Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Sicherheitswachebeamter, geb. 1955, 1120 Wien, Adresse1, vom 7. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch ADir. Martin Paulovics, vom 12. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die…
…2 x 220 €) hat, keine steuerliche Auswirkung. 2. Alleinverdienerabsetzbetrag Gemäß § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich ohne Kind 364 Euro, bei einem Kind (§ 106 Abs 1) 494 Euro, bei zwei Kindern (§ 106 Abs 1) 669…
…zusätzliche Abzugspost zu berücksichtigen, wurde vom Amtsvertreter zustimmend zur Kenntnis genommen. Über die Berufung wurde erwogen: Aufgrund des Inhaltes des vorgelegten Verwaltungsaktes in Verbindung mit den weiteren Ermittlungen ist für die Berufungserledigung im Ergebnis von nachstehendem und als erwiesen anzunehmenden Sachverhalt auszugehen: Der alleinverdienende Bw…
…Zur steuerlichen Entlastung eines unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen, alleinverdienenden Ehegatten sehen die Steuersysteme der beiden Staaten völlig unterschiedliche Instrumentarien vor: In Österreich wird eine Entlastung durch einen von der Tarifsteuer abzuziehenden Absetzbetrag herbeigeführt, dessen Tatbestandsvoraussetzungen - wie oben ausgeführt - während eines Zeitraumes von mehr als sechs Monaten im…
…Alleinverdienerabsetzbetrag: Nach § 33 Abs. 4 Z. 1 erster Satz EStG 1988 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Nach Satz vier leg.cit. sind Alleinverdienende Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. August 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27. Juli 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
…wurden. Nach § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 sind Alleinverdienende (denen ein nach Anzahl der Kinder gestaffelter Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht) Steuerpflichtige, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet sind und von ihrem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauern getrennt leben. Dies traf auf den Berufungswerber…
…§ 33 Abs. 4 Z 1 und 106 Abs. 1 EStG. Demnach seien alleinverdienende Steuerpflichtige nur solche, die "mindestens ein Kind hätten, mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner seien, welchen im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag" zustehe. Es handle sich bei beiden von der…
…Alleinverdienenden steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich - bei einem Kind (§ 106 Abs. 1) 494 Euro, - bei zwei Kindern (§ 106 Abs. 1) 669 Euro. Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind (§ 106 Abs. 1) um jeweils 220 Euro jährlich. Alleinverdienende sind…
…ohne Kind 364 Euro" und Aufnahme des Erfordernisses "mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1)" in die Definition des "Alleinverdienenden"), sodass insoweit eine Gleichstellung mit dem Alleinerzieherabsetzbetrag hergestellt wurde. Nach der für den Streitzeitraum geltenden Rechtslage finden somit nur mehr Belastungen aus den Unterhaltspflichten gegenüber…
…1) 669 Euro. Alleinverdiener ist ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Alleinverdienende sind auch Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§106 Abs.1), die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt…
…Alleinverdienerabsetzbetrag Alleinverdienenden steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich - bei einem Kind (§ 106 Abs. 1) 494 Euro, - bei zwei Kindern (§ 106 Abs. 1) 669 Euro. Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind (§ 106 Abs. 1) um jeweils 220 Euro jährlich. Alleinverdienende…
…Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 EStG 1988 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Partners nicht erforderlich. Alleinverdienende sind auch Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (iSd § 106 Abs. 1 EStG 1988), die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person…
…dem 31.12.2010 enden; § 124b Z 182) geändert und lautete zuvor idF BGBl 2009/135 - auszugweise zitiert - wie folgt: "(4) Darüber hinaus stehen folgende Absetzbeträge zu: 1. Alleinverdienenden steht ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich - ohne Kind 364 Euro, - bei einem Kind (§ 106 Abs…
…stand Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag auch dann zu, wenn sie kinderlos (im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988) waren. Der Alleinverdienerabsetzbetrag betrug in diesem Fall jährlich € 364,--. Mit dem BBG 2011, BGBl. I 111/2010, wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für diese Personengruppe beseitigt. Als Alleinverdienende…
… 106 Abs. 1 EStG 1988. Gemäß § 33 Abs. 4 EStG 1988 idF des BGBL 2010/111 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Alleinverdienende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen…
… 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 steht einem Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich ohne Kind € 364,-. Alleinverdienende sind Steuerpflichtige, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partnern nicht…
…Alleinverdienende sind Steuerpflichtige, die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet sind und von ihren unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 ist die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten nicht erforderlich. Alleinverdienende sind auch Steuerpflichtige mit mindestens einem…
…EStG 1988 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Dieser beträgt jährlich ohne Kind 364 Euro, bei einem Kind 494 Euro und bei zwei Kindern 669 Euro. Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils 220 Euro jährlich. Als Alleinverdienende werden unter…
…sind das Wochengeld (Z 4 lit. a) sowie das Kinderbetreuungsgeld (Z 5 lit. b) von der Einkommensteuer befreit. Gemäß § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 steht Alleinverdienenden ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu. Voraussetzung ist, dass der (Ehe-) Partner (§ 106 Abs. 3 EStG 1988) bei mindestens einem…