…Die Dauer der Übertragungssperrfrist ist im Spruch des Grundlagenbescheids festzuhalten. Bei nachträglicher Änderung der Frist ist sinngemäß vorzugehen. 11.2.3.3. Erforderliche Unterlagen Dem Antrag ist eine vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vidierte Erklärung der betreffenden Vertretungsbehörde beizulegen. Aus der vidierten Erklärung muss hervorgehen…
…siehe Abschnitt 0.3.3.2.). Die Dauer der Übertragungssperrfrist ist im Spruch des Grundlagenbescheids festzuhalten. Bei nachträglicher Änderung der Frist ist sinngemäß vorzugehen. 11.3.3.3. Erforderliche Unterlagen Dem Antrag ist eine vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vidierte Erklärung der betreffenden Vertretungsbehörde beizulegen.…
…die Nutzungsdauer nachzuweisen. Dies hat in aller Regel - insbesondere auch bei gebrauchten Gebäuden - durch ein Gutachten zu geschehen. Die Beweislast in Ansehung einer kürzeren Nutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen. Enthält ein Gutachten keinen nachvollziehbaren Bezug zwischen dem Befund und der vom Gutachter angesetzten Restnutzungsdauer, ist es…
…Verbrauchsteuern (siehe Abschnitt 0.1.) einzuholen. Die Dauer der Übertragungssperrfrist ist im Spruch des Grundlagenbescheids festzuhalten. Bei nachträglicher Änderung der Frist ist sinngemäß vorzugehen. 11.5.3.3. Erforderliche Unterlagen Dem Antrag ist eine vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten vidierte Erklärung der betreffenden Organisation beizulegen.…
…Erlassung des abschließenden Sachbescheides (somit etwa des Haftungsbescheides) Gelegenheit zu geben, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern. Der Grundsatz des Parteiengehörs ist auch im Haftungsverfahren zu beachten (VwGH 24.5.1984, 84/17/0010)…
…zB ein ausländisches Verzollungsdokument oder ein bestätigtes Formular U 34) zu beweisen. Jedenfalls muss die Zusammengehörigkeit der Ausfuhrsendung und der Ware, für die eine Warenverkehrsbescheinigung beantragt wird, festgestellt werden können. Das Zollamt hat imIm Feld "Bemerkungen" der nachträglich ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung dender Vermerk "issued retrospectively" anzubringen…
…Deutschland eingetretene Wertsteigerung von 300 auf 350 bleibt unberücksichtigt. Im Fall b) sind von der stillen Reserve bei Überführung nur 50 zu berücksichtigen, weil nachträgliche Wertminderungen im Ausland den zu berücksichtigenden Betrag bis auf 50 reduzieren. Wird die Wertminderung von 50 jedoch im Ausland berücksichtigt…
…durch die Gemeinde), soweit sie durch den Grundeigentümer zu tragen sind (zB in Form von Anlieger- oder Interessentenbeiträgen oder Infrastrukturbeiträgen), stellen nachträgliche Anschaffungskosten oder, soweit sie nach erstmaliger Erreichung der Betriebsbereitschaft anfallen und zu einer Änderung der Wesensart des Grundstückes führen (zB Umwidmungskosten), Herstellungskosten dar…
…und Reisekosten gibt es Erleichterungen (siehe Rz 1625 f, Rz 1691 bis Rz 1695). Rz 1822: Wird eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Unternehmer rückgängig gemacht oder ändert sich der in der Rechnung ausgewiesene Steuerbetrag nachträglich, so ist der Vorsteuerabzug entsprechend zu berichtigen (siehe…
9.3. Prüfung der Lieferantenerklärungen (1) Eine nachträgliche Prüfung der Lieferantenerklärung bzw. der Langzeit-Lieferantenerklärung kann stichprobenweise oder immer dann erfolgen, wenn die Zollbehörden des Landes, in dem die Erklärung bei der Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED oder bei der Ausfertigung einer…
…Den Beweis, dass das Rechtsgeschäft tatsächlich nicht zustande gekommen ist, hat die Partei, die den gültigen Abschluss des Rechtsgeschäftes bestreitet, zu führen. Rz 1009: Verfügt im Falle einer direkten Stellvertretung der Rechtsanwalt bei Unterfertigung der Urkunde über keine Vertretungsmacht, so ist im Falle einer nachträglichen…
…Ersuchens um nachträgliche Prüfung übermitteln sie alle Unterlagen und teilen alle bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungsnachweis schließen lassen. Die Prüfung wird von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes durchgeführt. Sie sind berechtigt, zu diesem Zweck die Vorlage von Beweismitteln zu…
…Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Ursprungsnachweise 9.2.1. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der…
…die zuständigen Behörden Amtshilfe bei der Prüfung der Präferenznachweise sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…Behörden Amtshilfe bei der Prüfung der UrsprungserklärungErklärung zum Ursprung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesem Nachweis. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der in diesen Nachweisen enthaltenen Angaben. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die zuständigen Behörden oder Zollbehörden der einführenden Vertragspartei begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…WVBen EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…Rechnung und der Erklärungen auf der Rechnung EUR-MED sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…
…WVB EUR.1 und der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…