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11 Treffer1621 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 184–2141.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 303 BAO noch ein rückwirkendes Ereignis nach § 295a BAO bewirkt. 1.2.5.3.3 Teilweises Absehen von der Abgabepflicht Rz 195: In der Regel wird von der Abgabepflicht nicht zur Gänze abgesehen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen bleibt die Abgabepflicht vielmehr für den steuerschädlichen Betrieb…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…BAO). 3.38.5. Absehen von der Geltendmachung einer Abgabenpflicht Rz 189: § 44 Abs. 2 BAO berechtigt, auf Antrag des Abgabepflichtigen von der Geltendmachung einer Abgabenpflicht in den Fällen des § 44 Abs. 1 BAO ganz oder teilweise abzusehen, wenn andernfalls die Erreichung des von der…

UmgrStR 2002 Rz 1–271. Verschmelzungen (Art. I UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…eigene Anteile besitzt. Nach § 224 Abs. 2 AktG darf die übernehmende Körperschaft von der Gewährung von Anteilen absehen, soweit die Anteile an der übertragenden und übernehmenden Körperschaft in einer Hand vereinigt sind und kein Fall der Einlagenrückgewähr bzw. Befreiung von der Einlagenverpflichtung vorliegt (§ 224 Abs…

ZK-20303. Befreiungen bei Wohnsitzverlegung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…hat. Der PKW ist jedoch dadurch weniger als sechs Monate in Verwendung. Die Umstände des Einzelfalls rechtfertigen ein Absehen von der sechsmonatigen Benützung im Herkunfts-Drittland. Beispiel: pflegebedürftiger Großvater Die bereits lange geplante Übersiedlung an den bisherigen Zweitwohnsitz in der EU muss vorverlegt werden, da…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…dem Export bis zur Rückbringung haben sich die Waren nur in diesem Warenlager befunden. Teilweise hat der Zeitpunkt der Ausfuhr die Dreijahresfrist deutlich überschritten. Vorgangsweise: Aufgrund der vorgelegten Nachweise und dem Umstand, dass die Waren während der ganzen Zeit im Gewahrsam des ausführenden Unternehmens bzw…

UmgrStR 2002 Rz 1739–17506.5.4. Verhältniswahrende Spaltung zur Aufnahme
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…4.1. Verhältniswahrende Konzentrationsspaltung Rz 1739: Bei einer verhältniswahrenden Konzentrationsspaltung (= Auf- oder Abspaltung zur Aufnahme in fremde übernehmende Gesellschaften) liegt eine gänzliche oder teilweise Aufgabe der Beteiligung an der spaltenden Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an einer bereits bestehenden übernehmenden Kapitalgesellschaft vor. Die Anteile…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Parteien, einen Vertrag ex tunc oder ex nunc als nicht gültig ansehen zu wollen, ist als eine für die Gebührenschuld unmaßgebliche Stornierung zu betrachten. Nicht nur das gänzliche Unterbleiben der Ausführung eines Rechtsgeschäftes ist gebührenrechtlich unbeachtlich, sondern auch, wenn es nur teilweise nicht ausgeführt wird…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Beschwerde eingebracht wird. Rz 417: Wird die Beschwerdefrist erst durch die Bekanntgabe der fehlenden Begründung (§ 245 Abs. 1 BAO) in Lauf gesetzt oder wird wegen eines Begründungsmangels ein Antrag auf Mitteilung der dem Bescheid ganz oder teilweise fehlenden Begründung gemäß § 245 Abs. 2 BAO gestellt…

UmgrStR 2002 Rz 1687–17016.3. Neue oder übernehmende Körperschaft (§ 34 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Entsteht das Besteuerungsrecht der Republik Österreich wieder für übernommenes Vermögen, für das (ganz oder teilweise) in der Vergangenheit die Abgabenschuld bei der übernehmenden Körperschaft oder einer konzernzugehörigen Körperschaft der übernehmenden Körperschaft in der Vergangenheit nicht festgesetzt worden oder im Zuge eines Anteilstausches gemäß § 16 Abs…

VereinsR 2001 Rz 866–8679 Anhang
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zweck (sog. "begünstigungsschädliche Geschäftsbetriebe") müssen ebenfalls in den "materiellen Mitteln" angeführt werden, können aber zu einer (teilweisen) Steuerpflicht eines im Kernbereich begünstigten Vereins führen (zB Gastronomiebetrieb eines begünstigten Körpersportvereins). § 4: Arten der Mitgliedschaft (1)Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…sich aus dem tatsächlichen BW 500 minus dem tatsächlichen BW für den Grund und Boden 50 plus dem fiktiven Buchwert für Grund und Boden (86% des Teilwertes = 172)]. Da von den Gesamtreserven von jedem der Gesellschafter 339 erwirtschaftet wurden und auch versteuert werden müssten…