… Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausg. Entladungslampen der Pos. 8539) | 9013 | Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in Kapitel 90 anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte | 9014 |…
… Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausg. Entladungslampen der Pos. 8539) | 9013 | Flüssigkristallvorrichtungen, die anderweit als Waren nicht genauer erfasst sind; Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in Kapitel 90 anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und Geräte | 9014 |…
…eingeführt werden; als lebenswichtig gelten Waren, die zur Befriedigung des unmittelbaren Bedarfs von Personen gebraucht werden, wie beispielsweise Nahrungs- und Arzneimittel, Kleidung und Decken, aber auch orthopädische Apparate, Krücken oder Ähnliches (Art. 61 Abs. 1 Buchstabe a ZBefrVO und Art. 61 Abs. 2 ZBefrVO). Die…
…1996 idgF, sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder die mit einer Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen zu beseitigen (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel). Zu den Hilfsmitteln gehören auch Vorrichtungen an einem Kraftfahrzeug, die…
…medizinische Instrumente oder Apparate bestimmt sein (Art. 57 Abs. 2 ZBefrVO). 5.7.2. Personenkreis Warenempfänger müssen Gesundheitsbehörden, Krankenhäuser oder von diesen abhängige Dienste sowie medizinische Forschungsinstitute sein, sofern diese zum Empfang dieser Gegenstände ermächtigt wurden (Art. 57 Abs. 1 ZBefrVO). Öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen…