…der Betriebsprüfung laut Bericht vom 20. Dezember 2004 erforderlich sei. Demnach seien die Ölbilder und (Buddha-)Statuen mit Anschaffungskosten in Höhe von 17.267,27 € aus dem Grund nicht prämienbegünstigt, weil sie nicht zum abnutzbaren Anlagevermögen zählen würden. Nicht begünstigt seien auch die nicht…
…für Mieterinvestitionen Gebäude, weil Gebäude nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählten; 4.500 € + 480 € (zusammen 4.980 €) für Ölbilder,weil diese nicht abnutzbarseien. Dementsprechend setzte das Finanzamt mit einem Bescheid (KSt-Akt Bl 9/2004), dessen aktenkundige Zweitschrift mit 2. Mai 2005…
…folgende drei Positionen nicht prämienbegünstigt seien: 9.656,96 € Mieterinvestitionen Gebäude, weil Gebäude nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählten; 4.500 € Ölbilder,weil diese nicht abnutzbarseien; 25.000 € Baukostenzuschuss, weil dieser einerseits kein körperliches Wirtschaftsgut sei und weil andererseits der Zuschuss für…
…wiederaufnehmen durfte. Im vorliegenden Fall sind die Einkommensteuerverfahren für die Jahre 1997 bis 1999 wiederaufgenommen worden; gestützt werden sie auf Tz 20 - 21 ("Aktivierung Büro und Ölbild") des Betriebsprüfungsberichtes vom 25. Mai 2004. In der Tz 20 hat das Finanzamt seinen Wiederaufnahmegrund wie folgt beschrieben:…
…allein den ernsthaften Willen, die Werke einer Öffentlichkeit zu präsentieren und zu verkaufen. Allein der Verkauf eines einzigen der zahlreichen größeren Ölbilder des Bw sei geeignet, sämtliche Ausgaben eines Jahres zu decken. Grundsätzlich finde die Liebhabereiverordnung nur bei Anfallen eines Jahresverlustes Anwendung. Sei ein solcher…
…ich, dass es diese Gegenstände im Haushalt FM nicht gibt. BM: Die Einhornserie von Prof. F.: kenne ich nicht. 2 Kühlergrille der Marke Flying Lady der Marke Rolls Royce: kenne ich nicht. 2 Ölbilder Landschaft antik gerahmt: Ölbilder, ob die "darstellend antik gerahmt" sind, kann…
…als Käufer verpflichtet hatte, als Kaufpreis von zwei Ölbildern (Gesamtschätzwert der beiden Bilder - € 50.000) für sich und seine Rechtsnachfolger zur ungeteilten Hand, an die Mutter als Verkäuferin auf deren Lebenszeit eine jährliche Leibrente in Höhe von € 12.000 spesenfrei auf das von…