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UFSW RD/0005-W/04Abweisung eines Devolutionsantrages, wenn die Säumigkeit nicht auf ein überwiegendes Verschulden des FA zurückzuführen ist. Vorhaltsbeantwortung ging an den Fragen des Vorhaltes vorbei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.06.2004

…Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Wie aus der Reaktion auf den Vorhalt zu erkennen ist, verwechselt der Dw Einkommen- und Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer ist die Gewinnerzielungsabsicht sehr wohl Voraussetzung…

UFSW RD/0014-W/09Abweisung eines Devolutionsantrages mangels überwiegenden Verschuldens des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.10.2009

…Gemäß § 311 Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Da im gegenständlichen Fall das Finanzamt weder innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der ursprünglichen Abgabenerklärungen, noch innerhalb der ihm gemäß § 311 Abs…

UFSL FSRV/0058-L/09Zurückweisung eines Fristsetzungsantrages iSd § 57 Abs. 6 FinStrG bei unzureichender Sachverhaltsdarlegung trotz Vorhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.09.2011

…sei. Eine Finanzstrafbehörde könne - so die EB - weiters nur dann säumig werden, wenn die Verzögerung auf deren überwiegendes Verschulden zurückzuführen sei. Voraussetzung für die Setzung einer Frist, innerhalb derer die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz in einem bei ihr anhängigen Verfahren die unterlassene Verfahrenshandlung nachzuholen habe…

UFSW RD/0077-W/04Zurückweisung eines verfrüht gestellten Devolutionsantrages nach vorangegangener Abweisung, Fristenberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid08.03.2005

…Juni 2004, GZ RD/0005-W/04, als unbegründet abgewiesen, weil seiner Ansicht nach die Verletzung der Entscheidungspflicht nicht auf ein überwiegendes Verschulden des Finanzamtes zurückzuführen war. Der Abweisungsbescheid wurde am 16. Juni 2004 von der zustellbevollmächtigen Lebensgefährtin EK übernommen. Das säumige Finanzamt hat die…

UFSI RV/0223-I/13Versäumung einer Frist als primäre Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…

UFSW RD/0038-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…

UFSW RD/0037-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…

UFSW RD/0036-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…

UFSW RD/0028-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…

UFSW RD/0033-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.05.2013

…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…

UFSW RD/0025-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.05.2013

…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…

UFSW RD/0018-W/13Devolutionsantrag wegen unerledigter Berufungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid27.05.2013

…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…

UFSF RD/0001-F/13Devolutionsantrag betreffend Antrag auf neuerliche Zustellung eines Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2013

…Nach Abs. 5 dieser Gesetzesbestimmung sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Faktische Einschränkungen der Pflicht zur Bescheiderlassung werden bei solchen Anbringen anzunehmen sein, die nicht primär auf Bescheiderlassung, sondern auf die Setzung anderer Amtshandlungen…

UFSZ1W ZRV/0032-Z1W/12Die Festsetzung der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG erweist sich, im Hinblick auf § 30a Abs.5 FinStrG, ab dem 01.Jänner 2011, als rechtswidrig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.11.2012

…buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Zollbehörde selbst ein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld oder an der Nacherhebung oder am entstandenen Nebenanspruch trifft. §80 Abs.1 ist sinngemäß anwendbar. Die Verpflichtung zur Entrichtung…

UFSZ2L ZRV/0014-Z2L/12Kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur unverzüglichen Anschreibung, wenn im gemeinschaftlichen Versandverfahren angelieferte Waren innerhalb einer Frist von 2 - 6 Tagen eine zollrechtliche Bestimmung erhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.10.2012

…Der Bf. sei auch keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da sie nicht "berufsmäßiger Zollanmelder" sei. Außerdem treffe die Behörde selbst ein überwiegendes Verschulden, wenn sie völlig überraschend und entgegen der langjährigen Praxis nunmehr eine andere Rechtsansicht vertrete. Die Abgabenerhöhung wäre daher - unabhängig von der Frage, ob…

UFSZ2L ZRV/0013-Z2L/12Kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur unverzüglichen Anschreibung, wenn im gemeinschaftlichen Versandverfahren angelieferte Waren innerhalb einer Frist von 2 - 6 Tagen eine zollrechtliche Bestimmung erhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.10.2012

…Der Bf. sei auch keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da sie nicht "berufsmäßiger Zollanmelder" sei. Außerdem treffe die Behörde selbst ein überwiegendes Verschulden, wenn sie völlig überraschend und entgegen der langjährigen Praxis nunmehr eine andere Rechtsansicht vertrete. Die Abgabenerhöhung wäre daher - unabhängig von der Frage, ob…

UFSZ2L ZRV/0012-Z2L/12kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur unverzüglichen Anschreibung, wenn im gemeinschaftlichen Versandverfahren angelieferte Waren innerhalb einer Frist von 2 - 7 Tagen eine zollrechtliche Bestimmung erhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.10.2012

…Der Bf. sei auch keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da sie nicht "berufsmäßiger Zollanmelder" sei. Außerdem treffe die Behörde selbst ein überwiegendes Verschulden, wenn sie völlig überraschend und entgegen der langjährigen Praxis nunmehr eine andere Rechtsansicht vertrete. Die Abgabenerhöhung wäre daher - unabhängig von der Frage, ob…

UFSZ2L ZRV/0112-Z2L/12Festsetzung einer Abgabenerhöhung gem. § 108 Abs. 1 ZollR-DG ab 1. Jänner 2011 (Inkrafttreten des § 30a FinStrG) unzulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.10.2012

…ausgeführt, dass sie im Rahmen des Anschreibeverfahrens ihrer Mitteilungsverpflichtung durch Verwendung des Formulars IM529 nachgekommen sei. Die Bf. habe daher kein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld, sodass auch die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung rechtswidrig sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10.11.2012, 520000/04755/11…

UFSZ2L ZRV/0113-Z2L/12Unzulässige Festsetzung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)19.10.2012

…wenn der Zollbehörde nicht selbst ein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld vorzuwerfen sei. Im gegenständlichen Fall treffe die Behörde aufgrund des dargestellten wesentlichen Verfahrensfehlers, respektive aufgrund der völlig überraschenden Änderung ihrer Rechtsansicht selbst ein überwiegendes Verschulden. Der gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 10…

UFSZ2L ZRV/0009-Z2L/12Keine Entstehung der Eingangsabgabenschuld bei Anschreibung der Waren innerhalb der Verwahrungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.10.2012

…236 ZK vorgenommen worden wäre, obwohl dieser Artikel zwischen den Verfahrenscodes 4000 und 7100 nicht differenziere. Außerdem treffe die Behörde selbst ein überwiegendes Verschulden, wenn sie völlig überraschend und entgegen der langjährigen Praxis nunmehr eine andere Rechtsansicht vertrete. Die Abgabenerhöhung wäre daher - unabhängig von der…