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LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Beweiswürdigung der Finanzbehörde. Nach der Judikatur kann das bloße, schon in den Dienstpflichten des Arbeitnehmers begründete Bemühen um einen rationelleren Arbeitsablauf innerhalb seines Aufgabenbereiches nicht als belohnungswürdige Verbesserung im Sinne des § 67 Abs. 7 EStG 1988 angesehen werden (VwGH 13.10.1993, 92/13/0183…

LStR 2002 Rz 1091–109919.7 Prämien für Diensterfindungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…innerhalb eines eigenen zusätzlichen um 15% erhöhten Jahressechstels und somit neben dem JahressechstelPrämien für sonstige Bezüge mit demDiensterfindungen sind nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 Steuersatz in Höhe von 6% zu besteuern. Die Berechnung dieses zusätzlichen um 15% erhöhten Sechstels hat in gleicher…

KStR 2013 Rz 1100–110515.6.6.6 Unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Gruppenmitglieder
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Euro. Neben den als Betriebsausgabe abzugsfähigen Spenden des Gruppenträgers iHv 10.000 Euro und jenen des Gruppenmitglieds iHv 5.000 Euro können zusätzlich Spenden in Höhe von 3.500 Euro als Sonderausgaben des Gruppenträgers gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 iVm § 8 Abs…

LStR 2002 Rz 1055–105619.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…die bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausgezahlt werden, nach den Bestimmungen des § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 zu ermitteln. Voraussetzung ist, dass die Auszahlung zusammen mit (neben) dem letzten laufenden Bezug erfolgt. Sie gilt dann noch als erfüllt, wenn die Abrechnung des letzten laufenden…

LStR 2002 Rz 106919.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…die sonstigen Bezüge das Jahressechstel oder betragen die sonstigen Bezüge nach Abzug der in § 67 Abs. 12 EStG 1988 genannten Beträge mehr als 83.333 Euro, dann erfolgt die Besteuerung dieser übersteigenden Beträge nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 (zum laufenden Tarif des jeweiligen Kalendermonats)…

LStR 2002 Rz 1057–106219.2.2 Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…mehr als ein Sechstel der im Kalenderjahr tatsächlich zugeflossenen laufenden Bezüge als sonstiger Bezug mit den festen Steuersätzen besteuert wird, hat der Arbeitgeber ab dem Kalenderjahr 2020 sicherzustellen, dass maximal ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 besteuert…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…12 EStG 1988 genannten Beiträge innerhalb eines Kalenderjahres ein Zwölftel der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge nicht übersteigen (Jahreszwölftel). Es kommt für diese Arbeitnehmer statt dem Jahressechstel das Jahreszwölftel zur Anwendung. Im Rahmen des Jahreszwölftels sind die sonstigen Bezüge nach § 67 Abs…

LStR 2002 Rz 1152–116020.5.2 Überstundenzuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 68 Abs. 1 und 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Tagzeit (§ 68 Abs. 2 EStG 1988) nicht ausgeschöpft, so sind Zuschläge (maximal 50%) für (restliche) zehn Überstunden zusätzlich zum (erhöhten) Freibetrag steuerfrei. Rz 1155: Als überwiegende Nachtarbeit gilt eine Arbeitsleistung von mehr als der Hälfte der Normalarbeitszeit zwischen 19 Uhr und 7 Uhr, wobei die…

LStR 2002 Rz 1063–106719.2.3 Berücksichtigung des Freibetrages und der Freigrenze bei der laufenden Lohnverrechnung (§ 67 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Wenn das Jahressechstel (bzw. Jahreszwölftel) durch den Arbeitgeberwechsel über die Freigrenze (siehe Rz 1055a) steigt, sind die zuvor steuerfrei belassenen sonstigen Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 nach zu belasten. Sinkt das Jahressechstel (bzw. Jahreszwölftel) unter die Freigrenze, dann ist die Steuer…

LStR 2002 Rz 1050–105119 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Abs. 4 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz aliquot (monatlich) neben den laufenden Bezügen ausbezahlt, sind diese Sonderzahlungen gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 begünstigt zu versteuern (BFG 17.03.2025, RV/7103198/2024). Rz 1051: Alle Steuersätze des § 67 Abs. 1 bis 8 EStG…

