…3 zweiter Satz BAO ist eine gesetzliche Frist. Sie ist weder erstreckbar (VwGH 26.8.2009, 2004/13/0121) noch hemmbar oder unterbrechbar. Für Maßnahmen nach § 240 Abs. 3 BAO ist § 238 BAO (Einhebungsverjährung) nicht anwendbar. Rz 1939a: Die Zuständigkeit für das Verfahren über die…
…Dabei handelt es sich um eine (nicht erstreckbare) gesetzliche Frist. Eine Unterbrechung, Verlängerung oder Hemmung dieser Frist ist ausgeschlossen. Über einen fristgerecht eingebrachten Antrag ist auch nach Ablauf der Frist in der Sache zu entscheiden. Rz 1629: Die Ermessensentscheidung über die Bewilligung einer Nachsicht ist…
…nach dem diese Frist nicht erstreckbar ist). 21.11.1.1.3. Inkrafttreten § 21 Abs. 11 UStG 1994 gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Der Zeitraum, auf den sich der Erstattungsantrag bezieht, ist somit nicht ausschlaggebend. 21.11.1.2…
…zum maßgeblichen Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrages. Die Dreimonatsfrist läuft unabhängig davon, wann die bescheidmäßige Festsetzung des zweiten Säumniszuschlages erfolgt. Rz 933: Die Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO sind gesetzliche Fristen und somit dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht erstreckbar. Diese Fristen werden insoweit…
…Nr. 279/1995 idgF). Diese Frist ist in der Richtlinie 2008/9/EG, ABl. Nr. L 44 vom 12.02.2008 S. 23 als Fallfrist vorgesehen und daher nicht nach den Vorschriften der nationalen BAO erstreckbar (weder durch Fristverlängerungsansuchen noch durch Aufnahme in die Fristenliste…
…Für nicht von der Quotenregelung (Rz 7539) erfasste Abgabepflichtige endet die allgemeine Steuererklärungsfrist endet gemäß § 134 BAO Ende April des jeweils folgenden Kalenderjahres. Sie endet Ende Juni des jeweils folgenden Kalenderjahres, wenn die Übermittlung der Steuererklärung elektronisch erfolgt. Die Frist des § 134 BAO ist erstreckbar…
…Weitergaberechtes keine Auswirkung auf die ursprünglich vereinbarte Bestandvertragsdauer hat. Die Vereinbarung eines Weitergaberechtes führt nicht zu einer unbestimmten Vertragsdauer. Rz 1343: Für die Beurteilung, ob ein Präsentations- oder Weitergaberecht vorliegt, ist der Inhalt des Rechtes, und nicht seine Bezeichnung, maßgeblich. Rz 1344: Folgende Kriterien können…
…wird in der Bewilligung die Frist festgelegt, innerhalb der die Nicht-Unionswaren zur aV angemeldet werden müssen. Dabei ist die für die Beschaffung der Waren sowie für ihre Beförderung in das Zollgebiet der Union notwendige Zeit zu berücksichtigen. Die Frist beginnt mit dem Tag der…