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LStR 2002 Rz 79211.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe durch das FA angeordnet wird, ist auch dem Selbstträger (siehe § 46 FLAG 1967) zuzustellen. Die Rückzahlung der Beihilfe erfolgt an den Selbstträger. Der Kinderabsetzbetrag teilt bei Rückforderungen ebenfalls das Schicksal der Familienbeihilfe. Im Falle einer Rückforderung der Familienbeihilfe ist…

RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…zu erhebenden Abgaben nach Möglichkeit aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen zusammengefasst verbucht werden, so darf aus diesem Umstand dem Abgabepflichtigen kein Nachteil erwachsen. Rz 610: Die Verbuchung der Rückforderung von zuviel bezogener Familienbeihilfe erfolgt immer nach § 213 Abs. 2 BAO. Dies gilt auch im Fall zu Unrecht bezogener…

EStR 2000 Rz 7018–701924.2.4 Versicherungsrenten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Form als in Rz 7019b dargestellt, fehlt die Kapitalgarantie oder die in Rz 7019c dargestellte Verfügungsbeschränkung, liegt keine Zukunftsvorsorgeeinrichtung vor und es hat eine Versteuerung entsprechend den Ausführungen in Rz 7018 zu erfolgen. Allfällige tatsächlich zu Unrecht bezogene Prämien haben keine Auswirkung auf die Steuerpflicht.

LStR 2002 Rz 769–77011.3 Familienbonus Plus (§ 33 Abs. 3a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…2021: 125 Euro) bis zu dem Monat, in dem das Kind den 18. Geburtstag hat, und 54,1858,34 Euro (bis 2023: 54,18 Euro; bis 2021: 41,68 Euro) ab dem Monat nach dem 18. Geburtstag, so lange für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird. …

RAE Rz 1846–186721.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 207 Abs. 4 BAO bezeichneten Ansprüche sind folgende: das Recht, den Ersatz zu Unrecht geleisteter oder die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beihilfen zu fordern. das Recht auf Rückforderung zu Unrecht zuerkannter Erstattungen, Vergütungen oder Abgeltungen von Abgaben und Beiträgen. 21.11. Rechtsschutz Rz 1864: Ergeht…

LStR 2002 Rz 503.3.7 Familienbeihilfen (§ 3 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.7 Familienbeihilfen (§ 3 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 50: Kinderzulagen, Kinderbeihilfen und Kinderzuschläge, die als Lohnzuschläge vom Arbeitgeber bezahlt werden, fallen nicht unter diese Befreiungsbestimmung.

LStR 2002 Rz 785–78911.6 Berücksichtigung von Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…bis zum Kalenderjahr 2022) Wechsel des Familienbeihilfeberechtigten Wegfall des Anspruches auf den Unterhaltsabsetzbetrag Der Arbeitgeber hat ab dem Zeitpunkt der Meldung über die Änderung der Verhältnisse den Familienbonus Plus, beginnend mit dem von der Änderung betroffenen Monat, nicht mehr oder in geänderter Höhe zu berücksichtigen (…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Anwendung der besonderen Steuersätze kommt es im Gegensatz zur früheren Rechtslage aber nur dann zum Abzug von Kapitalertragsteuer, wenn damit auch die Abgeltungswirkung verbunden ist (eine Ausnahme bilden Fälle, in denen zu Unrecht bzw. aufgrund einer nicht den tatsächlichen Umständen entsprechenden Fiktion gemäß § 93 Abs…

KStR 2013 Rz 158229.8 Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107 EStG 1988 iVm § 24 Abs. 7 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Empfänger der Einkünfte vorzuschreiben, wenn ein Abzug zu Unrecht unterblieben ist. Wurde daher etwa von einer Körperschaft öffentlichen Rechts bestätigt, mit dem Betrag nicht der Steuerpflicht zu unterliegen und sind diese Angaben für den Infrastrukturbetreiber nicht offensichtlich - das heißt leicht erkennbar - unrichtig, löst ein Unterbleiben…

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…kommt es bei der Veranlagung automatisch zu einer Erstattung der zuviel einbehaltenen Lohnsteuer. § 16 Abs. 2 EStG 1988 - Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen (Rz 319) (1996) Nach der Gehaltsordnung des KV der Handelsangestellten Österreichs muss eine Rückverrechnung der im laufenden Kalenderjahr anteilsmäßig zuviel bezogenen "Urlaubsbeihilfe" erfolgen…

