…Die Pensionseinkünfte aus der Schweiz würden 3.630,46 € betragen, die Einkünfte aus D 1.122,13 €. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 28.7.2011 wurde ausgeführt: Sie erzielten im Kalenderjahr 2009 unter anderem eine ordentliche Altersrente von der Eidgenössischen AHV aus der…
…eingehoben. Die bisher nicht berücksichtigte ausländische Steuer (Quellensteuer) war mit vorliegendem Bescheid in Abzug zu bringen. Die AHV-Pensionskassenbezüge und Krankenversorgungsbezüge von zusammen 11.436,16 € beruhen auf ausländischen gesetzlichen Beitragspflichten. Die entsprechenden Beiträge sind im Streitfall als Werbungskosten einkünftemindernd geltend gemacht worden. Die…
…Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) der Bw. unterliegen folglich grundsätzlich ab Zuzug nach Österreich gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG und gemäß Artikel 18 DBA-Schweiz der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Da auch die Pensionsbezüge aus der X Vorsorgeeinrichtung unter Artikel 18…
…Gemäß § 25 Abs. 1 Ziffer 3 zählen Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entsprechen, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung, besser bekannt unter der Abkürzung AHV, bildet die erste Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Personen, die…
…nicht mehr, weil die meisten ausländischen Pensionsversicherungen die Jahrespension nur in zwölf Raten auszahlen und keine "Sonderzahlungen" kennen. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rd. 1/7 höher ist als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…neben dem laufenden Bezug - nicht mehr erfüllt werden könne. Der Bezieher einer Schweizer AHV-Pension sei somit mit einer Steuerbelastung konfrontiert, welche um rund 1/7 höher sei als jene eines Beziehers einer inländischen Pension. Der EuGH habe in seiner Rechtsprechung wiederholt die Feststellung getroffen…
…habe, - die Einkünfte des Berufungswerbers auf das Konto bei der L Bank gehen würden und aus dem beiliegenden Kontoauszug ersichtlich sei, dass der Berufungswerber monatlich eine AHV Pension und eine Firmenpension erhalte, - es keine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Trennung zwischen Herrn und Frau W gebe…