…des § 30a FinStrG, idF BGBl. I Nr. 104/2010, am 1. Jänner 2011 und somit auch im Zeitpunkt der Erlassung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0067-Z2L/11, vorgelegene Unzulässigkeit der Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR…
…des § 30a FinStrG, idF BGBl. I Nr. 104/2010, am 1. Jänner 2011 und somit auch im Zeitpunkt der Erlassung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 27. Dezember 2011, GZ. ZRV/0067-Z2L/11, vorgelegene Unzulässigkeit der Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR…
…2013 anwendbar ist. Die ab dem Inkrafttreten des § 30a FinStrG, idF BGBl. I Nr. 104/2010, am 1. Jänner 2011 vorgelegene Unzulässigkeit der Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG ( wegen materieller Derogation) ist mit Inkrafttreten des geänderten § 30a Abs. 5 FinStrG idF…
…soweit er die Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG betraf, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf und führte hierzu aus, dass mit der Finanzstrafnovelle 2010, BGBl. I Nr. 104/2010, dem Finanzstrafgesetz der § 30a eingefügt worden sei. Diese mit 1. Jänner 2011 in Kraft getretene…
…Einlassungsschreiben" vom 2. November 2010 verwiesen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Seit Inkrafttreten des § 83 Abs. 2 FinStrG idF BGBl. I Nr. 104/2010 am 1. Jänner 2011 ist gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Diese Bestimmung ist nicht…
…30a Abs. 5 Finanzstrafgesetz (FinStrG) idF BGBl. I Nr. 104/2010 ist unbeschadet des § 108 Abs. 2 ZollR-DG die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig. Somit hat die Bf. keine Abgabenerhöhung nach §…
…30a Abs. 5 Finanzstrafgesetz (FinStrG) idF BGBl. I Nr. 104/2010 ist unbeschadet des § 108 Abs. 2 ZollR-DG die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig. Somit hat die Bf. keine Abgabenerhöhung nach §…
…30a Abs. 5 Finanzstrafgesetz (FinStrG) idF BGBl. I Nr. 104/2010 ist unbeschadet des § 108 Abs. 2 ZollR-DG die Festsetzung einer Abgabenerhöhung im Zusammenhang mit Zöllen und mit Abgaben, die von den Zollämtern zu erheben sind, unzulässig. Somit hat die Bf. keine Abgabenerhöhung nach §…
…den Bescheid vom 20.7.2007 aufzuheben, in eventu die Zollschuld und die Abgabenerhöhung herabzusetzen. Als Beweismittel wurden die Parteieneinvernahme und der Strafakt des Zollamtes Wien, Zl. 100/00000/2001-AFA/Hd, angeboten. Weiters wurde im Schriftsatz beantragt eine Aussetzung der Einhebung der Zollschuld (Art…
…5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der Verkürzungsbeträge geahndet. Gemäß § 51 Abs.2 FinStrG idFd BGBl I 2001/44 werden Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a leg.cit. mit einer Geldstrafe bis zu…
…BGBl 1955/189 idF BGBl II 2011/398, in Höhe von € 814,82 sowie nach der Bestimmung des § 291a Abs 2 Z 2 EO fünf Unterhaltsgrundbeträge zu je € 162,96 für seine laut Schreiben vom 8. März 2012 nicht berufstätige Ehegattin und die…
…Art. 859 Zollkodex-Durchführungsverordnung ( ZK-DVO, idF bis 30. Juni 2001) und Art. 213 ZK und in Verbindung mit den §§ 2 Abs. 1 und 108 Abs. 1 ZollR-DG am 2. Mai 2001 eine Abgabenschuld hinsichtlich des mittels Versandpapier Carnet TIR I.R.U. Nr…
…bis 2010) bewirkt. Sie habe dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. (3) KPP habe hierdurch begangen - die Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach den §§ 33 Abs 2 lit a und 38 Abs 1 lit a FinStrG idF vor BGBl I 2010/104 und…
…zu verständigen, wobei nach der für den Anlassfall geltenden Rechtslage (vgl. dazu insbesondere § 265 Abs. 1 lit. p FinStrG idF BGBl. I 104/2010) bei vorsätzlichen Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in der Form eines mit Beschwerde iSd § 152 FinStrG bekämpfbaren Bescheides (vgl. auch § 56…
…zu verständigen, wobei nach der für den Anlassfall geltenden Rechtslage (vgl. dazu insbesondere § 265 Abs. 1 lit. p FinStrG idF des BGBl. I 104/2010) bei vorsätzlichen Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, diese Verständigung in der Form eines mit Beschwerde iSd § 152 FinStrG bekämpfbaren Bescheides (vgl. auch §…
…Abschnitt 34 Abs. 4 der GewSt-RL unzulässig. Die Bestimmung des § 307 Abs. 2 BAO sei erst mit BGBl I 2002/97 mit Wirkung ab 26. Juni 2002 aufgehoben worden. Damit stehe fest, dass in den Sachentscheidungen - ungeachtet des mangelnden Hervorkommens neuer Tatsachen bzw. Beweismittel …
…1 lit. a FinStrG darstellten. Nach § 83 FinStrG (idF vor BGBl. I 104/2010) ist die Einleitung des Strafverfahrens aktenkundig zu machen (Abs. 1). Von der Einleitung des Strafverfahrens ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung…
…Inkrafttreten des § 83 Abs. 2 FinStrG idF BGBl. I Nr. 104/2010 am 1. Jänner 2011 gegen einen solchen Bescheid ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Diese Bestimmung ist aber nicht anzuwenden auf zum 1. Jänner 2011 anhängige Beschwerden gegen derartige Einleitungsbescheide (§ 265 Abs. 1p FinStrG…
…2 FinStrG idF BGBl. I Nr. 104/2010 am 1. Jänner 2011 ist gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ein abgesondertes Rechtsmittel nicht mehr zulässig. Diese Bestimmung ist nicht anzuwenden auf zum 1. Jänner 2011 anhängige Beschwerden gegen Einleitungsbescheide in Finanzstrafverfahren wegen des…
…betreffend die Einkommensteuer 2006 und 2007) seit der Zustellung vom 20. Mai 2010 wieder dem Rechtsbestand angehören. Die vom Bw begehrte Bescheidaufhebung ist in der ab 26. März 2009 geltenden Fassung des § 299 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, idF BGBl. I Nr. 20/2009 (BAO)…