… 4a Abs. 5 Z 5 EStG 1988). Ist die Einrichtung weder ausdrücklich im Gesetz genannt, noch in der Liste für die unter Punkt 1 bis 7 angeführten Einrichtungen enthalten, sind Spenden nicht abzugsfähig. Rz 1331a: Als begünstigte Spendenempfänger-Körperschaften nach § 4a Abs. 5 Z 1…
… 4 Abs. 9 EStG 1988 genannten gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung der freiwilligen Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände als Betriebsausgaben nicht gegeben sind, stellen die Leistungen des Steuerpflichtigen an den Berufs- und Wirtschaftsverband nicht abzugsfähige Spenden dar (VwGH 23.11.1962, 0114/61). 5.5…
…Gründen nicht zu gewähren, ist die Zuwendung nicht abzugsfähig. 5.5.4c5.5.4b.2 Nachversteuerung Rz 1349k1357: Sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Spendenbegünstigung gemäß § 4a EStG 1988 nach Ablauf von drei Jahrender Mindestbestandsdauer nach der Errichtung der Stiftung (Rz 1356) nicht mehr…
…abgezogen werden (Zuwendungsvortrag analog § 4b EStG 1988, siehe dazu Rz 1353). Im jeweiligen Jahr geleistete Zuwendungen sind stets vorrangig abzuziehen. Nicht abzugsfähige Zuwendungen aus Vorjahren, die im Rahmen eines Zuwendungsvortrages zu berücksichtigen sind, sind in größtmöglichem Ausmaß zu verrechnen. Die zeitlich am längsten zurückliegenden Beträge…
5.5.4a.7 Weitere Regelungen 5.5.4a.7.1 Nicht abzugsfähige Zahlungen (§ 4a Abs. 7 Z 2 bis 4 EStG 1988) Rz 1345: Siehe oben Abschnitt 5.5.4a.1.2.2, Rz 1308 ff. 5.5.4a.7.2 Bewertung von Sachzuwendungen…
…sind sie bis zur Höhe des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig, wobei die insgesamt berücksichtigten Zuwendungen den Betrag von 500.000 Euro nicht übersteigen dürfen. Beispiel 31: Gewinn (vor Gewinnfreibetrag): 100.000 Euro Zuwendung aus dem Betriebsvermögen: 160.000 Euro Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 30…
…Wirtschaftsjahr nicht vorliegen (also zB nach dem Entzug aufgrund einer Verurteilung keine neuerliche Verurteilung erfolgt ist). Rz 1322a: § 4a Abs. 4 Z 3 lit. e EStG 1988 verfolgt das Ziel, dass im Sinne der Einheitlichkeit der Rechtsordnung steuerlich abzugsfähige Spenden direkt oder indirekt nicht systematisch…
…wenn sie im Einzelfall durch betriebliche Erwägungen mitveranlasst sind (siehe dazu auch EStR 2000 Rz 4830 bis 4839). Rz 1263: Zu den abzugsfähigen SpendenZuwendungen (§§ 4a bis 4c EStG 1988 idF AbgÄG 2012GemRefG 2023) siehe EStR 2000 Rz 13301305 bis 13491370. 21.1.6 Nichtabzugsfähige Steuern (…
…nicht abzugsfähig sind; Rz 4814 bis 4826). Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte: Spenden mit Werbecharakter (zB Sachspenden in Katastrophenfällen; Rz 4836 bis 4838) und Kulanzleistungen (Rz 4839) sind abzugsfähig. Bestechungs- und Schmiergelder: Übernahme des Erlasses AÖF Nr. 162/1999 (Rz 4840 bis 4846). Nicht…
…sofern sie nicht einkunftsbezogen sind. Beispiel: Gehört zum Stiftungszweck unter anderem die Erhaltung des gestifteten Forstbetriebes, sind die Aufwendungen, die durch den Forstbetrieb veranlasst sind, abzugsfähige Betriebsausgaben. Rz 73: Spenden sind nur im Rahmen des § 4a EStG 1988 abzugsfähig. Rz 74: Zur Luxustangente von im…
