…94, wurde weiters ausgeführt, dass Zahlungen für ein Alleinvertriebsrecht des Käufers (also sein Recht, in einem bestimmten Gebiet allein vom Verkäufer beliefert zu werden und die gelieferten Waren allein in diesem Gebiet vertreiben zu dürfen) dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis nicht hinzuzurechnen seien…
…94, wurde weiters ausgeführt, dass Zahlungen für ein Alleinvertriebsrecht des Käufers (also sein Recht, in einem bestimmten Gebiet allein vom Verkäufer beliefert zu werden und die gelieferten Waren allein in diesem Gebiet vertreiben zu dürfen) dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis nicht hinzuzurechnen seien…
…94, wurde weiters ausgeführt, dass Zahlungen für ein Alleinvertriebsrecht des Käufers (also sein Recht, in einem bestimmten Gebiet allein vom Verkäufer beliefert zu werden und die gelieferten Waren allein in diesem Gebiet vertreiben zu dürfen) dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis nicht hinzuzurechnen seien…
…94, wurde weiters ausgeführt, dass Zahlungen für ein Alleinvertriebsrecht des Käufers (also sein Recht, in einem bestimmten Gebiet allein vom Verkäufer beliefert zu werden und die gelieferten Waren allein in diesem Gebiet vertreiben zu dürfen) dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis nicht hinzuzurechnen seien…
…Kosten hätten von der VV. getragen werden müssen. Am 25. September 1997 habe Mag. L. das Alleinvertriebsrecht an die Bw, übertragen, wobei diese die Aufwendungen für Fremdleistungen die nicht von der VV. refundiert worden seien, zu übernehmen hatte. Ergänzend ist auszuführen, dass es zu einer…
…NE, als Lizenzinhaberin, eine feste Lizenzgebühr in der Höhe von 7% des Nettoverkaufserlöses für die Benutzung des Warenzeichens und das Alleinvertriebsrecht zu bezahlen. Im gegenständlichen Fall steht unbestritten fest, dass die Nutzung der Einfuhrwaren nur unter der Bedingung der Zahlung der Lizenzgebühren möglich ist. Diese…
…NE, als Lizenzinhaberin, eine feste Lizenzgebühr in der Höhe von 7% des Nettoverkaufserlöses für die Benutzung des Warenzeichens und das Alleinvertriebsrecht zu bezahlen. Im gegenständlichen Fall steht unbestritten fest, dass die Nutzung der Einfuhrwaren nur unter der Bedingung der Zahlung der Lizenzgebühren möglich ist. Diese…