…2009, der grob fahrlässig begangene Handlungen betrifft. Daher kommt ein Verfall bei einer Erledigung nach § 146 FinStrG auch nur in den Fällen des § 8 Abs. 1 ArtHG 2009, der vorsätzlich begangene Handlungen betrifft, in Frage. (2) Hat jemand durch dieselbe Tat Finanzvergehen im Sinne des …
…Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder sonst nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist. (3) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs…
…8 Abs. 1 Z 6 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 3) gegen das Bundesgesetz gemäß § 15 Abs. 3 ArtHG 2009 verstößt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn…
…in Abschnitt 4.3.2. erläutert. (3) Gemäß § 7 Abs. 3 ArtHG 2009 begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 5) lebende Exemplare, die im Anhang A angeführt sind, entgegen Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 befördert…
…weil § 108 Abs. 2 ZollR-DG infolge der Bagatellgrenze nicht anwendbar ist. Besteht die in § 108 Abs. 2 ZollR-DG genannte Zollzuwiderhandlung in einer (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben (zB § 35 Abs. 2 oder 3 bzw. § 36 Abs. 2 FinStrG), ist der…
…vorsätzlich entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag einführt oder ausführt. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Gemäß § 177e StGB begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, wer Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, grob fahrlässig entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag…
…mangels persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur…
…kann daher auch nur ein solches Finanzinstitut wegen einer Meldepflicht- oder Sorgfaltspflichtverletzung gemäß §§ 107 oder 108 GMSG als unmittelbarer Täter bestraft werden. Liegt die Ursache der Meldepflichtverletzung in einer vom Kontoinhaber (oder dessen bevollmächtigter Vertretung) vorgelegten vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erteilten Selbstauskunft…
…13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§…
…gilt für die in § 5 BG Tierproduktverbote als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 3.2. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 6 Abs. 1 BG Tierproduktverbote können die Zollämter nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über vorsätzlich oder fahrlässig begangene Finanzvergehen nach § 5 Abs…
…in § 5 BG Tierproduktverbote, als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 3.2. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 6 Abs. 1 BG Tierproduktverbote können die Zollämterkann das Zollamt Österreich nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über vorsätzlich oder fahrlässig begangene Finanzvergehen nach § 5 Abs…
…Natur der Waren (zB Zigaretten) keine Hinweise für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln auf Seiten des Beteiligten ergeben. Eine neue Zollanmeldung für eine Mehrmenge oder Beiladung (egal ob geringfügig oder nicht bzw. in den Anmeldungsunterlagen erwähnt oder nicht) darf aber jedenfalls dann nicht mehr angenommen…
…zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (5) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur Durchführung des Finanzstrafverfahrens für die in § 8 ArtHG 2009 genannten Finanzordnungswidrigkeiten die indas Zollamt § 58 Abs. 1 lit. a FinStrG genannten ZollämterÖsterreich zuständig, wenn diese Finanzordnungswidrigkeiten in ihrem Bereich begangen oder entdeckt…
…gilt für die in § 5 BG Tierproduktverbote als Finanzvergehen bezeichneten strafbaren Handlungen das Finanzstrafgesetz. 4.2. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 6 Abs. 1 BG Tierproduktverbote können die Zollämter nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über vorsätzlich oder fahrlässig begangene Finanzvergehen nach § 5 Abs…
…persönlicher Eigenschaften oder Verhältnisse, die das Gesetz beim Handelnden voraussetzt, oder nach der Art der Handlung oder des Gegenstands, an dem die Tat begangen wurde, unter keinen Umständen möglich war. (2) Gemäß § 26 Abs. 4 SKG 2013 ist der Versuch auch bei vorsätzlicher Verletzung der…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
…rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, betr. Schadenersatz nach grob verschuldetem Verkehrsunfall im Rahmen einer Dienstfahrt), sonst unmittelbare Folge eines Verhaltens…
…Berichts vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49b FinStrG vor, für die eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen ist. Die Pflicht wird verletzt, wenn der Bericht nicht fristgerecht oder meldepflichtige Punkte der Anlage 1-3 nicht oder…
…0204), Kosten eines Scheidungsverfahrens, wenn die Ehe wegen überwiegenden Verschuldens des Steuerpflichtigen geschieden worden ist, sowie Kosten für den Prozess über Schadenersatzansprüche, wenn der Schaden vom Steuerpflichtigen (vorsätzlich oder grob fahrlässig) verschuldet wurde (vgl. VwGH 10.4.1981, 13/2327/80; VwGH 25.1.2000…
…Verhalten an den Tag gelegt, dh. insbesondere an der Entstehung der Abgabenschuld vorsätzlich oder grob fahrlässig mitgewirkt hat, oder aber sich auf ein Zollverfahren eingelassen hat, ohne auch nur einigermaßen für die Abdeckung einer allenfalls entstehenden Abgabenschuld Vorsorge zu treffen. In solchen Fällen wird regelmäßig…