…überschaubaren Zeitraum abzustellen sein wird), stellt der Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen einen Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 KStG 1988 dar. Bei Volleinspeisung liegt stets eine privatwirtschaftliche Tätigkeit vor. Ist der Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen von wirtschaftlichem Gewicht, liegt ein eigener Betrieb gewerblicher Art…
…3. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art 3.2.1.3.3.1. Allgemein Rz 137: Bei Beteiligung bzw. Mitgliedschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts an einer EEG handelt es sich grundsätzlich um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit. Zur Begründung eines Betriebes gewerblicher Art führt gemäß § 2 Abs…
…ist nur bei Mischbetrieben erforderlich, dh. wenn eine wirtschaftlich selbstständige Einrichtung gleichzeitig untrennbar dem privatwirtschaftlichen Bereich und dem Hoheitsbereich dient (Rz 75 bis 77). Rz 70: Wirtschaftliches Gewicht der Tätigkeit Dieser unbestimmte Gesetzesbegriff dient dazu, Bagatellfälle von der Steuerpflicht auszuschließen. Es wird dabei ausschließlich das…
…hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung privatwirtschaftlicher oder hoheitlicher Aufgaben dient. Für die Abgrenzung gilt bei Überschusseinspeisung Folgendes: Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient…
…1960, 0840/56). Messen sind hingegen keine den Gemeinden im Sinne der Gewerbeordnung vorbehaltenen Marktveranstaltungen und gelten stets als Betriebe gewerblicher Art. Dient die Tätigkeit einer teilrechtsfähigen Einrichtung (siehe Rz 63) einer Schule (bzw. die teilselbständige Organisationseinheit einer Universität) untrennbar hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Zwecken, wird…
…Arbeitgeber und Arbeitnehmer rückt. Die gesetzlichen Interessenvertretungen unterliegen als Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 2 KStG 1988 nur soweit, als durch privatwirtschaftliche Betätigungen Betriebe gewerblicher Art entstehen. Die nicht als Körperschaften öffentlichen Rechtes konstituierten, freiwilligen Berufsverbände sind aber weder von § 2 KStG 1988…
…die Tätigkeiten des Betriebes überwiegend der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben, ist der Betrieb in seiner Gesamtheit als Hoheitsbetrieb zu behandeln. Überwiegen die erwerbswirtschaftlichen Aufgaben, ist insgesamt ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) anzunehmen. Als Kriterien zur Überprüfung des mengenmäßigen Verhältnisses zwischen hoheitlicher oder privatwirtschaftlicher Tätigkeit kommen…
…bzw. der privatwirtschaftlichen Sphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen für private Zwecke verwendet wird, ist die Anlage der Privatsphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen oder Körperschaften im Rahmen einer steuerrelevanten Tätigkeit verwendet wird…
…ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm im hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Bereich verwirklichten Tatbestände des GebG, sie erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die dem Rechtssubjekt Republik Österreich zuzurechnen sind. Rz 25: Wird ein Notar als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren tätig, ist diese Tätigkeit dem Bund zuzurechnen…
…nach Art. 116a B-VG sind nur hinsichtlich ihrer Tätigkeit im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises von den Gebühren befreit (eingeschränkte persönliche Befreiung). Rz 33: Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis ist der der Gebietskörperschaft unmittelbar durch ein Gesetz verpflichtend übertragene Aufgabenbereich (VwGH 18.10.1984, 83/15…
…das Finanzamt XYfür Großbetriebe/Finanzamt Österreich (Nichtzutreffendes streichen) Beilagen: 1 Statutenexemplar, Jahresabschlüsse und Tätigkeitsberichte Der Verein bezwecktfördert auf Grund der Satzungen und der tatsächlichen Geschäftsführung den/die Förderung der Allgemeinheit auf GebietZweck/e XY (Anführen desder/s begünstigten Zwecke/s) im Sinne des § 35 Abs…
…GebG). Die persönliche Befreiung (siehe Rz 17 ff) des Bundes ist uneingeschränkt und umfasst alle von ihm entfalteten Tätigkeiten, sei es im hoheitlichen oder privatwirtschaftlichen Bereich. Rz 686: Die persönliche Befreiung des Bundes erstreckt sich nicht auf selbständige Anstalten des Bundes oder auf Unternehmungen, die…
…Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse bei dem für die Erhebung der USt zuständigen Finanzamt eine schriftliche Erklärung abgibt, dass sie ihre Betätigung in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet hat und die Steuerbefreiung zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte, oder das Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid feststellt…
…leistenden Unternehmer außerda es sich um einen Vertrag sui generis handelt. Gegenstand dieses Vertrages ist die Benützung von Einrichtungen, die der bloß "passiven" Zurverfügungstellung des Grundstückes (samt Anlagen) noch geschäftliche Tätigkeiten im Zusammenhang mitFreizeitgestaltung, der Sport-körperlichen Ertüchtigung oder Spielanlageder Sportausübung dienen, wie zB Aufsicht…
…zu bejahen, auch wenn der Steuerpflichtige nur gegenüber wenigen oder nur einem einzigen Auftraggeber tätig wird (VwGH 6.3.1973, 1032/72). Rz 5416: Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch dann vor, wenn die Tätigkeit an sich verboten ist (Hehlerei, Rauschgifthandel, Schwarzhandel, Schlepperei…
…nebenberuflicher Schriftsteller), Reisen (zB UFS 3.6.2005, RV/0301-G/04 betr. nebenberuflichem Reiseschriftsteller und Vortragendem)., nebenberufliche Tätigkeit im Bereich der Esoterik als spirituelle Beraterin (BFG 23.6.2015, RV/1100113/2012), nebenberufliche Mitwirkung in einer Band (BFG 27.3.2018, RV/7102951/2010).
…gemäß § 29 Z 4 EStG 1988 (siehe Rz 6617, Anhang II). Flohmarkt, wenn nachhaltig Gewerbebetrieb (siehe oben Veräußerung von Privatvermögen). Fotograf, idR Gewerbebetrieb, in Ausnahmefällen künstlerische Tätigkeit. Fotomodell, Gewerbebetrieb, sofern kein Dienstverhältnis (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109). Friedhofsgärtner, siehe Rz 5115. Funktionäre, siehe…
…Hilfsfunktionen eines Betriebes gegenüber dem anderen, Verwendung gleicher Rohstoffe, gleicher Anlagen und desselben Personals (VwGH 22.11.1995, 94/15/0154). Rz 5288: Nicht gleichartige Tätigkeiten bilden einen einheitlichen Betrieb, wenn sie geeignet sind, einander zu ergänzen (VwGH 22.11.1995, 94/15/0154). Beispiel…
…7.1969, V - 94/65, BStBl II 1969, 637). Die bloße Kapitalhingabe durch Private ist daher keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. Insbesondere vermitteln Geldeinlagen auf Bankkonten oder Sparbüchern dem Inhaber nicht die Unternehmereigenschaft (VwGH 11.9.1989, 88/15/0015; BFH 1.2.1973, V…
…Teilstrich 3). Rz 1248da: § 4 Z 3 erster Teilstrich VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften betrifft vermögensverwaltende Holdinggesellschaften, deren Tätigkeiten auf das bloße Halten von Beteiligungen und ihre Veräußerung beschränkt ist. Bei diesen wird in typisierender Betrachtungsweise vermutet, dass die Substanzausnahme von diesen nicht beansprucht werden kann…