UFSW RV/1925-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (50 Monate)
2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2 …2.4. Beweise
3. Gesetzesstellen
4. Sachverhalt bisher
4.1. Vertrag
4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball
4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga
5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag
5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)"
5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich
6. Der Vertrag…
UFSW RV/1924-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag?
2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
(Umsatzsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2 …2.4. Beweise
3. Gesetzesstellen
4. Sachverhalt bisher
4.1. Vertrag
4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball
4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga
5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag
5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)"
5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich
6. Der Vertrag…
UFSW RV/1922-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernsehrechten, Rundfunkübertragungsrechten, Rechten für Tonträgeraufnahmen, Rechten zur Verwertung über Internet Online Dienste, Rechten im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zu Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag? (hier: keine Markennutzungsrechte)
2. Ist der Vertrag unwiksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde.
(Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2 …2.4. Beweise
3. Gesetzesstellen
4. Sachverhalt bisher
4.1. Vertrag
4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball
4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga
5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag
5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)"
5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich
6. Der Vertrag…
UFSW RV/1817-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger- Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor?
2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts?
3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2 …2.4. Beweise
3. Gesetzesstellen
4. Sachverhalt bisher
4.1. Vertrag
4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball
4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga
5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag
5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)"
5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich
6. Der Vertrag…
UFSW RV/1810-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag?
2. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2 …2.4. Beweise
3. Gesetzesstellen
4. Sachverhalt bisher
4.1. Vertrag
4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball
4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga
5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag
5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)"
5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich
6. Der Vertrag…
UFSW RV/1809-W/051. Liegt in der Nutzungsüberlassung von Fernseh- und Rundfunkübertragungsrechten, von Rechten für Tonträger-Aufnahmen, zur Verwertung über Internet Online-Dienste, im Zusammenhang mit Sportwetten aller Art, sowie von Rechten zum Merchandising ein gebührenrechtlicher Bestandvertrag vor?
2. § 26 GebG im Fall der Erhöhung des Entgelts?
3. Ist der Vertrag unwirksam, obwohl das geleistete Entgelt nicht zurückgefordert wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012Teil 1/2 …2.4. Beweise
3. Gesetzesstellen
4. Sachverhalt bisher
4.1. Vertrag
4.2. Die Spielklassen im österreichischen Fußball
4.3. Die Verwertungs- und Übertragungsrechte der Bundesliga
5. Beurteilung des vorliegenden Vertrages als Bestandvertrag
5.1. "Bestandverträge (§§ 1090ff ABGB)"
5.2. "Bestandverträge" - gebührenrechtlich
6. Der Vertrag…
UFSG RV/0904-G/07Gemeinnützigkeit, Geschäftsführung, Boxverein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010 …Angabe, dass sechs internationale Boxveranstaltungen jährlich durchgeführt würden, sei übertrieben. Die Gewinne aus diesen Veranstaltungen seien immer für karitative Zwecke gespendet worden. Für Übertragungsrechte von Fernsehsendern habe der Verein kein Geld erhalten. Im September 2004 sei der Bw. in den A. Bezirk in Wien übersiedelt…
UFSW RV/1053-W/06Ist die vertragliche Einräumung eines befristeten, entgeltlichen Nutzungsrechtes an einem Computerprogramm durch einen Dienstgeber als Werknutzungsvertrag anzusehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2007 Berufungsentscheidung
Der
unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den
Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend
Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß
§ 33 TP 5
Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), entschieden:
Die
Berufung wird als unbegründet abgewiesen.
Rechtsbelehrung
Gegen diese Entscheidung…