…Unmittelbarkeit Rz 51: Siehe VereinsR 2001 Rz 119 ff. 2.3.3.2.4. Wissenschaftliche Zwecke Rz 52: Siehe VereinsR 2001 Rz 80. 2.3.3.2.5. Humanitäts- und Wohltätigkeitszwecke Rz 53: Solche liegen vor, wenn sie darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen…
…usw.) stellt bei einem die Wissenschaft und Forschung fördernden Verein einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb dar. Wohltätigkeitsveranstaltung Rz 316: Siehe Rz 260. Zeltfest Rz 317: Siehe Rz 177a und 306 bis 308 "Vereinsfest". Zentraleinkauf und VerkaufZentrale Dienstleistungserbringung durch einen Dachverband Rz 318: Das Unterhalten einer zentralen Beschaffungsstelle…
…zB Flohmärkte, Basare, Punschbuden (siehe Rz 289a), Versteigerungen im Rahmen von Wohltätigkeits- oder Charityveranstaltungen) und bei denen der Spendensammelzweck der Aktion eindeutig erkennbar ist, dienen infolge des gemeinschaftlichen Wirkens der Vereinsmitglieder auch dem begünstigten Zweck. Solche Aktionen sind daher als entbehrliche Hilfsbetriebe anzusehen. Die dem…
…als Werbungskosten zu behandeln. Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder ihre Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden. Nicht abzugsfähig ist die Weitergabe von Politikerbezügen an wohltätige Organisationen, auch wenn dazu auf Grund von Parteibeschlüssen eine Verpflichtung besteht…
…Befreiung nach § 2 Z 3 GebG (siehe Rz 24 ff) für andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, die nicht Gebietskörperschaften sind, oder für Vereinigungen, die ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§§ 34 ff BAO), umfasst nicht die Zulassungsgebühr nach § 14 TP 15 GebG, weil diese…
…sich auch auf die Ersatzteile, Bestandteile, Zubehörteile und Werkzeuge. Die Waren müssen dem Begünstigten von einer Wohltätigkeits- oder philantropischen Organisation oder von einer Privatperson gespendet oder mit Mitteln angeschafft werden, die von einer solchen Organisation oder durch freiwillige Spenden bereitgestellt wurden, wenn der Spende kein…
…lit. i UStG 1994). Waren jeder Art, die einer begünstigten Organisation von einer außerhalb der Gemeinschaft niedergelassenen Person oder Einrichtung unentgeltlich und ohne kommerzielle Absichten des Lieferanten zugewendet werden und mit denen auf gelegentlich stattfindenden Wohltätigkeitsveranstaltungen Einnahmen zugunsten Bedürftiger erzielt werden sollen (Art. 61 Abs…
…zu behandeln. Nicht abzugsfähig sind hingegen Mitgliedsbeiträge an die Partei selbst oder ihre Gliederungen, die auch von Mitgliedern ohne politische Funktion geleistet werden. Nicht abzugsfähig ist die Weitergabe von Politikerbezügen an wohltätige Organisationen, auch wenn dazu auf Grund von Parteibeschlüssen eine Verpflichtung besteht. Die Weitergabe…
…§ 2 Z 3 GebG sieht lediglich für Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen, eine Befreiung hinsichtlich ihres Schriftverkehrs mit den öffentlichen Behörden und Ämtern vor. Damit sind derartige Vereinigungen von der Eingabengebühr (§ 14siehe GebR 2019 Rz 46 TP 6bis 50 GebG) und Beilagengebühr…
…Waren - Waren jeder Art, die unentgeltlich versandt werden und mit denen auf gelegentlich stattfindenden Wohltätigkeitsveranstaltungen Einnahmen zugunsten Bedürftiger erzielt werden sollen | 61 Abs.Absatz 1 Buchst.Buchstabe b | C50 | Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren - Ausrüstungen und Büromaterial, die unentgeltlich versandt werden…
…befindliche Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind | 41 | C49 | Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren - Waren jeder Art, die unentgeltlich versandt werden und mit denen auf gelegentlich stattfindenden Wohltätigkeitsveranstaltungen Einnahmen zugunsten Bedürftiger erzielt werden sollen | 61 Abs. 1 Buchst. b…
…Bestimmungen gelten (Art. 90 Abs. 2 ZBefrVO): Ausstellungen, Messen und ähnliche Leistungsschauen des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft oder des Handwerks, Ausstellungen oder Veranstaltungen zu Wohltätigkeitszwecken, Ausstellungen oder Veranstaltungen, die in erster Linie der Förderung der Wissenschaft, der Technik, des Handwerks, der Kunst, der Erziehung…