eines DBA bis zur Höhe der auf die fiktive Bemessungsgrundlage entfallenden österreichischen Körperschaftsteuer anzurechnen. Dies müsse analog auch für die auf die…
…zu den Einkünften des Jahres 1997 ist daher nicht zu Recht erfolgt. III) Kapitalertragsteuer: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988, BGBl.Nr. 400/1988, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen auch Zuwendungen jeder Art einer nicht unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Privatstiftung an…
…Ausmaß hinausgehende Anrechnung ausländischer Steuer beantragt wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anrechnung mit der im Ansässigkeitsstaat auf die entsprechenden Einkünfte entfallene Steuer begrenzt ist. Ist die Steuerbelastung im Quellenstaat höher, so verbleibt ein im Ansässigkeitsstaat nicht anrechenbarer Steuerüberhang. In der Literatur wird…
…und im Zusammenhalt mit dem anschließenden Verweis auf die Schlussbesprechung vom 04.05.2009 zu lesen. Widmet sich doch der im Schlussbesprechungsprotokoll mit zwar knapper, aber ausreichender handschriftlicher Zusammenfassung: "Festsetzungszeitraum 2000 - 2007, da Vorsatz; X-StiftungVaduzFL transparent; Einkünfte aus KV werden [der Bw] zugerechnet" verwiesene…
…Privatstiftungen wie der Berufungswerberin, die nicht unter § 5 Z 6 oder 7 KStG 1988 oder unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind in- und ausländische Kapitalerträge aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten (§ 93 Abs. 2 Z 3 EStG 1988) weder bei den Einkünften…
…die Bw. auch im Berufungsverfahren niemals in der Lage, gesetzte Termine (z.B.: zeitnahe Vorlage von Unterlagen nach der mündlichen Berufungsverhandlung) zu wahren. Der festgesetzte Verspätungszuschlag von 7,40 % der Bemessungsgrundlage - absolut € 96,20 - erscheint daher im Bezug auf das Gesamtverhalten der Bw. als…
…diese Formel werde der Wortlaut des Artikel 23 DBA Österreich/Schweiz umgesetzt, denn es werde ermittelt, welcher Teil der österreichischen Einkommensteuer (vor der Anrechnung) auf die ausländischen Einkünfte entfalle. Im Gegensatz dazu habe das Finanzamt Innsbruck den Anrechnungshöchstbetrag nach der Formel Schweizer Quellensteuer x Auslandseinkünfte…
…bei eigenen Verlusten Quellensteuer aus ausländischen Einkünften anrechnen kann, wenn sich ein positives Gesamteinkommen der Gruppe ergibt. 2. Nach § 1 Abs 2 Z 1 KStG 1988 sind juristische Personen des privaten Rechts körperschaftsteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte iSd …
…bei beschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 die Steuerpflicht auf Einkünfte, bei denen die Steuer durch Steuerabzug erhoben wird. Gemäß § 94 Z 6 lit. c EStG 1988 hat der zum Abzug Verpflichtete (§ 95 Abs. 3) bei Kapitalerträgen im Sinne…
…belgische Quellensteuer auf die von "diesen" Einkünften erhobene Steuer anzurechnen ist. Dazu ist zu erwähnen, dass innerstaatliche Normen zur Durchführung der abkommensrechtlich vorgesehenen Anrechnung ausländischer Quellensteuern nicht bestehen. Dies betrifft sowohl die Berechnung des anrechenbaren Betrages als auch die im Zuge der Durchführung der Anrechnung…
…zu dem Betrag anzurechnen, mit dem die österreichische Steuer verhältnismäßig auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Übersteigen die negativen inländischen Einkünfte die anrechnungsberechtigten ausländischen Einkünfte, läuft die Anrechnung ins Leere, da aufgrund des negativen Welteinkommens keine Ertragsteuerbelastung der ausländischen Einkünfte im Ansässigkeitsstaat vorliegt. Durch das Anrechnungssystem…
…darüber hinausgehender Vorteil verschafft werden. Der Anrechnungshöchstbetrag wird durch Anwendung des Durchschnittsteuersatzes auf die durch Anrechnung begünstigten ausländischen Einkünfte nach folgender Formel ermittelt (vgl. z.B. VwGH vom 22.2.1994, Zl. 93/14/0202 mit Hinweis auf Loukota, Anrechnung ausländischer Steuern, SWI 1991,140)…
…ausführlich dargestellt, wurde die KESt durch die Berufungswerberin übernommen. Der KESt-Satz beträgt deshalb 33,33%. Die Berechnung der auf diesen Vorteil entfallenden Kapitalertragsteuer ergibt damit die folgenden Haftungsbeträge der Berufungswerberin für die auf [Begünstigte] entfallenden Vorteilszuflüsse (Einkünfte aus Kapitalvermögen). [Grafik] Salzburg, am 29. Mai…
…könnte - wie der Stiftungsrat, welcher über das Vermögen tatsächlich verfügte - , ist festzustellen, dass im gegenständlichen Fall durch den Bw. als Stifter die Vollmacht an die Bank gegeben wurde und diese damit in dessen Auftrag tätig wird. Damit liegt ein wesentlicher Einfluss auf den Stiftungsrat vor…
…eine Anrechnung der italienischen Steuern insofern stattzufinden, als Einkünfte bezogen werden, die nach diesem Abkommen in Italien und in Österreich besteuert werden dürfen. Die Bestimmungen des DBA Italien verpflichten Österreich als Ansässigkeitsstaat des Bw. - zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung - dazu, abkommenskonform erhobene ausländische Steuern auf die…