…Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Wie aus der Reaktion auf den Vorhalt zu erkennen ist, verwechselt der Dw Einkommen- und Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer ist die Gewinnerzielungsabsicht sehr wohl Voraussetzung…
…Gemäß § 311 Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Da im gegenständlichen Fall das Finanzamt weder innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der ursprünglichen Abgabenerklärungen, noch innerhalb der ihm gemäß § 311 Abs…
…sei. Eine Finanzstrafbehörde könne - so die EB - weiters nur dann säumig werden, wenn die Verzögerung auf deren überwiegendes Verschulden zurückzuführen sei. Voraussetzung für die Setzung einer Frist, innerhalb derer die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz in einem bei ihr anhängigen Verfahren die unterlassene Verfahrenshandlung nachzuholen habe…
…Juni 2004, GZ RD/0005-W/04, als unbegründet abgewiesen, weil seiner Ansicht nach die Verletzung der Entscheidungspflicht nicht auf ein überwiegendes Verschulden des Finanzamtes zurückzuführen war. Der Abweisungsbescheid wurde am 16. Juni 2004 von der zustellbevollmächtigen Lebensgefährtin EK übernommen. Das säumige Finanzamt hat die…
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…
…die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (5) Devolutionsanträge sind abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. (6) Obliegt die Entscheidung über Devolutionsanträge dem unabhängigen Finanzsenat, so sind die §…
…Nach Abs. 5 dieser Gesetzesbestimmung sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen ist. Faktische Einschränkungen der Pflicht zur Bescheiderlassung werden bei solchen Anbringen anzunehmen sein, die nicht primär auf Bescheiderlassung, sondern auf die Setzung anderer Amtshandlungen…
…buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Zollbehörde selbst ein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld oder an der Nacherhebung oder am entstandenen Nebenanspruch trifft. §80 Abs.1 ist sinngemäß anwendbar. Die Verpflichtung zur Entrichtung…
…Der Bf. sei auch keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da sie nicht "berufsmäßiger Zollanmelder" sei. Außerdem treffe die Behörde selbst ein überwiegendes Verschulden, wenn sie völlig überraschend und entgegen der langjährigen Praxis nunmehr eine andere Rechtsansicht vertrete. Die Abgabenerhöhung wäre daher - unabhängig von der Frage, ob…
…Der Bf. sei auch keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da sie nicht "berufsmäßiger Zollanmelder" sei. Außerdem treffe die Behörde selbst ein überwiegendes Verschulden, wenn sie völlig überraschend und entgegen der langjährigen Praxis nunmehr eine andere Rechtsansicht vertrete. Die Abgabenerhöhung wäre daher - unabhängig von der Frage, ob…
…Der Bf. sei auch keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, da sie nicht "berufsmäßiger Zollanmelder" sei. Außerdem treffe die Behörde selbst ein überwiegendes Verschulden, wenn sie völlig überraschend und entgegen der langjährigen Praxis nunmehr eine andere Rechtsansicht vertrete. Die Abgabenerhöhung wäre daher - unabhängig von der Frage, ob…
…ausgeführt, dass sie im Rahmen des Anschreibeverfahrens ihrer Mitteilungsverpflichtung durch Verwendung des Formulars IM529 nachgekommen sei. Die Bf. habe daher kein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld, sodass auch die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung rechtswidrig sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10.11.2012, 520000/04755/11…
…wenn der Zollbehörde nicht selbst ein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld vorzuwerfen sei. Im gegenständlichen Fall treffe die Behörde aufgrund des dargestellten wesentlichen Verfahrensfehlers, respektive aufgrund der völlig überraschenden Änderung ihrer Rechtsansicht selbst ein überwiegendes Verschulden. Der gegen die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 10…
…236 ZK vorgenommen worden wäre, obwohl dieser Artikel zwischen den Verfahrenscodes 4000 und 7100 nicht differenziere. Außerdem treffe die Behörde selbst ein überwiegendes Verschulden, wenn sie völlig überraschend und entgegen der langjährigen Praxis nunmehr eine andere Rechtsansicht vertrete. Die Abgabenerhöhung wäre daher - unabhängig von der…