EStR 2000 Rz 3735–37469.1.4 Behaltefrist, Nachversteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…die Anpassung des Freibetrages wegen nachträglich geänderter Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Rz 3744: Eine bloße Änderung in der Verwendung des Wirtschaftsgutes führt nicht zur Nachversteuerung. Wurde der Freibetrag von vornherein zu Unrecht gebildet, kann er mangels einer gesetzlichen Grundlage in einem der Folgejahre nicht aufgelöst werden…

EStR 2000 Rz 6455–646621.4.2 Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…die in Vorjahren zu Unrecht als Herstellungsaufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 EStG 1988 abgesetzt wurden. Gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 sind Instandsetzungsaufwendungen bei der Ermittlung von Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen zu den Anschaffungskosten hinzuzurechnen. 21.4.3 Allgemeine Abgrenzung Instandhaltungsaufwand - Instandsetzungsaufwand - Herstellungsaufwand Rz 6460…

LStR 2002 Rz 11181–1122942.5.15 § 70 EStG 1988 bis § 84 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

… 47 Abs. 2 EStG 1988 gegeben sind. Da für diese Personen somit zu Unrecht keine Lohnkonten geführt und Lohnabgaben weder einbehalten noch an das dafür zuständige Finanzamt abgeführt wurden, kommt es auf Grundlage der in der Buchhaltung erfassten Fremdleistungen zur Nachversteuerung. Die Lohnsteuer wird pauschal…

UStR 2000 Rz 6383a.5. Abgrenzung der Begriffe Unternehmer/Nichtunternehmer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…UID des Leistungsempfängers erbracht werden (zur Überprüfung der UID siehe Rz 4351 ff). Als unternehmerischer Leistungsempfänger gilt auch eine Person, die eine ihr zu Unrecht erteilte UID-Nummer verwendet. Hat ein Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 UStG 1994 keine UID (zB ein Drittlandsunternehmer)…

UStR 2000 Rz 1815–184212.1.2. Vorsteuerabzug aufgrund der Rechnung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…als sie dem Normalsteuersatz (§ 10 Abs. 1 UStG 1994) entspricht. Eine in den Fällen des Überganges der Steuerschuld zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer berechtigt den Leistungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug (siehe Rz 2602). Dies gilt auch dann, wenn diese Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger bezahlt wurde und die Berichtigung…

EStR 2000 Rz 3301–33128 Rückstellungen (§§ 9 und 14 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…dass diese Einschätzung zu Unrecht erfolgt ist, hat eine Berichtigung des ursprünglichen Bilanzansatzes nicht zu erfolgen, wenn die ursprüngliche Einschätzung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers erfolgt ist. Der aktuelle Wissensstand ist aber für die Erstellung der aktuellen Bilanz jedenfalls zu berücksichtigen. Rz 3309h: Rückstellungen…

LStR 2002 Rz 797–80411.9.2 Unterhaltsverpflichtung
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…gerichtlichen, behördlichen oder außerbehördlichen Vergleich festgelegte Höhe des zu leistenden gesetzlichen Unterhalts ist so lange bindend, als sie nicht durch eine neue Festsetzung geändert wird oder nur deswegen ein geringerer Unterhalt geleistet wird, weil eine (teilweise) Anrechnung der Familienbeihilfe vorgenommen wurde (VfGH 27.6.2001…

LStR 2002 Rz 81011.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…erzielen und die darauf entfallende Tarifsteuer jeweils weniger als 700 Euro (bis 2023: 550 Euro) beträgt. Der Kindermehrbetrag steht in diesen Fällen nur einmal pro Kind der familienbeihilfenberechtigten Person zu. Der Betrag von 700 Euro (bis 2023: 550 Euro) kommt bei einem Kind zur Anwendung…

LStR 2002 Rz 865–86712.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…einem Staat außerhalb des EU-Raumes, EWR-Raumes oder der Schweiz, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 5 FLAG 1967 ausgeschlossen ist, sind hingegen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (VfGH 04.12.2001, B 2366/00). Unterhaltsleistungen von in Österreich beschäftigten Steuerpflichtigen…

UStR 2000 Rz 1991–199912.3. Ausschluss vom Vorsteuerabzug
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…die fraglichen Dienstleistungen zu den allgemeinen Aufwendungen des Unternehmers gehören und - als solche - Kostenelemente der von ihm gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen sind. Derartige Kosten hängen nämlich direkt und unmittelbar mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Unternehmers zusammen. Wenn hingegen von einem Steuerpflichtigen bezogene Gegenstände oder…