…dem Spender anlastet, sind nicht abzugsfähig. Besteht das Treuhandverhältnis zwischen dem Spendenempfänger und dem Treuhänder und tritt der Treuhänder als treuhändig Empfangsberechtigter des Spendenempfängers auf, ist die Zuwendung ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Treuhänder gemäß § 24 Abs. 1 lit. c BAO dem Spendenempfänger…
…Mitgliedsbeiträgen siehe Rz 432 bis 438. Die Steuerfreiheit der echten Mitgliedsbeiträge hat zur Folge, dass die mit diesen unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind. 2.3.2.5.3 Subventionen Rz 340: Bei der Beurteilung der Körperschaftsteuerpflicht von Subventionen aus öffentlichen Mitteln, Zuschüssen usw…
…Unternehmers. Beim Empfänger der Spende (katastrophenbetroffene Privatperson, Unternehmer oder Arbeitnehmer eines Unternehmers) liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988). Randzahl 4837a: entfällt Rz 4838: Nicht katastrophenbedingte Geldzuwendungen, die an Stelle von Werbegeschenken zur Finanzierung von Rettungsautos zugewendet werden, sind abzugsfähig…
…6 EStG 1988) sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Spenden müssen zur Erfüllung der in den Landesgesetzen zugewiesenen Aufgaben der Feuerpolizei, der örtlichen Gefahrenpolizei und des Katastrophenschutzes bestimmt sein. Eine Verwendung für andere Zwecke (zB Kameradschaftskasse, Ausbau von Anlagen eines Betriebs gewerblicher Art) ist nicht zulässig…
…Zeitpunkt der Spende in der nach § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 vorgesehenen Liste der begünstigten Spendenempfänger angeführt ist. Ist die Einrichtung weder ausdrücklich im Gesetz genannt, noch in der Liste gemäß § 4a Abs. 5 Z 3 EStG 1988 enthalten, sind Spenden nicht abzugsfähig.…
…sie müssen nicht vom Spender persönlich übergeben werden. Ebenso sind Zahlungen, die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis des Mandatars (zB Spenden an Musikkapellen, Spenden anlässlich eines Ballbesuches, Geld- oder Sachspenden anlässlich von Tombolas) erfolgen, als Werbungskosten abzugsfähig. Abzugsfähig sind auch Spenden in Form der Abnahme…
…geleistete Zuwendungen an in § 4a EStG 1988 genannte begünstigte Spendenempfänger sind insgesamt nur insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als sie 10% des Gewinnes desselben Wirtschaftsjahres vor Berücksichtigung von Zuwendungen gemäß § 4b und § 4c EStG 1988 und vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages nicht übersteigen. Dabei ist eine Zuwendung…
…Körperschaften, die mit einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband wirtschaftlich verbunden sind, sind nicht abzugsfähig (§ 4a Abs. 7 Z 6 EStG 1988). Siehe auch Rz 1333. 5.5.4a.6.13 Anerkennungsfonds (§ 4a Abs. 6 Z 13 EStG 1988) Rz 1344: Spendenbegünstigt ist nach § 4a Abs…
…Werbewirkung stehen, sind als steuerlich unbeachtliche Spenden an den Verein nicht dem unentbehrlichen Hilfsbetrieb zuzurechnen. 1.2.2.2.2 Steuerliche Behandlung beim Sponsor 1.2.2.2.2.1 Allgemeines Rz 159: Ob und wieweit die Zuwendungen beim Sponsor als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, richtet…
…ist betrieblich veranlasst, die Kosten sind abzugsfähig. Sonderbetriebsausgaben Rz 1641: Siehe Rz 5801 ff. Spenden Rz 1642: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig (siehe Rz 4830 ff). Zu abzugsfähigen Zuwendungen nach § 4a EStG…