9.2 Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 25 Abs. 1 lit. b EStG 1988) Rz 670: Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft wesentlich (mehr als 25%) beteiligt, sind auch bei Vorliegen der entsprechenden Merkmale gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG 1988 keine Einkünfte aus…
…nicht. Sämtliche lohnsteuerlich relevanten Fristen laufen weiter. Die Nachfolgegesellschaft ersetzt die spaltende Gesellschaft als Arbeitgeber in den von der spaltenden Gesellschaft abgeschlossenen Dienstverhältnissen zivilrechtlich auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge. 6.6.1.2. Wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer Rz 1778: Gehälter und sonstige Vergütungen, die ein wesentlich…
…206) sind nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern nach § 25 Abs. 1 Z 2 lit. c EStG 1988 als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen, sofern sie als Leistungen aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis anzusehen sind (zu den Einkünften eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers…
…Nächtigungskosten. Die Kostenersätze sind für Zwecke der Pauschalierung nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen, die ersetzten Aufwendungen sind dementsprechend keine Betriebsausgaben und haben auf das Betriebsausgabenpauschale keine Auswirkung. 2. Ein wesentlich beteiligter GmbH-Geschäftsführer erhält für die betrieblichen Fahrten mit dem eigenen Pkw Kilometergelder als Kostenersatz. Er…
…0082) und anteilsähnliche Beteiligungen bei der Ermittlung des Beteiligungsausmaßes nicht zu berücksichtigen. Rz 5270: Die im Besitz einer Kapitalgesellschaft befindlichen eigenen Anteile (§ 65 AktG, § 81 GmbHG) bleiben bei Prüfung der Frage, ob ein Gesellschafter zu mehr als 25% am Grund- oder Stammkapital wesentlich beteiligt ist…
…In diesen Fällen erhöht sich somit auch nicht dender Bruttobezug des Arbeitnehmers (zB Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsbeitrag - VwGH vom 28.10.2009, 2008/15/0279, Altersteilzeit ab 2024 gemäß § 27 Abs. 2 AlVG). Rz 248: Pflichtbeiträge von nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen…
…der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht vorgesehen sind (zB Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen), sind als Zu- bzw. Abschlag anzusetzen. Abfertigungsrückstellungen können steuerneutral in einen steuerfreien Betrag im Sinne des § 14 Abs. 6 EStG 1988 transferiert werden (zur Abfertigungs- und Pensionsrückstellung des nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers siehe Rz…
…Rückwirkung der Einbringung der B-GmbH zuzurechnen sind, stellen bei dieser eine Betriebsausgabe dar. Werden in einem (steuerunwirksamen) Arbeitsverhältnis zur einbringenden Mitunternehmerschaft stehende Mitunternehmer einbringungsbedingt zu nicht wesentlich beteiligten Anteilsinhabern der übernehmenden Körperschaft und wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt, entsteht auch in diesem Fall ein steuerwirksames…
…Abgaben werden nicht erhoben: Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gemäß §§ 41 ff FLAG 1967 von Bezügen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 sowie Gehältern und sonstigen Vergütungen aller Art iSd § 22 Z 2 EStG 1988 (zB wesentlich beteiligte Gesellschafter…
…Tätigkeit sind von der Pauschalierung nicht erfasst (VwGH 16.9.2003, 2000/14/0175). Rz 4113b: Bei Einkünften gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 (insbesondere wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer) beträgt das Pauschale 6%, wobei es auf die Art der Tätigkeit nicht ankommt (VwGH 25.06…
…Art. 124 Abs. 1 Buchstabe h UZK). Die abgabenrechtliche Würdigung obliegt der Überwachungszollstelle. Die Fälle der Verstöße, die sich nicht wesentlich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens auswirken, sind in Art. 103 UZK-DA abschließend angeführt. Es ist aber regelmäßig die Einhebung einer Verwaltungsabgabe gemäß …
…der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge. Dies gilt nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz UmgrStG auch für die Beurteilung von Tätigkeitsvergütungen als solche von wesentlich Beteiligten im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 (siehe EStR 2000 Rz 5267 ff). Es bestehen allerdings keine Bedenken, wenn der Übergang…
… 9 Abs. 5 UmgrStG als vereinnahmt (siehe Rz 531 ff). Ermittelt der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer seine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit (freiwillig) durch einen Bestandsvergleich, ist § 9 Abs. 2 UmgrStG (siehe Rz 503 ff) und nicht die Vereinnahmungsfiktion des § 9 Abs. 5 UmgrStG anzuwenden…
…Zuwendungen". Abfindungen von Pensionsansprüchen Rz 6822: Abfindungen von Pensionsansprüchen von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern stellen Entschädigungen iSd § 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dar, wenn das für das Entgehen der Einnahmen ursächliche Ereignis nicht durch den Geschädigten selbst aus eigenem Antrieb herbeigeführt wurde (vgl…
…maßgeblich (vgl. EAS 3189). Eine gesonderte Antragstellungsmöglichkeit des ausländischen Anteilinhabers ist nicht vorgesehen. Rz 559: Sollten ein oder mehrere Anteilinhaber mit mehr als 10% am Investmentfonds beteiligt sein (wesentlich beteiligte Anteilinhaber), so sind neben der Ansässigkeitsbestätigung des Investmentfonds auch eine Ansässigkeitsbestätigung dieser signifikanten Anteilinhaber, sowie…
…werden, kommt dem Gesellschafter die Stellung eines Betriebsinhabers nicht zu und kann dieser daher bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Befreiungsbestimmung des NeuFöG in Anspruch nehmen. Wird ein Betrieb durch eine Gesellschaft gegründet, an der eine andere Gesellschaft wesentlich beteiligt ist (siehe Rz 71), ist…
…Rahmen einer Betriebspacht). Vieh auf Fremdalmen (Zinsvieh) ist dagegen dem Eigentümer und nicht dem Almbewirtschafter bzw. Almeigner zuzurechnen und durch den Vieheigentümer dementsprechend bei der Ermittlung der Vieheinheiten zu Gänze zu berücksichtigen (auch eine Agrargemeinschaftsalm, an der der Vieheigentümer beteiligt ist, ist wie eine Fremdalm…
…Wertpapierportefeuilles (ohne Fremdfinanzierung oder ohne konkretes planmäßiges Handeln) führt für sich allein nicht zur Gewerblichkeit. Ein Gewerbebetrieb liegt jedoch vor, wenn durch die Entfaltung einer berufsmäßigen, nach außen hin hervortretenden und den Beteiligten erkennbaren Tätigkeit die Erzielung eines besonderen Gewinnes beabsichtigt wird (zB Ausleihen eigener…
…gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO zu ergehen (zB eine Feststellung über die Höhe der Umsatzsteuervorauszahlung für einen bestimmten Monat). Beispiel: Eine an einer GmbH wesentlich beteiligte Person wird gemäß § 16 BAO für Umsatzsteuerschuldigkeiten der Gesellschaft herangezogen, hinsichtlich derer vom Geschäftsführer Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht wurden…
…beteiligten Körperschaften, nach der genannten Vorschrift des SpaltG und des EU-UmgrG unbeschränkt zulässig. Für die Zuzahlungen von Anteilsinhabern sehen § 37 Abs. 2 und Abs. 4 UmgrStG vor, dass diese die Steuerneutralität des Anteilstausches nicht hindern, sofern sie nicht wesentlich sind. Eine Zuzahlung ist nicht…