…165: Die steuerpflichtige Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 172). 4.3.3 Besteuerung Rz 166: Die steuerliche Behandlung der Arbeitnehmerförderungsstiftung ist davon abhängig, ob sie die in § 6 Abs. 2 Z 5 KStG 1988 normierten Leistungsgrenzen wahrt oder überschreitet. 4.3.3.1 Die steuerfreie Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz…
…Unterstützungskassen und Betrieblichen Vorsorgekassen Rz 683: Zuwendungen von Privatstiftungen im Sinne des § 4 Abs. 11 EStG 1988 ("Arbeitnehmerförderungsstiftungen"), soweit sie als Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind, sowie Bezüge und Vorteile aus Unterstützungs- und Betriebliche Vorsorgekassen stellen Einkünfte aus nichtselbständiger…
…Ein Betriebsausgabenabzug kommt daher nur bei Zuwendungen an eine Unternehmenszweckförderungsstiftung (siehe Rz 152 ff), eine Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 163 ff) oder an eine Belegschaftsbeteiligungsstiftung (siehe Rz 173 ff) in Betracht. Von dieser einschränkenden Regelung unberührt ist der Betriebsausgabenabzug im Rahmen der Eigenschaft einer Privatstiftung als…
3.3.17b Mitarbeiterbeteiligungsstiftung (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. c und d EStG 1988) Rz 90n: Ab 1. Jänner 2018 ist der Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Aktien an Arbeitgebergesellschaften gemäß § 4d Abs. 5 Z 1 EStG 1988 (Definition der Arbeitgebergesellschaften…
…1988 (siehe Rz 152 bis Rz 162). Rz 142: Die Arbeitnehmerförderungsstiftung gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 (siehe Rz 163 bis Rz 172). steuerfreie Unterstützungskassenstiftung (siehe Rz 167 bis Rz 171). steuerpflichtige Unterstützungskassenstiftung (siehe Rz 172). Rz 143: Die Belegschaftsbeteiligungsstiftung gemäß…
…übersteigenden steuerpflichtigen Zuwendungsbeträge können zur Gänze im Jahr der Vereinnahmung oder verteilt auf den Zweckerfüllungszeitraum, längstens aber auf 10 Jahre angesetzt werden (siehe Rz 147). Der steuerfreie Betrag kommt nur im Jahr der Zuwendung zum Tragen, er kann daher im Falle der Verteilung der steuerpflichtigen…
…Befreiungen gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 für diese Steuerpflichtigen. 29.6.6.1 Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG 1988 Siehe dazu KStR 2013 Rz 1151 bis 1248. 29.6.6.2 entfällt 29.6.6.3 Zinsen und sonstige Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…
…6.2 Beteiligungserträge von Körperschaften (§ 94 Z 2 EStG 1988) 29.6.2.1 Beteiligungserträge von Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988 Rz 7754: Von der KESt befreit sind unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988, wobei die Rechtsform der beteiligten Körperschaft…
…2 der Mutter-Tochter-Richtlinie jede Gesellschaft, die folgende Voraussetzungen erfüllt: Die Gesellschaft muss eine der in Z 1 der Anlage 2 angeführten Rechtsformen aufweisen. Die Muttergesellschaft muss nach dem Steuerrecht des betreffenden Mitgliedstaates ansässig und damit unbeschränkt steuerpflichtig sein; die Muttergesellschaft darf nicht aufgrund…
…21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 Rz 7756: Österreich hat mit EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die bei Dividendenzahlungen österreichischer Kapitalgesellschaften an im DBA-Staat ansässige Steuerpflichtige eine Reduktion der KESt vorsehen. Wie und unter welchen Voraussetzungen die (teilweise) Entlastung verfahrensrechtlich zu erfolgen hat, ist…
29.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen Rz 7758: § 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995 sieht weiters bei offenkundigen verdeckten Ausschüttungen iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 einen zwingenden KESt-Abzug mit nachfolgendem Rückerstattungsverfahren vor. Es wird damit die ausländische Muttergesellschaft…
29.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen…
… 95 Abs. 2 Z 2 letzter Satz erster bis dritter Teilstrich EStG 1988 vorzunehmen ist, ist weitere Voraussetzung für die Befreiung, dass der Steuerpflichtige unter Nachweis seiner Identität erklärt, dass das Kapital, aus dem die entsprechenden Einkünfte fließen, einem Betriebsvermögen eines in- oder ausländischen Betriebes…
…der unverzüglichen nachweislichen (zB Postausgangsbuch) Weiterleitung an oder sobald dem Abzugsverpflichteten - sofern dieser kein Kreditinstitut ist - das Finanzamt. Die Befreiungserklärung muss vollständig ausgefüllt sein. Die Identität des Steuerpflichtigen,Vorliegen der der Empfänger derVoraussetzungen gemäß § 94 Z 5 lit. a und b EStG 1988 Kapitaleinkünfte ist…
29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…
29.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988) Siehe dazu Abschnitt 29.3.2.2. 29.6.8 Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren gemäß § 93 Abs. 3 EStG 1988 idF vor Budgetbegleitgesetz 2011 von internationalen Finanzinstitutionen (nunmehr § 124b Z 186 EStG 1988) Rz…
…95 Abs. 2 Z 2 letzter Satz erster bis dritter Teilstrich EStG 1988 vorzunehmen ist, ist somit ab 1.1.2025 weitere Voraussetzung für die Befreiung, dass der Steuerpflichtige unter Nachweis seiner Identität erklärt, dass das Kapital, aus dem die entsprechenden Einkünfte fließen, einer von…
… 13 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 (Rz 152 bis Rz 162) Rz 9: Arbeitnehmerförderungsstiftung gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 (Rz 163 bis Rz 172), diese sind zu unterteilen in: Steuerfreie Unterstützungskassenstiftungen Sie sind beschränkt steuerpflichtig gemäß § 5 Z 7…
…mit dem Sondersteuersatz, kann der Steuerpflichtige nach § 97 Abs. 4 EStG 1988 die Veranlagung beantragen. Im Zuge dieser Antragsveranlagung erfolgt die Anrechnung der Kapitalertragsteuer bzw. deren Erstattung. 10.1.2 Lohneinkünfte 10.1.2.1 Arbeitnehmerförderungsstiftung Rz 239: Zuwendungen einer Arbeitnehmerförderungsstiftung im Sinne des § 4…
…von aufgrund völkerrechtlicher Privilegienabkommen befreiten internationalen Organisationen siehe Rz 137. Folgende kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte sind gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 bei den beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988 (siehe Rz 136 f) von der Steuerpflicht ausgenommen…