Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren Artikel 56 Gemeinsamer Zolltarif und Überwachung (1) Die zu entrichtenden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben stützen sich auf den Gemeinsamen Zolltarif…
Artikel 57 Zolltarifliche Einreihung von Waren (1) Für die Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs gilt als zolltarifliche Einreihung von Waren die Bestimmung der Unterposition oder der weiteren Unterteilung der Kombinierten Nomenklatur, der diese Waren zugewiesen werden. (2) Für die Anwendung nichttarifärer Maßnahmen gilt als zolltarifliche Einreihung…
Abschnitt 3.7. derzeit frei Abschnitt 3.8. Codierungen und Codelisten §derzeit frei 1 Abs. 1 Zollanmeldungs-Verordnung 2005 (ZollAnm-V 2005; erlassen auf Grund des § 54a Zollrechts-Durchführungsgesetz) bestimmt, dass der Inhalt der schriftlich oder mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung sowohl im normalen…
…durch. Diese Einreihung stellt eine Vorfrage (§ 116 Abs. 1 BAO) für die Beurteilung der Steuerbarkeit des Vorgangs dar. Rz 537: Maßgebend für die Normverbrauchsabgabe ist die zolltarifarische Einstufung in jenem Zeitpunkt, in dem ein Normverbrauchsabgabe-Tatbestand im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG…
3.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird ein Zusatzzoll, entweder ein Zusatzzoll Zucker (ZZ) oder ein Zusatzzoll Mehl (ZM), eingehoben. Dieser Zusatzzoll ist im TARIC ersichtlich und als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt…
…welche Verboten oder Beschränkungen, Verbrauchsteuern oder Maßnahmen, welche eine korrekte zolltarifliche Einreihung erfordern, unterliegen. Diese Vereinfachung wird in Österreich nicht zugelassen, da die Zusammenfassung der Waren zu der Warennummer mit der höchsten Abgabenbelastung zum einen ohnehin die Tarifierung jeder einzelnen Ware voraussetzt - diese ist auch…
Kapitel 3 Zollwert der Waren Artikel 69 Geltungsbereich Der Zollwert von Waren wird für die Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs und nichttarifärer Maßnahmen, die in Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen des Warenverkehrs geregelt sind, nach den Artikeln 70 und 74 ermittelt.
Anlage 9 Auslegung des Art. 128 Abs. 1 und 2 UZK-IA, Art. 136 UZK-IA und Art. 347 UZK-IA durch die Europ. Kommission (GUIDANCE vom 28.4.2016, GZ. TaxudB4/(2016) 808781 Revision 2) http://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files…
Artikel 150 Wahl eines Zollverfahrens Sofern nichts anderes bestimmt ist, kann der Anmelder das Zollverfahren, in das die Waren überführt werden sollen, unter den für dieses Verfahren geltenden Voraussetzungen ungeachtet ihrer Beschaffenheit oder ihrer Menge oder ihres Ursprungs-, Herkunfts- oder Bestimmungslands frei wählen.
3.2. Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Das in Abschnitt 2.1. behandelte Verbot ist im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0900: Pornographie" (VuB-Code "0900") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten | Dokumenten-artencode…
…1 Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen Artikel 228 Unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallende Waren, die unter einer einzigen Unterposition angemeldet werden (Artikel 177 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Sind die Waren einer Sendung in zolltarifliche Unterpositionen einzureihen, die einem spezifischen, auf…
Titel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben Kapitel 1 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr Artikel 201 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die auf den Unionsmarkt gebracht oder der privaten Nutzung oder dem privaten Verbrauch innerhalb des Zollgebiets der Union…
3.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle 3.6.1. Agrarteilbetrag (TB) (1) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird zusätzlich zu einem Wertzoll ein Agrarteilbetrag (TB) eingehoben. Dieser Agrarteilbetrag kann entweder bereits als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt sein oder er ist über die Meursing…
2. Verfahren 2.1. Tarifmäßige Einreihung Die in den einzelnen Teilsendungen enthaltenen Komponenten und Teile sind ohne Rücksicht auf ihre eigene tarifmäßige Beschaffenheit nach der Warennummer und dem Zollsatz der zusammengebauten bzw. vollständigen Maschine abzufertigen. Dies gilt auch für Verbrauchsmaterialien, wie Kitte, Anstrichfarben, Schweißelektroden und…
3.6.3. Höchstzoll Der Wertzoll und der Agrarteilbetrag (TB) darf einen allenfalls im TARIC festgesetzten Höchstzollsatz nicht überschreiten. Die Höchstzollsätze bestehen zumeist aus einem Wertzollsatz und einem Zusatzzoll (ZZ oder ZM).
…8703 (Pkw) einzureihen. Dies gilt sowohl für alle serienmäßig gefertigten Wohnmobile als auch bei Umgestaltung eines Lkw-Fahrgestells (8704) zu einem Wohnmobil (siehe Beispiel in Rz 538). Wohnmobile der Aufbauart "SA" stellen für die zolltarifarische Einstufung keine Besonderheit dar (8703). Wohnmobile sind definiert als Kraftfahrzeuge…
…Einstufung im Juni 2023 (N1) ist das Kraftfahrzeug grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Normverbrauchsabgabe zu erfassen. Gemäß § 6 Abs. 8 NoVAG 1991 ist für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe die Rechtslage im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung (Jänner 2020) maßgeblich. Da im Jänner 2020 die zolltarifarische Einstufung…
…ermittelt werden, für die die höchste Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbelastung gilt. (2) Die Zollbehörden lehnen die Inanspruchnahme der Vereinfachung gemäß Absatz 1 für Waren ab, die Verboten oder Beschränkungen oder Verbrauchsteuern unterliegen und bei denen die korrekte zolltarifliche Einreihung für die Anwendung der Maßnahme erforderlich ist.
Artikel 128 Transaktionswert (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Transaktionswert der zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union verkauften Waren wird zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung aufgrund des unmittelbar vor dem Verbringen der Waren in das Zollgebiet erfolgten Verkaufs bestimmt. (2) Wurden…
1.27. Unionswaren - Artikel 5 Z 23 UZK Unionswaren sind Waren, die a)im Zollgebiet der Union vollständig gewonnen oder hergestellt wurden und bei deren Herstellung keine aus Ländern oder Gebieten außerhalb des Zollgebiets der Union eingeführten Waren verwendet wurden, b)aus Ländern oder Gebieten…