…Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Kindern aus benachteiligten Regionen, der von den Wiener Jugendbehörden seit Oktober 2000 zur Vermittlung von ausländischen Adoptivkindern nach Österreich zugelassen sei und für eine reibungslose Abwicklung von Auslandsadoptionen sorge. Die aufgewendeten Kosten seien zur Vornahme der Adoptionen unumgänglich gewesen. Die…
…auf eine ausländische Beihilfe für Y besteht, ist nicht ersichtlich. Nicht festgestellt werden kann, dass bereits vor August 2006 der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Y in Österreich lag. Diese Tatsachenfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes, auf die Zeugenaussage des Kindes Y vor…
…§ 3 Rz 157). Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob ein ständiger oder nur vorübergehender Aufenthalt der Pflegekinder in Österreich vorliegt, da es bei ausländischen Kindern neben dem Vorliegen (irgend-)eines aufrechten Aufenthaltstitels nach §§ 8, 9 NAG nach derzeitiger Rechtslage nur auf den ständigen Aufenthalt iSd…
…Klasse Volksschule) erteilt, und aktuell bis 29.7.2012 verlängert. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob ein ständiger oder nur vorübergehender Aufenthalt des Pflegekindes in Österreich vorliegt, da es bei ausländischen Kindern neben dem Vorliegen (irgend-)eines aufrechten Aufenthaltstitels nach §§ 8, 9 NAG nach derzeitiger…
…2002 eine Rückstellung in Höhe von € 308.000,- für (anstehende) Prozess- und sonstige Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit einem Restitutionsverfahren zur Rückerlangung ausländischen Vermögens (Tschechien) stehen, erfolgswirksam gebildet werden kann und ob aus dem gleichen Grund (tatsächlich) angefallene Prozesskosten in Höhe von € 46…
… 45 Abs. 6 KFG 1967 nicht bekannt seien. Die Namensänderung hätte im Zusammenhnag mit einer Adoption per 21.7.2004 stattgefunden. Im Jahr 2004 hätte sich der Bw auch das Wunschkennzeichen Ö2 zuteilen lassen (Anm. des Referenten: welches er dann offensichtlich erst Anfang 2008 für…
…Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Kindern aus benachteiligten Regionen, der von den Wiener Jugendbehörden seit Oktober 2000 zur Vermittlung von ausländischen Adoptivkindern nach Österreich zugelassen sei und für eine reibungslose Abwicklung von Auslandsadoptionen sorge. Die aufgewendeten Kosten seien zur Vornahme der Adoptionen unumgänglich gewesen. Die…
…vom 29. April 2008 aufgehoben und ein neuer Einkommensteuerbescheid 2006 erlassen. Begründend wurde ausgeführt, es liege keine sittliche Verpflichtung zur Adoption von Kindern vor. Gegen den Einkommensteuerbescheid vom 16. Dezember 2008 wurde mit Eingabe vom 12. Jänner 2009 fristgerecht Berufung erhoben und ausgeführt, nach der…
…Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Für ausländische Studierende/Schüler in Österreich mit einer Aufenthaltsbewilligung für Ausbildungszwecke…
…Wenn im Falle der Zusammenführung von Adoptiv- und Pflegekindern mit einem zusammenführenden, aufenthaltsberechtigten Fremden die Familienbeihilfe rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Begründung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in Österreich gebührt, muss dies auch im Fall des Zusammenlebens eines aufenthaltsberechtigten Fremden mit den eigenen, minderjährigen Kindern gelten…
…Der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Kindes ist hier - und das übersieht das Finanzamt in seiner Argumentation - nur dann maßgebend, wenn das Kind selbst - und nicht wie hier der (Pflege)Vater - Anspruch auf Familienbeihilfe hat. Daher gehen die auf Kinder ausländischer Studierender abzielenden Ausführungen des Finanzamtes…
…besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. (5) In den Fällen des Abs. 2, Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz wird für nachgeborene Kinder die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt. Gleiches gilt für Adoptiv- und…
…besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. (5) In den Fällen des Abs. 2, Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz wird für nachgeborene Kinder die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt. Gleiches gilt für Adoptiv- und…
…besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. (5) In den Fällen des Abs. 2, Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz wird für nachgeborene Kinder die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt. Gleiches gilt für Adoptiv- und…
…besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. (5) In den Fällen des Abs. 2, Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz wird für nachgeborene Kinder die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt. Gleiches gilt für Adoptiv- und…
…besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. (5) In den Fällen des Abs. 2, Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz wird für nachgeborene Kinder die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt. Gleiches gilt für Adoptiv- und…
…besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. (5) In den Fällen des Abs. 2, Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz wird für nachgeborene Kinder die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt. Gleiches gilt für Adoptiv- und…
…besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. (5) In den Fällen des Abs. 2, Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz wird für nachgeborene Kinder die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt. Gleiches gilt für Adoptiv- und…
…besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. (5) In den Fällen des Abs 2, Abs 3 letzter Satz und Abs 4 letzter Satz wird für nachgeborene Kinder die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt. Gleiches gilt für Adoptiv- und…
…besteht auch für Kinder, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde. (5) In den Fällen des Abs. 2, Abs. 3 letzter Satz und Abs. 4 letzter Satz wird für nachgeborene Kinder die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt. Gleiches gilt für Adoptiv- und…