…4 EStG 1988 und betrifft neben der Überprüfung des von der Organisation zu erstellenden Jahresabschlusses oder Rechnungsabschlusses (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Vermögensaufstellung) auch die Überprüfung der auf der Satzung oder einer sonstigen Rechtsgrundlage beruhenden Organisationsverfassung und die Übereinstimmung der tatsächlichen Geschäftsführung mit den Vorgaben des …
…1988 folgende materielle Voraussetzungen vorgesehen: a)Das mangelnde Gewinnstreben ist - ausgenommen hinsichtlich einer untergeordneten betrieblichen Tätigkeit - in der Rechtsgrundlage verankert. b)Die tatsächliche Geschäftsführung entspricht den Vorgaben der Rechtsgrundlage und die Körperschaft entfaltet eine betriebliche Tätigkeit nur in untergeordnetem Ausmaß. c)Die Rechtsgrundlage stellt sicher…
…dass alle grundsätzlichen Erfordernisse für die Annahme begünstigter Zwecke sowohl nach der Rechtsgrundlage (siehe Rz 105 bis 107) als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung (siehe Rz 126 bis 130) gegeben sind und die Überschüsse aus den begünstigungsschädlichen Betrieben für begünstigte Zwecke des Rechtsträgers Verwendung finden…
…Vorgängerorganisation (bei Umgründungen daher ab Beginn des dem Umgründungsstichtag folgenden Tages) selbst die Voraussetzungen des § 4a EStG 1988 erfüllen. Ist dies auf Grund der tatsächlichen Geschäftsführung bzw. wegen Nichterfüllung des Wesentlichkeitskriteriums (siehe Rz 1316a) nicht der begünstigten Rechtsträger darstellenFall, geht der Status als Vorgängerorganisation verloren…
…werden, muss sich sowohl nach der Satzung als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend mit der Wahrnehmung der betrieblichen und/oder beruflichen Interessen seiner Mitglieder befassen. Rz 1418: Die im § 4 Abs. 9 EStG 1988 angeführten Merkmale, nämlich Satzung, tatsächliche Geschäftsführung sowie Ausschließlichkeit…
…Satzung, Stiftungsbrief oder seiner sonstigen Rechtsgrundlage (siehe Rz 105 ff) und nach der tatsächlichen Geschäftsführung (siehe Rz 126 ff) ausschließlich (siehe Rz 113 ff) und unmittelbar (siehe Rz 119 ff) der Förderung begünstigter Zwecke (siehe Rz 13 bis 39104) dient. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann…
…vor deren Änderung ein ausschließlich und unmittelbar verfolgter gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck erkennbar war, der Ausschluss des Gewinnstrebens ersichtlich war und die tatsächliche Geschäftsführung bereits vor der Änderung der nunmehr geltenden Satzung entsprochen hat. Eine rückwirkende Satzungsänderung ist daher unter diesen Voraussetzungen insb. möglich…
…gegeben ist. Voraussetzung ist, dass sie nach ihrer Rechtsgrundlage (Satzung, Gesellschaftsvertrag, Statuten, usw.) und der tatsächlichen Geschäftsführung die in §§ 34 ff BAO genannten Voraussetzungen erfüllen. Rz 178: Nach §§ 5 Z 6 KStG 1988 5 Z 6 KStG 1988 sindkönnen auch Krankenanstalten befreit sein. Die Krankenanstalt…
…4 lit. d EStG 1988:] Das mangelnde Gewinnstreben ist - ausgenommen hinsichtlich einer untergeordneten betrieblichen Tätigkeit - in der Rechtsgrundlage verankert. Die tatsächliche Geschäftsführung entspricht den Vorgaben der Rechtsgrundlage und die Körperschaft entfaltet eine betriebliche Tätigkeit nur in untergeordnetem Ausmaß. Die Rechtsgrundlage stellt sicher, dass an Mitglieder…
…am Gewinn, andernfalls liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Der Gewinnanteil muss auch eine Prämie für das Haftungsrisiko und einen Ersatz für die Geschäftsführung enthalten. Rz 793: Bei einer am Vermögen der KG nicht beteiligten Komplementär-GmbH, die Geschäftsführer und Haftungsträger ohne eigenen Betrieb ist, kann…
… 12 Abs. 1 Z 7 KStG 1988 liegen vor, wenn Vergütungen irgendwelcher Art für die Überwachung der Geschäftsführung an Personen gewährt werden, die mit dieser Aufgabe betraut sind. Auf die Bezeichnung der Person des Empfängers oder der Vergütung kommt es nicht an (VwGH 10.4…
…der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist in erster Linie die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Dabei ist eine rechtliche Gestaltung nur dann unmaßgebend, wenn sie dem wirtschaftlichen Gehalt…
…Verfügung der Provisionsgeber verblieben sind, ist die Abzugsfähigkeit zu verweigern (VwGH 12.4.1983, 82/14/0211). Die Behauptung der "Üblichkeit" von Provisionen im Auslandsgeschäft ist kein Anhaltspunkt für deren tatsächliche Zahlung (VwGH 18.11.1987, 84/13/0083). Daher können entsprechende Nachweise (Buchungsbeleg, Zahlungsbestätigung…
…Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig ist, unabhängig davon, ob die Tätigkeit am Sitz der Gesellschaft ausgeübt wird. Gleiches gilt für sämtliche Personen, die mit Aufgaben der Geschäftsführung betraut sind, unabhängig davon, ob sie gesellschaftsrechtlich vorgesehene Organstellungen bekleiden oder nicht (zB Prokurist). Personen, die gesellschaftsrechtlich vorgesehene Aufsichtsfunktionen…
…einer Gesellschaft die tatsächliche Geschäftsleitung völlig an sich ziehen, diese nicht nur beobachten, kontrollieren und fallweise beeinflussen, sondern kontinuierlich in entscheidenden Fragen in die Geschäftsleitung eingreifen und fortlaufend im Geschäftsverkehr die laufenden Beschlüsse von einigem Gewicht selbst fassen und damit de facto Geschäftsführungshandlungen selbst ausführen…
…Z 2 UStG 1994 liegt vor, wenn eine im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 unternehmerisch tätige juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Es ist nicht erforderlich, dass alle drei Eingliederungsmerkmale gleichermaßen ausgeprägt…
…der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar dem Betriebszweck des stiftenden Unternehmers oder auch mit diesem verbundener Konzernunternehmen (§ 15 AktG, § 115 GmbHG) dient. Rz 153: Ausschließlich gefördert wird der Betriebszweck des stiftenden Unternehmers bzw. seiner verbundenen Konzernunternehmen, wenn die Privatstiftung nach Stiftungsurkunde und tatsächlicher Geschäftsführung keine…
… 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 nur vor, wenn die Privatstiftung nach Stiftungsurkunde und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Unterstützung von betriebszugehörigen Arbeitnehmern dient. Begünstigte dürfen nur Arbeitnehmer bzw. frühere Arbeitnehmer des stiftenden Arbeitgebers oder mit diesem verbundene Konzernunternehmen (§ 15 AktG…
…Abs. 11 Z 1 lit. c EStG 1988 nur vor, wenn die Privatstiftung nach Stiftungsurkunde und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Weitergabe von Beteiligungserträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 KStG 1988 aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen (…
…2005/16/0209). Rz 49: Die Rechtsform allein ist nicht maßgebend. Die Gebührenfreiheit bestimmt sich nach der Satzung oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung. Beispiele: ausschließlich humanitäre, wohltätige Zwecke verfolgen zB Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz Österreichisches Schwarzes Kreuz Arbeitersamariterbund Österreichs Österreichischer…