…sind sodann an den zivilrechtlichen Nachfolgerechtsträger als Rechtsnachfolger der übertragenden Gesellschaft iSd § 19 Abs. 1 BAO zu richten. Bescheide sind beispielsweise wie folgt zu adressieren: "An die X-Gesellschaft als Rechtnachfolgerin der Y-Gesellschaft" Bescheide, die an die nicht mehr existente übertragende Körperschaft gerichtet sind…
…von kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendungen unterbleibt. Beispiel: Die Privatstiftung erzielt nichts anderes als einen Überschuss aus einer Beteiligungsveräußerung von 1.500 und tätigt eine Zuwendung von a) 2.000, b) 500. Kapitalertragsteuer wird abgeführt. Im Fall a) kann es zu keiner Übertragung von stillen Reserven mehr kommen…
…Betrieb werden die Arbeiter (Eisenbieger) nach Stundenlohn und Akkordlohn abgerechnet. Mitte des Jahres 1999 stellte der Arbeitgeber fest, dass die Bezahlung eines Akkordlohnes nicht mehr zeitgemäß ist, da durch Einsatz von Maschinen etc. größere Mengen produziert werden können und daher die bisherige Akkordarbeit einer Neuregelung…
…kann später nicht mehr rückgängig gemacht werden, es sei denn es liegt ein Fall von Betrug oder Missbrauch vor. 2.1.8.2. Vorgesellschaft Rz 198: Eine GmbH wird bereits vor ihrer Eintragung in das Firmenbuch als Steuersubjekt angesehen (Vorgesellschaft), wenn der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen ist…
…bei der Aufspaltung als auch bei der Abspaltung möglich. Jene Körperschaft, die nach der Spaltung über ein Beteiligungsausmaß verfügt, das nicht mehr die Voraussetzungen einer internationalen Schachtelbeteiligung im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG 1988 erfüllt, kann zur Vermeidung einer sonst eintretenden Steuerpflicht eine Aufwertung…
…Spaltung beteiligten Gesellschaften überhaupt nicht mehr beteiligt ist (sind). Gesellschaftsrechtlich besteht die Möglichkeit der Mehrstimmigkeitsspaltung. Bei verhältniswahrenden Spaltungen bedarf es der Zustimmung von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, bei einer GmbH von drei Viertel der abgegebenen Stimmen. Bei nicht verhältniswahrenden und…
…4a Abs. 7 Z 5 EStG 1988 eine Spendenbestätigung auszustellen (Spende als Betriebsausgabe, siehe dazu Rz 1341). Sollte im Zeitpunkt der Übernahme der Zuwendung der Spendenempfänger zwar schon rechtlich existent, jedoch das Treuhandverhältnis noch nicht begründet worden sein, kann der Treuhänder als Geschäftsführer ohne Auftrag (§…
…für steuerliche Zwecke als maßgebend, solange sie nicht für nichtig erklärt wird. Wird der Antrag auf Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses im Firmenbuch zurückgewiesen, kommt eine Verschmelzung weder gesellschaftsrechtlich noch abgabenrechtlich zustande. Die übernehmende Körperschaft muss am Verschmelzungsstichtag noch nicht zivilrechtlich existent sein. Sie kann auch im…
…real existent ist. Ein bloß buchmäßiges Vorhandensein des Vermögens am Einbringungsstichtag ist daher nicht ausreichend. Ist das Einbringungsvermögen am Einbringungsstichtag nicht mehr vorhanden, ist ein Übergang der mit diesem Vermögen in Zusammenhang stehenden Verluste auf die übernehmende Körperschaft, ebenso wie der Vermögensübergang selbst, nicht möglich…
…Körperschaft Rz 749: Die übernehmende Körperschaft muss am Einbringungsstichtag noch nicht zivilrechtlich existent sein, dh. es muss auch noch kein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen sein (VwGH 18.10.2012, 2012/15/0114 und 2012/15/0115). Sie muss bei Unterfertigung des Einbringungsvertrages auch noch nicht protokolliert sein…
…auch dann, wenn ein Gesellschaftsteuertatbestand im Rahmen eines Vorganges nach dem UmgrStG verwirklicht wird; auf den Umgründungsstichtag kommt es nicht an. Umgründungsvorgänge ab 1.1.2016, bei denen ein Umgründungsstichtag bis zum 31.12.2015 zu Grunde gelegt wird, können keine Gesellschaftsteuerpflicht mehr auslösen. Vor…
…führt nicht dazu, dass der Verkehrswert des eingebrachten Vermögens positiv werden kann. Rz 895: § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG enthält kein Erfordernis, dass die rückbezogenen eingelegten Wirtschaftsgüter am Einbringungsstichtag bereits zum Vermögen des Einbringenden gehört haben müssen. Ebenso wenig wird die (körperliche) Existenz der…
…existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern wenn die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz nicht auch auf andere…
…Vermögen den übrigen Gesellschaftern nicht mehr zuzurechnen ist ("Fremdquote"). Es kommt somit lediglich zu einer anteiligen Realisierung stiller Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes der Mitunternehmerschaft samt Sonderbetriebsvermögen, wobei eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns bei jenen Steuerpflichtigen zu erfolgen hat, denen das Vermögen nicht mehr zuzurechnen ist…
…automatisch erfolgt; ein aktives "Speichern" ist nur beim Anlegen mehrerer Übertragender/Übernehmender erforderlich. Eine bereits an die Abgabenbehörde übermittelte Meldung (wie Anzeige) kann in FinanzOnline im Menüpunkt "Admin" unter "Eingebrachte Anbringen" wieder eingesehen (aber nicht mehr geändert) werden. 3.2.3.4.3. Meldung von…
…Fall ist für die 80%-Begrenzung ein fiktiver angemessener Lohn heranzuziehen (Rz 3387); Firmen- und Sozialversicherungspension dürfen nicht mehr als 100% des letzten Aktivbezuges des Gesellschafter-Geschäftsführers betragen (Rz 3393). Bei einer darüber hinausgehenden Pensionszusage ist die Rückstellungsbildung nur hinsichtlich des unangemessenen Teiles zu versagen…
…das Jahr 2024 abgegeben, in der nur 9 Mio. Euro steuerbare Umsätze erklärt werden. Damit liegen ab dem 21.6.2025 die Zuständigkeitsvoraussetzungen für das Finanzamt für Großbetriebe nicht mehr vor. Ab dem Zeitpunkt, in dem das Finanzamt Österreich davon Kenntnis erlangt, wird es für…
…einer Abgabenvorschrift nicht durch Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall beseitigt werden können (VwGH 25.6.1990, 89/15/0088; VwGH 14.9.1993, 93/15/0024). Die Einhebung von Abgaben ist unbillig, wenn hiedurch zufolge der im einzelnen Fall gegebenen besonderen Umstände die wirtschaftliche Existenz des Abgabenschuldners…
…Die steuerliche Existenz der OG-AB als Mitunternehmerschaft endet mit Ablauf des Teilungsstichtages. Sie hat den Gewinn (Verlust) des mit 30. Juni30.6.01 endenden (letzten) Wirtschaftsjahres im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung zu erklären. Die Gewinn(Verlust)anteile sind den Gesellschaftern A und…
…von denen einzelne die Voraussetzungen für ein Neufahrzeug nicht mehr erfüllen, hergestellt und entsteht dadurch ein bisher noch nicht existentes, eigenständiges Wirtschaftsgut, das eine andere Verkehrsgängigkeit als seine Bestandteile aufweist, kann dieses neue Wirtschaftsgut nicht bereits vor seiner Inbetriebnahme in einer Weise verwendet worden sein…