…abzuerkennen (der Berufungswerber habe das Finanzamt selbst darüber informiert, dass ihm der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zustehe, weil seine Gattin zu hohe Einkünfte erziele). Über die Berufung wurde erwogen: 1. Pensionskassenbeiträge (Überobligatorium): Gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. h EStG 1988 zählen zu den voll abzugsfähigen…
…zur Entscheidung vor. In einer gleichzeitig eingebrachten Stellungnahme gab das Finanzamt zu bedenken, dass die Rz 245b der LStR inzwischen gestrichen worden sei, weshalb eine Stützung auf diese Rz hinsichtlich Einstufung von "überobligatorischen" Beiträgen als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. h EStG…
… 20 Abs. 2 EStG auslöse. Über die Berufung wurde erwogen: Die Frage, was unter "überobligatorisch" zu leistenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zu verstehen ist und wie sie steuerlich zu behandeln sind, war Gegenstand einer von der UFS-Außenstelle Feldkirch durchgeführten Enquete. Zu ihr wurden ein Schweizer…
…sich Einkünfte von 14.756,65 €. In einer teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung argumentierte das Finanzamt, laut Auskunft der Pensionskassaeinrichtung Alsa PK aus Schmerikon seien die Einzahlungen für das Überobligatorium aufgrund der arbeitgeberinternen Regelung verpflichtend gewesen. Sie seien auch steuerlich als Werbungskosten in Abzug gebracht worden…
…Berufungsfall anwendbar. Der Vollständigkeit sei erwähnt: Für die dargelegte Auslegung sprechen auch verfassungsrechtliche Überlegungen. Denn wenn die Leistungen der Pensionskassen für privat angestellte Arbeitnehmer im überobligatorischen Bereich dem Grunde und der Höhe nach vergleichbar sind mit jenen Leistungen, die öffentlich Bedienstete von ihren Vorsorgeeinrichtungen erhalten…
…Die Erfolgsprämie von Fr. 500.-- hat jeder Mitarbeiter auf Grund des guten Geschäftsergebnisses als zusätzliche Zahlung zum Lohn erhalten. Gilt ebenfalls als einmalige Prämie." Über die Berufung wurde erwogen: 1. Pensionskassenbeiträge (Überobligatorium): Gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. h EStG 1988 zählen zu den…
…BVG (Anm.: Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) sei nur der koordinierte Arbeitslohn zwingend zu versichern. Die im Rahmen des Pensionskassenreglements höher einbezahlten Beträge seien laut Gesetz nicht obligatorisch, sondern überobligatorisch und damit keine Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1 Z 4 lit…
…SFr inkl. Quellensteuer. Nach Ergehen des Einkommensteuerbescheides legte er Berufung ein und führte darin aus: Sein Pensionskassenguthaben sei auch insoweit, als es in Höhe von 69.365,90 SFr. auf sogenannte "überobligatorische" Beiträge zurückgehe, gemäß § 124 EStG 1988 mit 2/3 besteuert worden. Richtig wäre…
…Weiters wertete es die von der Arbeitgeberin des Bw "überobligatorisch-freiwillig bezahlten" Beiträge in Höhe von 9.461,10 CHF als zu versteuernder Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Abweichend von der Steuererklärung legte das Finanzamt seinen in der Berufungsvorentscheidung vom 2.7.2012 vertretenen Standpunkt auch…
…SB verweist nochmals auf sein Schreiben vom 9.7.2012, RV/0437-F/10. Der zweite Berufungspunkt ist die steuerliche Behandlung der vor- und überobligatorischen Leistungen der Pensionskasse bzw die immer noch geleisteten Beiträge in die betriebliche Pensionskasse. Diesbezüglich sollten entsprechende Bestätigungen der "Helvetia Patria"…
…November 2008 vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass der gesetzliche Teil ("Obligatorium") der berufungsgegenständlichen Kapitalleistung 167.455,25 CHF beträgt und der nichtgesetzliche Teil ("Vor- und Überobligatorium") (keine gesetzliche Verpflichtung) 709.876,35 CHF. VI. Im Vorlagebericht des Finanzamtes vom 28. Juli 2009 wurde dazu im…
…Bw. (Jahrgang YYY) 7% betragen, wobei gemäß Art 66 BVG zumindest 50% vom Arbeitgeber einzubezahlen seien. Die im Rahmen des Pensionskassenreglements höher einbezahlten Beiträge seien laut Gesetz nicht obligatorisch sondern überobligatorisch und damit keine Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. h…
…rechtlich verpflichtet, die im Reglement vorgesehenen Beiträge in die Vorsorgeeinrichtung einzubezahlen (Art. 66 BVG, BVV 2). "Überobligatorisch" darf somit keineswegs mit "freiwillig" gleichgesetzt werden. Die festgestellten Verpflichtungen treffen alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer und deren Arbeitgebern, somit auch alle "Grenzgänger". Die faktische, obligationenrechtliche und…
…Februar 2013, RV/0437-F/10, mit dieser Frage auseinandergesetzt und hat nach umfangreichen Erhebungen ua. - auch für den Bereich des Überobligatoriums - festgestellt, dass alle Schweizer Arbeitnehmer (so auch Grenzgänger) und auch die Arbeitgeber seit dem Jahre 1985 nicht nur arbeitsvertraglich bzw. obligationenrechtlich (ZGB, OR…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…