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LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…welche an alle Teammitglieder, welche nachweislich an der Umsetzung des Verbesserungsvorschlages mitgearbeitet haben, ausbezahlt werden, sind grundsätzlich bis zu einem Ausmaß von einem um 15% erhöhten "zusätzlichen" Jahressechstel begünstigt mit dem Steuersatz des § 67 Abs. 1 EStG 1988 zu versteuern, soweit sie auf Grund lohngestaltender…

LStR 2002 Rz 1091–109919.7 Prämien für Diensterfindungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…neben dem JahressechstelPrämien für sonstige Bezüge mit demDiensterfindungen sind nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 Steuersatz in Höhe von 6% zu besteuern. Die Berechnung dieses zusätzlichen um 15% erhöhten Sechstels hat in gleicher Weiseals sonstiger Bezug unter Anrechnung auf das Jahressechstel zu versteuern…

LStR 2002 Rz 1123.3.38 COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen (§ 124b Z 350 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…unabhängig davon, ob ein Mitarbeiter im Betrieb oder im Homeoffice tätig ist bzw. war. Zulagen und Bonuszahlungen gemäß § 124b Z 350 EStG 1988 erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 EStG 1988. Zulagen und Bonuszahlungen gemäß § 124b Z 350 EStG 1988 sind bis 3…

LStR 2002 Rz 76711.1a Inflationsanpassung (§ 33 Abs. 1a und § 33a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…1988 genannte Hinzurechnungsbetrag für beschränkt Steuerpflichtige, der in § 4 Abs. 4 Z 8 lit. b EStG 1988 genannte Grenzbetrag für Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit für die Anwendung des Arbeitsplatzpauschales, ab 2026 die Freigrenze für das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 1 zweiter und dritter Satz, …

LStR 2002 Rz 1119–112519.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…2003, 2000/15/0014). Rz 1120: Der Bruttobetrag des sonstigen Bezuges ist allerdings maßgeblich für die Berechnung des Jahressechstels, der Freigrenze von 2.100(siehe Rz 1055a Euro), einschließlich Einschleifregelung, des Viertels der laufenden Bezüge bzw. der zusätzlichen Begünstigung für freiwillige Abfertigungen im Sinne des …

LStR 2002 Rz 140341a Mitarbeiterprämie 2024 (§ 124b Z 447 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…werden (den anderen nicht). Dies gilt sinngemäß bei Kollektivverträgen mit und ohne Mitarbeiterprämie. Rz 1403b: Die Mitarbeiterprämie muss eine zusätzliche Zahlung sein, dh. eine Zahlung, die üblicherweise bisher nicht gewährt worden ist. Als zusätzliche Zahlung gilt auch eine befristete Mitarbeiterprämie, die anstelle einer Lohnerhöhung aufgrund…

LStR 2002 Rz 140341b Mitarbeiterprämie 2025 (§ 124b Z 478 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Gehaltserhöhung vor, der es am Wesen einer zusätzlichen Zahlung fehlt, ist die Voraussetzung für eine steuerfreie Mitarbeiterprämie nicht erfüllt. Im Anwendungsbereich des § 77 Abs. 5 EStG 1988 ist bis 15.02.2026 eine Auszahlung steuerfrei möglich. Hinsichtlich des Ausmaßes der Arbeitszeit und des Jahressechstels gemäß §…

EStR 200011.8 entfällt
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…der Pauschalierung und Darstellung der Berechnungsgrundlagen auf einer Beilage. Siehe dazu auch Rz 4271 f. Die der Abgabenbehörde vorzulegende Beilage ist nach einem amtlichen Vordruck zu erstellen. Rz 4333: Zusätzliche Anwendungsvoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Betriebsausgaben/Werbungskostenpauschalierung (§ 2 Abs. 1 der Verordnung): Bei Einkünften aus…

LStR 2002 Rz 1057–106219.2.2 Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…zu berücksichtigen. Wird ein sonstiger Bezug in einem Kalenderjahr vor Fälligkeit des ersten laufenden Bezuges ausgezahlt, ist dieser erste laufende Bezug in seiner voraussichtlichen Höhe auf das Kalenderjahr umzurechnen. Rz 1058: Das Jahressechstel, das auf den Bruttobezug (vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen) abzustellen ist, wird nach…

LStR 2002 Rz 1055–105619.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…1 und Abs. 2 EStG 1988 19.2.1 Voraussetzungen Rz 1055: Im Rahmen des Jahressechstels sind sonstige Bezüge nach Abs. 1 auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (siehe Rz 1119 ff), des Freibetrages von 620 Euro und unter Berücksichtigung…

LStR 2002 Rz 106919.2.5 Sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Rz 1069 enthaltenen Aussagen betreffend die Höhe der Besteuerung Folgendes: Für sonstige Bezüge nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 innerhalb des Jahressechstels beträgt die Lohnsteuer nach Abzug der in § 67 Abs. 12 EStG 1988 genannten Beträge | 1. | für die ersten 620 Euro (Freibetrag…

LStR 2002 Rz 111419.11 Besteuerung von Bezügen, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen anfallen (§ 67 Abs. 8 lit. f EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…Bezug bzw. wenn kein solcher zufließt wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt der Auszahlung nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonats zu versteuern. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel. Siehe auch Beispiel Rz 11114a. Siehe auch Beispiel Rz 11114a. Rz 1114b: Die Begünstigung des § 67 Abs. 8…

LStR 2002 Rz 81–843.3.16 Zukunftsicherungsmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…spätestens 31. Dezember 2004 erfolgt. In diesen Fällen bestehen auch keine Bedenken, anstelle von Versicherungspolizzen Versicherungsbestätigungen zu hinterlegen, in denen die Versicherungsgesellschaft zusätzlich erklärt, den Arbeitgeber über Rückkäufe, Rückvergütungen und Vertragsauflösungen zu verständigen. Erfolgt bis zum 31. Dezember 2004 für vor dem 1. September 2003…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Für die Berücksichtigung der Freigrenze (siehe Rz 1055a) ist auf das Jahressechstel und nicht auf das Jahreszwölftel abzustellen. Für die Berechnung des Jahreszwölftels gelten die Grundsätze des Jahressechstels (siehe Rz 1057 ff). Zusätzlich sind bei der Berechnung des Jahreszwölftels neben den in Rz 1059 genannten…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…65 | Euro | Beispiel 2: Monatsbezug im Jahr 2023 800 Euro, Sonderzahlungen (UZ und WR je 800 Euro) = 1.600 Euro 1.600 Euro sind zur Gänze steuerfrei (die Sonderzahlungen überschreiten nicht das begünstigte Jahressechstel, sie sind zwar höher als der Freibetrag des …

ZK-25402. Überführung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…und UZK-IA) Die Felder der Zollanmeldung werden laut Anhang als "Datenelement-Nummer, Abkürzung "D.E.Nr." bezeichnet. D.E.Nr. 1/1 (Art der Anmeldung): Code IM oder CO D.E.Nr. 1/2 (Zusätzliche Art der Anmeldung): Code A, , , … D.E.Nr…