…von 0,55 € bis ca. 80 € für Porto, Parkgebühren, Maut, Anonymverfügungen, Mobiltelefon und Bücher. Von diesen Ausgaben hat das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung 162,69 € als abzugsfähig beurteilt, die Werbungskosten somit um 6.578,30 € gekürzt. Im Vorlageantrag führte der Berufungswerber…
…folgt übermittelt: a) Berufslektüre i.H.v. 449,64 €: Dieser Betrag setzt sich lt. den vorgelegten Belegen aus einer Anonymverfügung wegen Schnellfahrens i.H.v. 21 € und der doppelten Vorlage einer Kurier-Abonnement-Rechnung i.H.v. jeweils 214,32 € zusammen. b)…
…offenbar auf Gefahr des Empfängers. Wenn selbst die Bundespolizeidirektion in der Lage ist Anonymverfügungen über 70 Euro mit Zustellnachweis zu verschicken, wird es wohl der Finanz zumutbar sein eine Forderung von immerhin 1.883,60 Euro ebenfalls mit Zustellnachweis einzufordern. Dieser formale Mangel muss als…
Niederschriftlich widerrief Ing. HerrP im Beisein von Organwaltern des damals noch aktenführenden Finanzamtes C am 21. Oktober 2009 die gegenüber Stb. Mag. Stb2 erteilten Vollmachten u.a. für "Kurzbezeichnung3.Geschäftsherrin". G) Zu den Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften/gemeinschaften (Einkünfteerklärungen) iZm der 3. Geschäftsherrin und…
Bescheid Der Vorlageantrag betreffend einen Gebührenbescheid vom 3. November 2005, der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, die Berufung gegen den Bescheid vom 19. Jänner 2006 über die Abweisung eines Aussetzungsantrages, der Antrag auf Aussetzung der Einhebung einer Abgabe in Höhe von 88,20…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 17. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Josef Inwinkl, vom 27. September 2011 betreffend Auskunftspflichtgesetz (§ 4 Auskunftspflichtgesetz) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Es leuchtet ein, dass zumal in Anbetracht der besonderen Konstellation im gegenständlichen Fall (Sicherstellung von nicht gesichteten Ordnern bei einem Anwalt, welchem vorgeworfen wird, in diesen seinen Klienten belastende und deshalb von ihm selbst beigeschaffte Unterlagen vor dem Behördenzugriff zu verstecken) nicht einfach die Ordner…
(2) Die Vorsorgevollmacht muss vom Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Hat der Vollmachtgeber die Vollmacht zwar eigenhändig unterschrieben, nicht aber eigenhändig geschrieben, so muss er in Gegenwart dreier unbefangener, eigenberechtigter und sprachkundiger Zeugen bekräftigen, dass der Inhalt der von ihm unterschriebenen Vollmachtsurkunde seinem Willen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Bescheid Der in der Eingabe vom 20. Mai 2006 angeführte Devolutionsantrag gemäß § 311 der Bundesabgabenordnung (BAO) des DW, vertreten durch SW, gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Mit Beschluss vom 12. Jänner 2000, 8…
Für die 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille sei das Finanzamt A zuständig gewesen. Die Prüfung sei durch das Finanzamt C im Auftrag des aktenführenden Finanzamtes im Wege der "Nachbarschaftshilfe" erfolgt. [Anm: Wie oben bereits erwähnt, hat dieser Begriff der "Nachbarschaftshilfe" nichts mehr mit benachbarten Zuständigkeitsbereichen des…
Laut Vorhaltsbeantwortungen des Finanzamtes A vom September 2010 ist der Prüfungsfall dann auch tatsächlich wieder dem Finanzamt C elektronisch zum Zweck der sogenannten Prüfung in Nachbarschaftshilfe zugeteilt worden. [Anm: Der hier nicht unmittelbar verständliche Begriff der Nachbarschaftshilfe kommt daher, dass ursprünglich damit gemeint war, dass…
& atypisch Stille z.H. 3. Geschäftsherrin, wonach eine einheitliche und gesonderte Feststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 188 BAO für das Jahr 2007 betreffend der 3. Geschäftsherrin & atypisch Stille unterbleibe für die namentlich angeführten 156 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist; mit 11. November…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Mag. G, in der Finanzstrafsache gegen W., M.Dorf, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit.a. des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Bescheid Der Devolutionsantrag vom 27. Dezember 2004 des Dw., vertreten durch Sw., betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2000 gilt gemäß § 85 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung Mit Beschluss vom 12. Jänner 2000, 8 B 181…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, über die Beschwerde des X., vertreten durch Advokaturbüro Jelenik & Partner, FL-9490 Vaduz, Landstraße 60, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid (Beschlagnahmeanordnung gem. § 26 Zollrechts…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates 1, Hofrat Dr. Karl Kittinger, in der Finanzstrafsache gegen B.K., Adresse1 wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG über die durch N.N. (alias B…
§ 89 Abs. 4 FinStrG entgegen steht. Sämtliche zum Zwecke der Information des Rechtsanwaltes (des Bf.) hergestellte Informationen (Schreiben bzw. E-Mails von Klienten, Gesprächsnotizen, Aktenvermerke usw.), welche sich in den Klientenakten befanden, wurden daher im Rahmen der Sichtung durch den Vorsitzenden des Berufungssenates aus diesen…