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670 Treffer313 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5695–569718.3.2 Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer (§ 24 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…oder Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer und der Stiftungseingangssteuer ist für den Fristenlauf unmaßgeblich (VwGH 08.04.1987, 84/13/0282 zur Erbschafts- oder Schenkungssteuer). Die (nachträgliche) Entrichtung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunderwerbsteuer bzw. der Stiftungsseingangssteuer ist für die Anrechnung ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des §…

EStR 2000 Rz 7583–758728.6.6 Anrechnung ausländischer Einkommensteuer
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…zur Anrechnung berechtigende Steuerabzug erst im Jahr 3, dann kann diese im Jahr 3 erhobene ausländische Steuer nur bei der inländischen Veranlagung des Jahres 1 angerechnet werden. Die (nachträgliche) Entrichtung einer solchen ausländischen Steuer ist ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO. Rz 7587…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…ist die Entrichtung über das Abgabenkonto ausgeschlossen. Es darf sich um keine nachträgliche Berichtigung handeln, auch wenn hier die Steuerschuld nach Art. 77 UZK (bis 30.4.2016: Art. 201 Zollkodex) entstanden ist. Nachträgliche Berichtigungen (zB EUSt-Schuld erhöht sich aufgrund einer zollrechtlichen Überprüfung oder…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

5. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG) 5.1. Festsetzung, Mitteilung des Zollschuldbetrages an den Zollschuldner und buchmäßige Erfassung (Art. 101 bis 107 UZK…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…keine längere Zahlungsfrist erhält als im Fall eines Zahlungsaufschubs nach Art. 110 UZK. (3) Die Zollbehörden können auf Antrag des Zollschuldners eine Fristverlängerung gewähren, wenn der zu entrichtende Abgabenbetrag infolge einer nachträglichen Kontrolle nach Art. 48 UZK bemessen wurde. Die Verlängerung darf nur insoweit erfolgen…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Stundungszinsen ist nicht zu prüfen, ob die Abgabenfestsetzung bzw die Selbstbemessung einer Abgabe richtig war (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145). Rz 291: Ob eine Verpflichtung zur Entrichtung von Stundungszinsen dem Grunde nach gegeben ist, richtet sich danach, ob nach Einbringung eines zeitgerechten…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…wenn eine Verbuchung der Gebarung nachträglich unrichtig wird. Rz 1002a: Eine nachträglich unrichtig gewordene Verbuchung der Gebarung liegt zB vor bei rückblickend nicht auf dem zutreffenden Abgabenkonto erfolgter Verbuchung der Gebarung oder in bestimmten Fällen rückwirkender Gutschriften: Rückwirkende Berücksichtigung des Entrichtungstages bei Durchführung einer Umbuchung…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…212a Abs. 8 BAO) Rz 537: § 212a Abs. 8 BAO hat die Entrichtung oder Tilgung ausgesetzter Abgaben vor Beendigung der Aussetzung zum Gegenstand. Rz 538: Allfällige Zahlungen, sonstige Gutschriften und Guthaben dürfen nur auf ausdrückliches Verlangen des Abgabepflichtigen auf ausgesetzte Abgaben verrechnet werden; aus § 212a…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…217 Abs. 7 BAO betrifft den Fall, dass kein grobes Verschulden an der Säumnis bei der Nichtentrichtung bzw. der verspäteten Entrichtung der Abgabenschuldigkeit vorliegt. Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist. Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn…

KStR 2013 Rz 124817.3.3 Ermittlung der Steuerbelastung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…zu machen. Die Glaubhaftmachung ist in einer geeigneten Form, etwa durch einen Körperschaftsteuerbescheid oder eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde zu erbringen. Kann der Steuerpflichtige die tatsächliche Entrichtung der Steuer bzw. die voraussichtliche Steuerbelastung nicht glaubhaftmachen, ist diese bei der Ermittlung der Durchschnittssteuerbelastung nicht zu berücksichtigen…

LStR 2002 Rz 1208–121229 HAFTUNG (§ 82 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…Freibetragsbescheiden bzw. Erklärungen des Arbeitnehmers über die Berücksichtigung des Alleinverdiener-(Alleinerzieher-)Absetzbetrages, des Familienbonus Plus oder eines Pendlerpauschales richtig berechnet und einbehalten, führt eine nachträgliche Berichtigung nicht zur Annahme einer unrichtigen Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer (vgl. VwGH 12.7.1962, 1592/59). Hinsichtlich der…

