…bleiben mussten) ließ es die als Sonderausgaben gem. § 18 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 beantragten (halben) Annuitätenzahlungen mit folgender Begründung außer Ansatz: "Die beantragten Aufwendungen für Wohnraumschaffung konnten nicht berücksichtigt werden, da die Wohnung auf Ihre Partnerin lautet. Ausgaben im Sinne des § 18 Abs…
…Berufungsvorentscheidung erhob der Bw Berufung. Er beantragte die Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages und der Aufwendungen für seine Tätigkeit als Personaltrainer als Betriebsausgaben sowie der Annuitätenzahlungen für die Wohnung als Sonderausgaben. An Belegen wurden vorgelegt: Bestätigung der Wohnbaugenossenschaft über die geleisteten Annuitätenzahlungen, eine neue Einkommensteuererklärung mit einer…
…Verkäuferin leistet Gewähr dafür, dass die Kaufobjekte mit Ausnahme der in diesem Vertrag übernommenen Belastungen und Verpflichtungen vollkommen frei von allen anderen bücherlichen und außerbücherlichen Lasten in den Besitz und Genuss der Käufer übergehen und dass auch ein Rückstand an Annuitätenzahlungen der Baudarlehen nicht besteht. ..…
…Verkäuferin leistet Gewähr dafür, dass die Kaufobjekte mit Ausnahme der in diesem Vertrag übernommenen Belastungen und Verpflichtungen vollkommen frei von allen anderen bücherlichen und außerbücherlichen Lasten in den Besitz und Genuss der Käufer übergehen und dass auch ein Rückstand an Annuitätenzahlungen der Baudarlehen nicht besteht. ..…
…Verkäuferin leistet Gewähr dafür, dass die Kaufobjekte mit Ausnahme der in diesem Vertrag übernommenen Belastungen und Verpflichtungen vollkommen frei von allen anderen bücherlichen und außerbücherlichen Lasten in den Besitz und Genuss der Käufer übergehen und dass auch ein Rückstand an Annuitätenzahlungen der Baudarlehen nicht besteht. ..…
…Verkäuferin leistet Gewähr dafür, dass die Kaufobjekte mit Ausnahme der in diesem Vertrag übernommenen Belastungen und Verpflichtungen vollkommen frei von allen anderen bücherlichen und außerbücherlichen Lasten in den Besitz und Genuss der Käufer übergehen und dass auch ein Rückstand an Annuitätenzahlungen der Baudarlehen nicht besteht. ..…
…Verkäuferin leistet Gewähr dafür, dass die Kaufobjekte mit Ausnahme der in diesem Vertrag übernommenen Belastungen und Verpflichtungen vollkommen frei von allen anderen bücherlichen und außerbücherlichen Lasten in den Besitz und Genuss der Käufer übergehen und dass auch ein Rückstand an Annuitätenzahlungen der Baudarlehen nicht besteht. ..…
…Verkäuferin leistet Gewähr dafür, dass die Kaufobjekte mit Ausnahme der in diesem Vertrag übernommenen Belastungen und Verpflichtungen vollkommen frei von allen anderen bücherlichen und außerbücherlichen Lasten in den Besitz und Genuss der Käufer übergehen und dass auch ein Rückstand an Annuitätenzahlungen der Baudarlehen nicht besteht. ..…
…Verkäuferin leistet Gewähr dafür, dass die Kaufobjekte mit Ausnahme der in diesem Vertrag übernommenen Belastungen und Verpflichtungen vollkommen frei von allen anderen bücherlichen und außerbücherlichen Lasten in den Besitz und Genuss der Käufer übergehen und dass auch ein Rückstand an Annuitätenzahlungen der Baudarlehen nicht besteht. ..…
…Gewähr dafür, dass die Kaufobjekte mit Ausnahme der in diesem Vertrag übernommenen Belastungen und Verpflichtungen vollkommen frei von allen anderen bücherlichen und außerbücherlichen Lasten in den Besitz und Genuss der Käufer übergehen und dass auch ein Rückstand an Annuitätenzahlungen der Baudarlehen nicht besteht. ................... IV. Belastungen…
…Verkäuferin leistet Gewähr dafür, dass die Kaufobjekte mit Ausnahme der in diesem Vertrag übernommenen Belastungen und Verpflichtungen vollkommen frei von allen anderen bücherlichen und außerbücherlichen Lasten in den Besitz und Genuss der Käufer übergehen und dass auch ein Rückstand an Annuitätenzahlungen der Baudarlehen nicht besteht. ..…
…Gen.m.b.H. über Annuitätenzahlungen (Eigenheim) von € 476,00 monatlich, zwei Honorarnoten über zahnärztliche Leistungen in Höhe von € 1.568,-- und eine Zahlungsaufforderung des WIFI Salzburg über den Betrag von € 4.950,- für den Lehrgang Mediation vom 22.11.2007 bis…
…aus, dass im genannten Bescheid weder die beantragten Sonderausgaben (Annuitätenzahlungen iHv 60,98 €), die Werbungskosten (Gewerkschaft und Pensionistenverband iHv 41,00 €) noch die außergewöhnliche Belastung durch die Zahnsanierung iHv 377,80 € steuerrechtlich berücksichtigt worden seien. Überdies habe das Finanzamt die Unterhaltszahlungen an…
…sowie Fahrtkosten in Höhe von € 2.931,00. Die Wohnungsgesamtkosten setzten sich lt. Bw. aus Annuitätenzahlungen i.H. von € 3.125,21, Kreditrückzahlungen für den seinerzeitigen Finanzierungsbeitrag i.H.von € 2.063,61, Betriebskosten von € 2.254,55 und Stromkosten i…
…14/0107). Der Bw. übt die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers aus. Er hat im Rahmen seiner Überschussermittlung aus seiner Maklertätigkeit auch Zinsen, Annuitätenzahlungen und Kreditspesen geltend gemacht. Unbestritten ist, dass diese Aufwendungen nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Versicherungsmakler stehen. Unbestritten ist daher damit auch…
… 1405 ABGB erfolgt und vereinbart worden sei, vom Käufer die Annuitäten zur Tilgung des Wohnungsförderungsdarlehens an das Land Niederösterreich zu bezahlen seien und die GEB lediglich die Ver- und Abrechnung der Annuitätenzahlungen vornehme, das Land Niederösterreich dem Erwerb des Wohnungseigentumsobjektes durch den Käufer nur dann…
…vorgeschrieben (Beilage IV). Weiters sei eine Haushaltsversicherung von ca. € 510.- zu bezahlen. Die jährlichen Annuitätenzahlungen würden € 635.- betragen. Ergänzend zu dieser reinen Kostenbelastung stellte der steuerliche Vertreter folgende Rechnung auf, die jener wie sie in den Beilagen zu den Einkommensteuerklärungen ab dem Jahr…
…22. Jahr ab 1996. Im Telefax vom Dezember 2003 wurde seitens des Bw weiters vorgebracht, dass die Annuitätenzahlungen in unveränderter Höhe erfolgten, weshalb auf Grund des niedrigeren Zinssatzes die Verteilung der Annuitäten zugunsten der Kapitalrückzahlung einen doppelten wirtschaftlichen Effekt erziele: niedrigere Finanzierungskosten und kürzerer Tilgungszeitraum…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des R und der S, vom 8. Februar 2007 gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Peter Grüner im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufungen des M und der B, beide vormals wohnhaft in der…