RIS AI
5 Treffer1518 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 640–64213.6.2.3 Scheinaufwendungen zu Gunsten des Anteilsinhabers
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…von der juristischen Person als Aufwand geltend gemacht wird bzw. ein Rechtsgeschäft vorgetäuscht wird, um eine Vorteilsgewährung zu verdecken. So kann bspw. ein Dienst- oder Werkvertrag zu Löhnen oder Honoraren führen, obwohl keine Leistung erbracht wird, oder es kann der Kaufvertrag über ein ausschließlich der…

KStR 2013 Rz 659–66213.7.2 Überhöhte Aufwendungen (direkte verdeckte Ausschüttung)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…einer rechtlich gültigen Vereinbarung nur vorgetäuscht wird, wie zB der Arbeitslohn für eine angestellte Ehegattin, die für die Körperschaft überhaupt nicht tätig wird. Unangemessen hohe Aufwendungen zugunsten des Anteilsinhabers im Rahmen einer rechtsgültigen Vereinbarung, wie zB eine Gegenleistung für eine Leistung des Anteilsinhabers in unangemessener…

EStR 2000 Rz 1620–1621Provisionen
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…91/14/0032). Widersprüche in der Anzahl der Provisionsempfänger, Buchhaltungsmängel oder verschwiegene Konten rechtfertigen die Annahme einer nur vorgetäuschten Zahlung (VwGH 25.3.1992, 86/13/0055). Kann aus gutem Grunde angenommen werden, dass die gezahlten Beträge weiterhin in der Verfügung der Provisionsgeber verblieben sind…

KStR 2013 Rz 863–873Missbräuchliche Einschaltung einer Körperschaft in einem Niedrigsteuerland
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Nutzungseinlage) können auch vorliegen, wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte eingekleidet werden. Entgelte für derart fremdunübliche Leistungsbeziehungen begründen daher eine verdeckte Ausschüttung (VwGH 23.10.1997, 94/15/0160, 94/15/0161). Beispiel: Ein Mietzins für ein vom Anteilsinhaber der Körperschaft überlassenes Grundstück wird rückwirkend…

EStR 2000 Rz 1228–12305.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…eine Reduktion der Provision auf einen Betrag zu erfolgen, der den verordnungsmäßig vorgegebenen Höchstsatz nicht übersteigen darf. 5.4.11.3 Unangemessen niedriges Leistungsentgelt Rz 1230: Eine derartige Vereinbarung führt zu unterschiedlichen Rechtsfolgen: Ist das Entgelt derart niedrig, dass es nur noch taschengeldähnlichen Charakter aufweist…