…dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben. Die UStR 2000 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung…
…lohnsteuerliche, umsatzsteuerliche und verfahrensrechtliche Rechtspositionen der übertragenden Körperschaft auf die übernehmende Körperschaft über. Nicht übergehen können hingegen Rechte und Pflichten, wenn speziellere Abgabenvorschriften dem entgegenstehen. In Bezug auf die Liebhabereibeurteilung läuft der Beurteilungszeitraum zur Erzielung eines Gesamtgewinnes auch nach der Verschmelzung weiter (siehe LRL 2012…
…33 TP 21 Abs. 2 Z 6 GebG unterliegen Übertragungen der mit der Stellung eines Gesellschafters verbundenen Rechte und Pflichten nicht der Zessionsgebühr. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Einbringung und zum Zusammenschluss sinngemäß (Rz 1223 ff und Rz 1480). 5.5.5. Kapitalverkehrsteuern Rz…
…die Klägerin den Nachweis der steuerfreien Ausfuhr der Waren nicht erbringen und klagte die Zollbehörde auf Mitwirkung im Rahmen ihrer Auskunftspflicht. Urteil: Die Auskunftspflicht der Zollbehörde geht nicht so weit, dass sie die Pflichten der Partei überlagert. Selbst wenn die Zollbehörde eine Auskunft gegeben hat…
…als Mannschaftsspielsportarten. Ebenso ist ein Profis beschäftigender Verein, sofern diese Beschäftigung nicht überwiegend erfolgt, nicht davon betroffen, wenn man von seinen allfälligen Pflichten als Veranstalter (zB Abzugsteuer nach § 99 EStG 1988) absieht. Beispiel: Ein Leichtathletikverein, der im Wesentlichen aus Amateursportlern besteht, veranstaltet zeitweise auch Wettkämpfe…
…wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt (§ 61 Abs. 2 Z 3 BAO). 2.2.3. Punktuelle Zuständigkeitserweiterung für die KESt-Vorschreibung und die Kontrolle umsatzsteuerlicher Pflichten von Zahlungsdienstleistern Rz 75: § 61 Abs. 3 Z 1 BAO stellt einerseits klar, dass das Finanzamt für Großbetriebe auch für…
…insbesondere folgende allgemeine Pflichten: Ermöglichen der notwendigen Amtshandlungen Duldung der Betretung von Grundstücken, Geschäfts- und Betriebsräumen innerhalb der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit Erteilung der erforderlichen Auskünfte Unentgeltliche Bereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Unentgeltliche Leistung erforderlicher Hilfsdienste Unentgeltliche Probenentnahmen Die Erfüllung von allgemeinen Pflichten ergibt sich häufig…
… 19 BAO), mit der Wirkung, dass die umsatzsteuerlichen Verhältnisse des Rechtsnachfolgers aus der Person des Rechtsvorgängers zu beurteilen sind, soweit es sich nicht um höchstpersönliche Rechte und Pflichten handelt. Nicht vererbbar sind daher zB Erleichterungsbewilligungen, die ein Vertrauen der Behörde gegenüber bestimmten Personen voraussetzen (VwGH…
…Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Von der Befreiung sind somit die Umsätze erfasst, die geeignet sind, Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Wertpapiere zu begründen, zu ändern oder zum Erlöschen zu bringen, sofern es sich nicht um rein materielle, technische oder administrative Leistungen…
…Einzelrechtsnachfolge zu behandelnden Einbringungen Bedeutung. In den meisten Umgründungsfällen gehen allerdings die Bestimmungen des AVRAG (Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz) den einschlägigen umgründungssteuerrechtlichen Bestimmungen vor, weil durch das AVRAG ex lege die übernehmende Körperschaft die Rechten und Pflichten des Dienstgebers übernimmt. Es bestehen keine Bedenken, wenn der Übergang der…
…Rs C-907/19, Q-GmbH, Rn 33). Die entgeltliche Übertragung eines Bestands von (Rück-)Versicherungsverträgen auf ein anderes Versicherungsunternehmen, durch die dieses Unternehmen alle Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen mit Zustimmung der Versicherungsnehmer übernommen hat, ist weder gemäß § 6 Abs. 1 Z 9…
…ein Gesamtrechtsnachfolger zu behandeln. Dies bedeutet:Ein Eintritt der übernehmenden Körperschaft in Gewinnermittlungspositionen des Übertragenden ist allerdings nur dann möglich, wenn die rechts- oder pflichtbegründenden ertragsteuerlichen Vorschriften grundsätzlich auch für die übernehmende Körperschaft anwendbar sind; persönliche Befreiungen des Einbringenden oder spezifische Bestimmungen, die auf die…
7.2.2.3. Aufzeichnungspflichten Die VSt-Ges beinhalten jeweils eigene Aufzeichnungsvorschriften für die unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten. Die Eintragungen in die Aufzeichnungen sind in der Regel am Tag des aufzuzeichnenden Ereignisses vorzunehmen, spätestens jedoch am zweiten darauffolgenden Werktag (Abschnitt 6.1.2.1.). Die Aufzeichnungen sind…
1.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 1.6.1 Aufzeichnungspflicht Rz 44: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 6 Abs. 1 ElAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an elektrischer Energie überprüft werden können. 1.6.2 Rechnungslegungspflicht Rz 45…
27.4. Haftung für die Abfuhr der Umsatzsteuer 27.4.1. Abfuhrverpflichtung Rz 3491: In § 27 Abs. 4 UStG 1994 ist aus Gründen der Sicherung des Steueranspruches ein Steuerabzugsverfahren vorgesehen, und zwar für jene Fälle, in welchen der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz…
118. Aufzeichnungspflichten (Art. 18 UStG 1994) Randzahlen 4096 bis 4104: derzeit frei.
2. Rechtliche Grundlagen 2.1. Allgemein In den §§ 131 und 132 BAO sind die Grundsätze der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Führung von Büchern, Aufzeichnungen und der Erfassung von Geschäftsvorfällen festgelegt. Diese Rechtsvorschriften sind - neben anderen - für Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und…
…Ausfuhrlieferung, innergemeinschaftliche Lieferungen) von der Steuerpflicht ausgenommenen Vorgängen aufgezeichnet werden. Rz 1131: Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen müssen schon aus umsatzsteuerlichen Gründen getrennt aufgezeichnet werden. B.9.2. Aufzeichnungspflichten über normverbrauchsabgabepflichtige Vorgänge Rz 1132: Im Rahmen der steuerpflichtigen Vorgänge sind für jeden Vorgang die Bemessungsgrundlage der…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…
121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994) 121.1. Nichtunternehmer Rz 4131: Gemäß Art. 21 UStG 1994 gelten die Vorschriften des § 21 UStG 1994 betreffend UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Rz 3585 bis Rz 3588) oder eine…