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29 Treffer1924 msnur geltende Fassungen
MO-83007. Besondere Bestimmungen Einfuhr
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

7. Besondere Bestimmungen Einfuhr 7.1. MO01 Getreide 7.1.1. VO 642/2010 - Reduzierter Einfuhrzoll bei bestimmtem Getreide siehe auch RL "MO-8300 intern", VP 00031/031V2006 und 00034/034V2006 Verordnung (EU) Nr. 642/2010 der Kommission vom 20. Juli 2010 mit Durchführungsbestimmungen zur…

LStR 2002 Rz 1057–106219.2.2 Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Z 364 EStG 1988). Die Erhöhung des Jahressechstels setzt zwingend voraus, dass der Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr beim selben Arbeitgeber reduzierte Bezüge wegen Kurzarbeit hatte (mindestens ein Kurzarbeitstag). Der pauschale Zuschlag von 15% ist ebenso bei der Berechnung des Kontrollsechstels (§ 77 Abs. 4a EStG 1988)…

UZK-DATitel II Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen(*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…D2: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die Anmeldung den reduzierten Datensatz enthält. | 11 09 000 000 | Verfahren: Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes ist das Verfahren anzugeben, zu dem die Waren angemeldet werden. | 11…

UZK-IATitel I Formate und Kardinalität der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…| 11 07 000 000 | Sicherheit |   |   | n1 | Ja |   | 11 08 000 000 | Indikator für einen reduzierten Datensatz |   |   | n1 | Ja |   | 11 09 000 000 | Verfahren…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…87.600/1,368*) | + 64.035,09 Euro * (1,368 ergibt sich aus 20% Umsatzsteuer und 16,8% Normverbrauchsabgabe (inklusive 20% Zuschlag von 14%)) Vergleichsrechnung: | Neuwagenwert ohne USt und NoVA (netto) | 64.035,09 Euro | Aktuelle Bemessungsgrundlage (netto) | 30.000…

LStR 2002 Rz 11126–1116342.5.14 § 68 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

… 68 Abs. 1 EStG 1988 - Akontierung von steuerfreien Zuschlägen gemäß § 68 EStG 1988 iVm der Altersteilzeitregelung (Rz 1126) (2001) Im Rahmen der Altersteilzeitregelung kann die Arbeitszeit zwischen 40% und 60% reduziert werden. Seitens des AMS wird neben dem Arbeitslohn ein Lohnausgleich im Ausmaß von 50…

LStR 2002 Rz 11053–1111442.5.13 § 67 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…Gemäß Rz 1070 kann im Zuge einer Änderungskündigung eine gesetzliche Abfertigung dann begünstigt versteuert werden, wenn die Bezüge des Arbeitnehmers um mindestens 25% reduziert werden und das Dienstverhältnis formal beendet wird. Erfolgt innerhalb von zwölf Monaten eine Erhöhung der Bezüge ohne entsprechende gravierende wirtschaftliche Gründe…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…7.342,81 Euro ** Berechnung Malus - aliquotiert: Da seit September 2010 bereits mehr als sieben ganze Jahre vergangen sind, wird bei der Vergütung des Zuschlages nur noch ein Achtel beachtet, welches immer stehen bleibt. 875 Euro / 8 (Jahre) = 109,38 Euro Berechnung Malus - aliquotiert …

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…nach dem Messzyklus NEFZ herangezogen. Anstatt des bisherigen Systems, das in Abhängigkeit vom Kraftstoffverbrauch aus einer tarifmäßigen Normverbrauchsabgabe, einem Bonus-Malus-System und einem Zuschlag bestand, wird nunmehr ein einfaches Tarifmodell angewendet, das aus einer Bemessungsgrundlage und einem linear progressiven Tarif besteht. Ein CO2-Erhöhungsbetrag …

