…1988), steuerfreie Ausschüttungen von Erträgen, die bereits als ausschüttungsgleiche Erträge besteuert wurden (§ 186 Abs. 2 Z 1 lit. a InvFG 2011), sowie bei inländischen Investmentfonds die gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 ausgezahlte Kapitalertragsteuer. Steuerpflichtige Ausschüttungen aus einem Investmentfonds verändern dessen steuerliche Anschaffungskosten nicht. Ertragsbestandteile…
…Befreiungen gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 für diese Steuerpflichtigen. 29.6.6.1 Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG 1988 Siehe dazu KStR 2013 Rz 1151 bis 1248. 29.6.6.2 entfällt 29.6.6.3 Zinsen und sonstige Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…
…neben dem für die Entlastung vorgesehenen Vordruck der Muttergesellschaft auch eine formlose Bestätigung der direkt beteiligten funktionslosen Holding darüber vorzulegen, dass ihr die Einkünfte nicht zuzurechnen sind. In anders gelagerten Fällen kann von der ausschüttenden inländischen Körperschaft vom besonderen Auskunftsverfahren nach § 5 der VO BGBl…
…6.2 Beteiligungserträge von Körperschaften (§ 94 Z 2 EStG 1988) 29.6.2.1 Beteiligungserträge von Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988 Rz 7754: Von der KESt befreit sind unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988, wobei die Rechtsform der beteiligten Körperschaft…
…Als Beleg hierfür kann neben einer Ansässigkeitsbescheinigung eine schriftliche Erklärung des beschränkt Steuerpflichtigen dienen, in der die Zurechnung der Beteiligung zur inländischen Betriebsstätte sowie die steuerliche Erfassung der Ausschüttung in Österreich unter Angabe der österreichischen Steuernummer mitgeteilt wird (analog zur Rz 8029). Rz 7755d: Gesellschaften…
…21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 Rz 7756: Österreich hat mit EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die bei Dividendenzahlungen österreichischer Kapitalgesellschaften an im DBA-Staat ansässige Steuerpflichtige eine Reduktion der KESt vorsehen. Wie und unter welchen Voraussetzungen die (teilweise) Entlastung verfahrensrechtlich zu erfolgen hat, ist…
29.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen…
… 95 Abs. 2 Z 2 letzter Satz erster bis dritter Teilstrich EStG 1988 vorzunehmen ist, ist weitere Voraussetzung für die Befreiung, dass der Steuerpflichtige unter Nachweis seiner Identität erklärt, dass das Kapital, aus dem die entsprechenden Einkünfte fließen, einem Betriebsvermögen eines in- oder ausländischen Betriebes…
…der unverzüglichen nachweislichen (zB Postausgangsbuch) Weiterleitung an oder sobald dem Abzugsverpflichteten - sofern dieser kein Kreditinstitut ist - das Finanzamt. Die Befreiungserklärung muss vollständig ausgefüllt sein. Die Identität des Steuerpflichtigen,Vorliegen der der Empfänger derVoraussetzungen gemäß § 94 Z 5 lit. a und b EStG 1988 Kapitaleinkünfte ist…
29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…
…gemäß § 27 Abs. 4a EStG 1988. Weiters sind KESt-befreit auch Ausschüttungen an ein inländisches § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegendes Gebilde aus einer Grundstücksgesellschaft iSd §§ 23 ff ImmoInvFG, soweit die Ausschüttungen auf Veräußerungsgewinne aus Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind. Beteiligungserträge gemäß § 27 Abs. 2 Z…
…95 Abs. 2 Z 2 letzter Satz erster bis dritter Teilstrich EStG 1988 vorzunehmen ist, ist somit ab 1.1.2025 weitere Voraussetzung für die Befreiung, dass der Steuerpflichtige unter Nachweis seiner Identität erklärt, dass das Kapital, aus dem die entsprechenden Einkünfte fließen, einer von…
…Aufgreifen verdeckter Ausschüttungen trägt dem Grundsatz Rechnung, dass jeder Steuerpflichtige das von ihm erzielte Einkommen zu versteuern hat, es ist daher auch dann geboten, wenn es auf Empfängerebene nur zu einer Verlagerung der Besteuerungsgrundlage in eine andere Einkunftsart kommt. Rz 566: Verdeckte Ausschüttungen sind alle…
…unabhängige KESt-Abzug unterbleibt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988 gemäß § 94 Z 2 EStG 1988, wenn die Körperschaft zu mindestens einem Zehntel unmittelbar oder mittelbar (dh. Beteiligungen über eine Personengesellschaft) am Grund- oder Stammkapital der ausschüttenden Kapitalgesellschaft oder der Erwerbs-…
…zu keinen steuerpflichtigen Einkünften aus der Überlassung von Kapital; für den veräußernden Gesellschafter liegen bei fremdüblichem Kaufpreis ausschließlich Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen vor. Allein aus dem Eintritt einer allfälligen Wertsteigerung der verbleibenden Anteile nach dem Aktienrückkauf kann nicht das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung an die…
…Kapitalertragsteuer vom Gesamtbetrag der erfolgten Ausschüttungen sowie zum 31.12. von einem Betrag in Höhe von 6% des Rücknahmepreises des Anteilscheins oder im Fall einer Veräußerung oder eines Depotübertrages vor dem 31.12., ausgenommen bei einem Übertrag auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen beim selben Abzugsverpflichteten…
…4 Z 2 lit. a KStG 1988 idF AbgÄG 2014 kommt hingegen nicht zur Anwendung, weil das unbeschränkt steuerpflichtige Gruppenmitglied keine laufenden "eigenen" Verlustvorträge aufbauen kann, siehe Rz 1062. Prämien sind vom betreffenden Gruppenmitglied bis zur Rechtskraft des Feststellungsbescheides geltend zu machen und werden diesem…
…Rz 162: Werden Anteile an einem Investmentfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und deren Versteuerung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen. Die indirekte Endbesteuerung der tatsächlich vorbelasteten inländischen Dividenden gilt auch in diesem Fall…
…laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds 3.1.1.3.1. Allgemeines Rz 167: Nach § 186 Abs. 1 InvFG 2011 sind die ausgeschütteten Erträge aus Einkünften iSd § 27 EStG 1988 abzüglich der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen eines Investmentfonds beim Anteilinhaber steuerpflichtige Einnahmen…
…02 erzielt der Immobilienfonds Aufwertungsgewinne, der Wert je Anteil liegt bei 1.020 €. Die Aufwertungsgewinne sind als ausschüttungsgleicher Ertrag zu erfassen, auf Grund der Anwendbarkeit der Befreiungsmethode allerdings steuerfrei. Zu Privatstiftungen siehe Rz 355 ff. Zu beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften siehe Rz 378 ff.