…Autos zumuten können. Somit könne festgehalten werden, dass der Austausch der Fahrzeuge auf Grund eben dieser oben geschilderten betrieblichen Erfordernisse unter Einhaltung eines durchaus üblichen (Re-)Investitionszyklusses erfolgt sei. Darüber hinaus verweise die Bw. auf die VwGH-Entscheidungen vom 26.4.2012, 2009/15/0139…
…4.2.) mag anders gelten. Im Übrigen ist ein aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-)Investitionszyklus dahingehend zu berücksichtigen, dass bei Vorliegen eines solchen Zyklus im konkreten Betrieb ein mäßiges Unterschreiten des vorgenannten Ausmaßes der tatsächlichen Abschreibung im Wege der AfA noch nicht als…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…in Einzelfällen aufgetreten ist. Die Berufungswerberin macht das Bestehen eines betriebsgewöhnlichen Reinvestitionszyklus geltend und legte hierzu im Betriebsprüfungsverfahren eine Aufstellung der in Jahren 2000 bis 2004 jeweils erfolgten Anlagenabgängen an Aufliegern und LKW vor. Daraus lässt sich zwar der behauptete Umstand, dass ein Großteil der…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…welcher auch die Behaltedauer der LKWs im Betrieb entsprach. Ein - betrieblich begründeter - üblicher Reinvestitionszyklus von nur drei Jahren oder ein darunter liegender ist den Anlageverzeichnissen nicht zu entnehmen. Im Zuge der mündlichen Verhandlung führte die Bw. als unvorhergesehene Unwägbarkeit für den "vorzeitigen" Verkauf der (im…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…2009/15/0139). Im Übrigen ist ein aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteter üblicher (Re-) Investitionszyklus dahingehend zu berücksichtigen, dass bei Vorliegen eines solchen Zyklus im konkreten Betrieb ein mäßiges Unterschreiten des vorgenannten Ausmaßes der tatsächlichen Abschreibung im Wege der AfA noch nicht als Indiz gegen…
…dass das Ausscheiden iZm "unvorhergesehenen Unwägbarkeiten" gestanden habe (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 30.5.2012, 2008/13/0246) oder dass diesbezüglich ein "geübter (Re-)Investitionszyklus" bestanden habe (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 26.4.2012, 2009/15/0139). Der Berufung gegen den Investitionszuwachsprämien-Bescheid…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die Lkw-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-)Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…maßgeblichen Wertes von 50% der Anschaffungskosten handelt, könnte ein allfälliges geringfügiges Unterschreiten für die Geltendmachung der IZP ohnedies nur dann als unschädlich angesehen werden, wenn der vorzeitige Austausch einem besonderen betrieblichen (Re-)Investitionszyklus entsprechen würde. Dass es aber der betrieblichen Praxis des Bw. entsprochen hätte…
…relativer Betrachtungsweise ein Ausmaß der Absetzung für Abnutzung von 50% der Anschaffungskosten, das im dort beurteilten Fall dem üblichen (Re-)Investitionszyklus aufgrund der aus den betrieblichen Erfordernissen abgeleiteten regelmäßigen Erneuerung des Fuhrparkes entsprach, als Indiz für die Bejahung eines solchen längeren Zeitraums (Verweis auf Zorn…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-) Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…Hinsicht fest, dass es der im Betrieb der mitbeteiligten Partei geübten Praxis entsprach, die LKW-Zugmaschinen regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen, wobei diese Praxis auch einen betrieblich begründeten üblichen (Re-)Investitionszyklus widerspiegelt. Bei dieser Sachlage, also der Anwendung bzw. Beibehaltung…
…dass die strittigen Arbeitsmaschinen (lange) vor Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer aus dem Anlagevermögen des Bw. ausgeschieden sind (Ausmaß der Absetzung für Abnutzung: 37,5%). Dass das vorzeitige Ausscheiden der beiden Spezialfahrzeuge auf einen betriebsüblichen Investitionszyklus zurückzuführen wäre, wird weder seitens des Bw. behauptet…