EStR 2000 Rz 6447–644921.2.5 Ermittlung des Grundanteiles
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…baureifes Land, ist bei der Ermittlung des durchschnittlichen Quadratmeterpreises für baureifes Land - abhängig vom zugrunde gelegten Immobilienpreisspiegel - ev. noch ein Zuschlag zu berücksichtigen. Von einem geeigneten Immobilienpreisspiegel ist nur dann auszugehen, wenn die dem Immobilienpreisspiegel für die Bewertung eines Grundstückes zugrunde liegenden Annahmen bzw. Parameter…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird der anzusetzende Abzugsbetrag um ein Achtel reduziert. Da seit August 2015 bereits sechs ganze Jahre vergangen sind (Zulassung in Österreich im Oktober 2021), werden zwei Achtel des Abzugsbetrags…

LStR 2002 Rz 811–81211.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…erhöht sich der jährliche Höchstbetrag (siehe Tabelle Rz 811b). Für Steuerpflichtige, die den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhalten, erhöht sich die SV-Rückerstattung um den SV-Bonus (siehe Tabelle Rz 811b). Für das Kalenderjahr 2022 steht zusätzlich ein Teuerungsabsetzbetrag in Höhe von bis zu 500 Euro…

UmgrStR 2002 Rz 494–5282.3.5. Nachfolgeunternehmen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…keinen Buchgewinn oder Buchverlust geben. Das Gesellschaftskapital (Summe der Kapitalkonten der Gesellschafter der Personengesellschaft) repräsentiert den Buchwert des von der übertragenden Kapitalgesellschaft übernommenen Vermögens und wird ggf. durch die als Fremdkapital auszuweisende Abfindungsverpflichtung an Minderheitsgesellschafter reduziert. Auf Ebene der Gesellschafter (steuerrechtlicher Rechtsnachfolger, siehe Rz 486)…

UmgrStR 2002 Rz 529–5492.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… 4 Abs. 12 EStG 1988 behandelt (ohne KESt-Abzug). Die Ausschüttung mindert einerseits durch Ansatz einer Passivpost iHv 15.000 in der Umwandlungsbilanz zum 31.12.01 das Umwandlungskapital, andererseits reduziert sie den Stand der Einlagen iSd § 4 Abs. 12 EStG 1988 im gleichen Ausmaß…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991) Rz 1018: Bei Krafträdern vermindert sich beginnend ab 1. Jänner 2024 der Wert 55 g alle zwei Jahre jeweils um den Wert zwei. 1. Jänner 2020: [Grafik] &nbsp…

GebR 2025 Rz 143–1518.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG) Rz 143: Für Eingaben und Beilagen, die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID; §§ 4 ff E-GovG) eingebracht werden, ermäßigen sich die in den Tarifposten…

UZK-IAArtikel 130 Preisnachlässe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 130 Preisnachlässe (Artikel 70 Absätze 1 und 2 des Zollkodex) (1) Preisnachlässe werden bei der Bestimmung des Zollwerts gemäß Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex berücksichtigt, wenn der Kaufvertrag zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung deren Anwendung und Höhe ausweist. (2) Preisnachlässe für frühzeitige…

LStR 2002 Rz 1242–124334 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Liegt bis Ende Juni des aktuellen Jahres ein anspruchsbegründender rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr vor, wird der Zuschlag für die Monate Juli bis Juni des Folgejahres monatlich mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Liegt ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr erst nach Juni vor…

LStR 2002 Rz 589–5957.12.3 Steuerwirksamkeit der unter den Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben (nur bis 2020)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

7.12.3 Steuerwirksamkeit der unter den Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben (nur bis 2020) 7.12.3.1 Viertelung Rz 589: Steuerwirksam ist ab 1. Jänner 1996bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 höchstens ein Viertel der zu berücksichtigenden Beträge, also entweder ein Viertel der tatsächlich…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

9.1.3.9 Dienstreisen Rz 656: So weit Reisekostenersätze die im § 26 Z 4 EStG 1988 angeführten Sätze übersteigen, sind sie steuerpflichtiger Arbeitslohn und als laufender Bezug zu versteuern. Nach dem Kollektivvertrag ist grundsätzlich der Überlasser zum Ersatz von Reisekosten verpflichtet. Werden Reisekostenersätze im…