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3 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
UFSZ2L ZRV/0063-Z2L/04Vorschreibung von Eingangsabgaben für Treibstoff im Reiseverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.04.2005

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bw. vom 7. Dezember 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Innsbruck vom 26. November 2003, Zl. 800/10638/02/2003, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Zollschuldtatbestand wird wegen vorschriftswidrigen Verbringens auf…

UFSZ1W ZRV/0070-Z1W/02Die Einfuhr von diversen Lederwaren aus den USA mit einem die Reisefreigrenze überschreitenden Wert wurde nicht deklariert. Für die nachträgliche Abgabenerhebung ist mangels vorliegender Rechnungen bzw. entsprechender Mitwirkung des Pflichtigen ein Schätzverfahren gemäß Art. 31 ZK und § 184 BAO notwendig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.10.2007

…mit Art. 234 ZK-DVO ausgetauscht. Es liegt nämlich schon durch das Beschreiten des Grünkanals (bzw. Passieren ohne spontan von sich aus eine Zollanmeldung abzugeben) gemäß der Anmeldungsfiktion in Art. 233 ZK-DVO eine Erklärung vor, keine abgabenpflichtigen Waren mit sich zu führen, weshalb in…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 3/4

Ein Vertrag kommt gemäß allgemeinen Zivilrecht an jenem Ort zustande, an dem dem Anbieter die Zustimmung der anderen beteiligten Partei zugeht (§ 862 ABGB). Diese allgemeine Regel zum Vertragsabschluss gilt auch für Glücksspiel- und Wettverträge. (Züger/Standfest, Die Besteuerung von Wetten und Glücksspielen im Internet, ÖStZ…