EStR 2000 Rz 3861–38759.3 Übertragung stiller Reserven, Übertragungsrücklage und steuerfreier Betrag
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Der Buchwert des Grund und Bodens beträgt 25.000 Euro. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes für die Grundstücksveräußerung werden die Kosten für die Selbstberechnung und Entrichtung der ImmoESt in Höhe von 500 Euro abgezogen, sodass der steuerpflichtige Gewinn 14.500 Euro beträgt. Sollen auf einen…

EStR 2000 Rz 6659–666122.4.4.5 Regeleinkünfteermittlung (§ 30 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…0006). Bei Aufschließungskosten (Herstellung von Straßen, Kanal- und Wasser- und/oder Energieversorgung), bei von der Gemeinde dem Grundstückseigner vorgeschriebenen Umwidmungskosten sowie bei Kosten einer Grundstücksteilung (zB Vermessungskosten) handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten von Grund und Boden bzw. Gebäuden (siehe auch Rz 2626…

UZK-IATitel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…F | für die Abgabe einer vereinfachten Zollanmeldung (wie in Code C genannt) im Einklang mit Artikel 171 des Zollkodex | R | Nachträgliche Abgabe einer Ausfuhr- oder Wiederausfuhranmeldung gemäß Artikel 249 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 und Artikel 337 | X | für…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Möglichkeit der Durchführung derartiger Ermittlungen der Union vorgesehen ist, oder d)der Betrag, zu dessen Entrichtung die betreffende Person im Zusammenhang mit einem oder mehreren Einfuhr- oder Ausfuhrvorgängen gegebenenfalls verpflichtet ist, entspricht aufgrund eines Irrtums oder besonderer Umstände 500.000 Euro oder überschreitet diesen Betrag.…

ZK-25008. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…wenn der Verstoß, durch den die Zollschuld entstanden ist, keine erheblichen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens hatte, es sich um keinen Täuschungsversuch handelte und nachträglich alle notwendigen Formalitäten erfüllt wurden, um die Situation der Waren zu bereinigen (Art. 124 Abs. 1 Buchstabe h…

UmgrStR 2002 Rz 1001–10293.6. Gegenleistung (§ 19 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Schädliche - unschädliche Gegenleistungen 3.6.1.4.1. Kaufpreis Rz 1004: Die Entrichtung eines Kaufpreises für das eingebrachte Vermögen neben der Anteilsgewährung stellt eine schädliche Gegenleistung dar. Eine schädliche Gegenleistung kann auch in einer aus Anlass der Einbringung von der übernehmenden Körperschaft übernommenen privaten Verbindlichkeit…

EStR 2000 Rz 2505–25196.13 Entstrickungs- und Verstrickungsbesteuerung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…entspricht dem nunmehrigen System der Festsetzung der Steuerschuld mit anschließender Entrichtung der Steuerschuld in Form einer Ratenzahlung, da die Steuerschuld bereits durch die Entstrickung ausgelöst wurde und insofern nicht mehr rückgängig gemacht wird. Entsprechend diesem Konzept werden auch nachträglich im Ausland eingetretene Wertminderungen nicht berücksichtigt…

ZK-25902.5.3. Rückwirkende Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien10.10.2024

…Leitlinien bzw. im Leitfaden näher erläutert. Das Vorliegen ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei ist die dem Beteiligten durch die Entrichtung der Einfuhrabgaben erwachsene wirtschaftliche Belastung dem Verwaltungsaufwand, der durch nachträgliche Prüfung von Betriebsunterlagen, rückwirkende Bewilligungserteilung und Ungültigkeitserklärung(en) erforderlich wird, gegenüberzustellen…

ZK-25602.4.3. Rückwirkende Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…noch im Leitfaden näher erläutert. Das Vorliegen ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei ist die dem Beteiligten durch die Entrichtung der Einfuhrabgaben erwachsene wirtschaftliche Belastung dem Verwaltungsaufwand, der durch nachträgliche Prüfung von Betriebsunterlagen, rückwirkende Bewilligungserteilung und Ungültigkeitserklärung(en) erforderlich wird, gegenüberzustellen. 2…