LStR 2002 Rz 1117–111819.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988) Rz 1117: Die Begünstigungen des §§ 67 Abs. 1, 2, 6 und 8 EStG 1988 67 Abs. 1, 2, 6, 7 und 8 EStG 1988 kommen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern in Betracht. Werden sonstige Bezüge im…

LStR 2002 Rz 111619.13 Sonstige Bezüge, die nicht unter § 67 Abs. 1 bis 8 EStG 1988 fallen (§ 67 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien10.12.2008

…im Zeitpunkt des Zufließens nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats der Besteuerung zu unterziehen. Diese Bezüge erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 EStG 1988. Rz 1116a: Wird ein Dienstverhältnis vor Ablauf einer vereinbarten Altersteilzeit beendet und werden die erworbenen Entgeltansprüche (laufende Bezüge und…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…die Sonderzahlung ist, weil sie unter dem Jahressechstel und unter dem Freibetrag des § 67 Abs. 1 EStG 1988 von 620 Euro liegt, zur Gänze steuerfrei. | Laufender Bezug | 500,00 | Euro | | - Sozialversicherung | 75,35 | Euro | (zB Angestellter, D1…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 33 Abs. 8 EStG 1988, Rz 811 bis 812). Rz 1241m: Im Falle einer Antragsveranlagung ist § 102 Abs. 3 EStG 1988 anzuwenden, dh. vor Berechnung der Einkommensteuer gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 wird dem Einkommen ein Betrag hinzugerechnet. Der jährliche Hinzurechnungsbetrag beträgt: | bis…

LStR 2002 Rz 112620 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge (§ 68 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…68 Abs. 1 EStG 1988 ist gemeinsam, dass es sich hiebei um laufende Bezüge handelt. Sie erhöhen damit das Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988). Soweit diese Zulagen und Zuschläge den Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 überschreiten, unterliegen sie der Tarifbesteuerung (§ 68 Abs…

LStR 2002 Rz 111519.12 Stellung der sonstigen Bezüge bei der Veranlagung (§ 67 Abs. 9 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…des § 67 EStG 1988 als feste Steuersätze anzusehen sind. Dazu zählen auch die vervielfachte Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 3 und 4 EStG 1988 sowie die Tariflohnsteuer des § 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988 (Pensionsabfindungen) und § 67 Abs. 8 lit. f EStG 1988 (Sozialplanzahlungen). Die…

LStR 2002 Rz 589–5957.12.3 Steuerwirksamkeit der unter den Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben (nur bis 2020)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Sonderausgaben (8.500 Euro) den Höchstbetrag übersteigt, ist ein Viertel des Höchstbetrages (1.460 Euro) abzugsfähig. 7.12.3.2 Einkünfteabhängige Reduzierung Rz 592: Beträgt der Gesamtbetrag der Einkünfte in einem Kalenderjahr mehr als 36.400 Euro, so vermindert sich das Sonderausgabenviertel gleichmäßig in einem…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Bei Bezügen nach § 69 Abs. 2, 3, 5 und 7 EStG 1988 ist ein Siebentel der ausgezahlten Beträge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 zu berücksichtigen. Rz 914: Lohnsteuer, die im Zuge von Prüfungen dem Arbeitgeber gemäß § 82 EStG 1988 als Haftungspflichtiger…

LStR 2002 Rz 1100–110219.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

… 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses an und werden sie für Zeiträume ausbezahlt, für die eine Anwartschaft gegenüber einer Betrieblichen Vorsorgekasse besteht, sind sie bis zu einem Betrag von 7.500 Euro mit dem festen Steuersatz von 6…

LStR 2002 Rz 1119–112519.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Bezüge bzw. der zusätzlichen Begünstigung für freiwillige Abfertigungen im Sinne des §§ 67 Abs. 6 EStG 1988 67 Abs. 6 EStG 1988. Der Freibetrag gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 von 620 Euro ist erst nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Rz 1121: Sozialversicherungsbeiträge, die auf…