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14 Treffer1673 msnur geltende Fassungen
UP-66605.3. Wirtschaftlich nicht gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung (Art. 60 Abs. 2 UZK in Verbindung mit Art. 33 und Anhang 22-01 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

…die zur Verleihung der Ursprungseigenschaft führt: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Ware während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten (Lüften, Ausbreiten, Trocknen, Entfernen verdorbener Teile und ähnliche Behandlungen) oder Behandlungen, die die Versendung oder Beförderung erleichtern; b)einfaches Entstauben…

UP-53005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten (Lüften, Ausbreiten, Trocknen, Kühlen, Einlegen in Salzlake oder in Wasser mit Schwefel oder mit einem Zusatz von anderen Stoffen, Entfernen verdorbener Teile und ähnliche Behandlungen); b)einfaches Entstauben…

UP-20000. Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.03.2024

…die zur Verleihung der Ursprungseigenschaft führt: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Ware während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten (Lüften, Ausbreiten, Trocknen, Entfernen verdorbener Teile und ähnliche Behandlungen) oder Behandlungen, die die Versendung oder Beförderung erleichtern; b)einfaches Entstauben…

UZK-DAArtikel 34 Minimalbehandlungen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

…die zur Verleihung der Ursprungseigenschaft führt: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Ware während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten (Lüften, Ausbreiten, Trocknen, Entfernen verdorbener Teile und ähnliche Behandlungen) oder Behandlungen, die die Versendung oder Beförderung erleichtern; b)einfaches Entstauben…

UP-49005.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…ausschließlich diese ("erschöpfende Aufzählung") durchgeführt werden: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Ware während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten (Lüften, Ausbreiten, Trocknen, Kühlen, Einlegen in Zusatz von anderen Stoffen, Entfernen verdorbener Teile und ähnliche Behandlungen); b)einfaches Entstauben, Sieben…

UP-48105.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien19.01.2016

…die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten (Lüften, Ausbreiten, Trocknen, Kühlen, Einlegen in Salzlake oder in Wasser mit Schwefel oder mit einem Zusatz von anderen Stoffen, Entfernen verdorbener Teile und ähnliche Behandlungen); b)Teilen oder…

UP-47805.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…Ausbreiten, Trocknen, Kühlen, Einlegen in Salzlake oder in Wasser mit Schwefel oder mit einem Zusatz von anderen Stoffen, Entfernen verdorbener Teile und ähnliche Behandlungen); b)einfaches Entstauben, Sieben, Aussondern, Einordnen, Sortieren (einschließlich des Zusammenstellens von Waren zu Sortimenten), Waschen, Anstreichen, Zerschneiden; c)i) Auswechseln von…

UP-47705.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien01.07.2014

…die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten (Lüften, Ausbreiten, Trocknen, Kühlen, Einlegen in Salzlake oder in Wasser mit Schwefel oder mit einem Zusatz von anderen Stoffen, Entfernen verdorbener Teile und ähnliche Behandlungen); b)einfaches Entstauben…

UP-60005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

…die dazu bestimmt sind, die Ware während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten (Lüften, Ausbreiten, Trocknen, Einfrieren, Kühlen, Einlegen in Salzlake oder in Wasser mit Schwefel oder mit einem Zusatz von anderen Stoffen, Entfernen verdorbener Teile und ähnliche Behandlungen); b)Verdünnen…

ZK-20304.3. Waren für Kriegsopfergedenkstätten (C40)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Waren für Kriegsopfergedenkstätten (C40) 4.3.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren zur Verwendung beim Bau, der Unterhaltung oder Ausschmückung von Friedhöfen, Gräbern und Gedenkstätten für die in der Gemeinschaft bestatteten Kriegsopfer dritter Länder (Art. 112 ZBefrVO). Kriegsopfer sind allgemein an den Folgen von Kriegen verstorbene…

EStR 2000 Rz 2195–22216.4.2 Herstellungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Unternehmensrecht (§ 206 Abs. 3 UGB) für langfristige Aufträge steuerlich keine Möglichkeit zur Aktivierung von Verwaltungs- und Vertriebskosten bzw. zum Ausweis der Selbstkosten. Rz 2200: Zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung gehören ua. die Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichtenwesen, Ausbildungswesen, Rechnungswesen(zB…

ZK-20304. Befreiungen in Todesfällen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Die Waren können auch neu sein. Von der Befreiung ausgeschlossen sind (Art. 18 ZBefrVO): alkoholische Erzeugnisse, Tabak und Tabakwaren, Nutzfahrzeuge (siehe Abschnitt 10.4.1.1.), gewerblich genutzte Gegenstände, außer tragbaren Instrumenten und Geräten für handwerkliche oder freiberufliche Tätigkeiten, die der Verstorbene zur Berufsausübung verwendet…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Externistenprüfungen, Nostrifikation ausländischer Zeugnisse und Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 4 | Eingaben in Abgabensachen | Diese Befreiung umfasst Eingaben an Verwaltungsbehörden des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde in Abgabensachen sowie an die Verwaltungsgerichte. |…

VB-07302. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2021

…der Kommission für die Verarbeitung von Aufgriffsinformationen (COPIS) nicht mehr pro Sendung, sondern für jede in einer Sendung enthaltene Warenart zu beurteilen. 17."verderbliche Waren" Waren, die nach Ansicht der Zollbehörden verderben, wenn sie bis zu 20 Tage ab dem Zeitpunkt der Aussetzung ihrer Überlassung…