…die Finanzämter oder Gerichte gemäß der Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt. Durch § 17a Abs. 2 AVOG, idF BGBl. I Nr. 105/2007, wurden die im österreichisch-deutschen Amtshilfevertrag den Finanzlandesdirektionen zufallende Zuständigkeiten dem Bundesministerium für Finanzen übertragen. Mit Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 105/2007, wurde …
…nach Anführung des Art. 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954 aus, dass die Zuständigkeiten der Finanzlandesdirektionen laut Amtshilfevertrag durch § 17a Abs. 2 AVOG idF vor BGBl. I 105/2007 an…
…oder Finanzlandesdirektionen des ersuchten Staates anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären. Artikel 6 bleibt unberührt. (3) Die in Absatz 2 bezeichneten Verfügungen werden durch die Finanzämter oder Gerichte gemäß der Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt." Die Zuständigkeiten der Finanzlandesdirektionen laut Amtshilfevertrag wurden durch § 17a Abs…
…zu erklären. Artikel 6 bleibt unberührt. (3) Die in Absatz 2 bezeichneten Verfügungen werden durch die Finanzämter oder Gerichte gemäß der Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt." Wie bereits in der Berufungsvorentscheidung zutreffend festgestellt wurde, wurden die Zuständigkeiten der Finanzlandesdirektionen laut Amtshilfevertrag durch § 17a Abs. 2…
…als Finanzstrafbehörde geführten Zollstrafermittlungen, im Zuge derer -unter Anwendung des deutsch- österreichischen Rechts- und Amtshilfevertrages vom 11.9.1970- zum einen das Hauptzollamt Darmstadt am 2.8.1999 (zu StrL 57/99 B-F 01) dem Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz u.a. mitteilte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Kapfer + Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6021 Innsbruck, Salurner Straße 1, vom 15. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 13. Februar 2007, Zl. 800000/x/2006, betreffend Einfuhrumsatzsteuer entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Dr. Wilhelm Pistotnig und Mag. Josef Gutl im Beisein der Schriftführerin Claudia Orasch über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Dr. Stefan Kofler, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Str. 24…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HA, vertreten durch Mag. Lothar Blum, 6923 Lauterach, Alter Bahnhof, vom 14. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 23. April 2003 betreffend Einkommensteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Nikolaus Weselik CMS Strommer Reich-Rohrwig Karasek Hainz, Rechtsanwälte, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch HR Mag. Bernhard Sklusak, vom 12. Juli 2000, GZ. aa, betreffend Zollschuld, nach in Wien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 17. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 18. August 2011, mit dem der in der Rückstandsanzeige des Finanzamtes Stuttgart IV vom 19. Juli 2011 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von 163.309…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Haslauer, Dr. Eberl, Dr. Hubner, Dr. Krivanec & Partner, gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Salzburg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…