…zu beachten. Amtswegige Rückzahlungen haben in solchen Fällen aus Sicherheitsgründen zu unterbleiben. Rz 1911: Hatte das Gesamtschuldverhältnis seinen Ursprung im bürgerlichen Recht, so ist die Rückzahlungsberechtigung dem Grunde und der Höhe nach nur nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts zu beurteilen (siehe zB zur GesBR §…
…Abgabenkonten von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesBR), insbesondere von Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe, bestehender Guthaben gilt folgendes: Rz 820: Guthaben der GesBR stehen deren Mitgliedern gemäß § 1203 ABGB im Verhältnis ihrer Anteile zu. Sofern der Gesellschaftsvertrag nicht anderes bestimmt, wird vom Verhältnis der Kapitalanteile, nach Beendigung der…
…Gesellschafters aus dem Privatbereich sowie sämtliche Geldeinlagen sind nicht steuerbar. Beispiel 1: Der Nichtunternehmer A leistet im Zuge der Gründung einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht eine Sacheinlage und erhält dafür 50% der Gesellschaftsanteile. Die Sacheinlage des A ist nicht steuerbar. Die Einräumung der Gesellschaftsanteile durch…
…auch in den Fällen, in denen dem Carnet-Inhaber Aussetzung der Einhebung gewährt worden ist oder sich die Sache in einem Rechtsstreit befindet. Form der Inanspruchnahme (1) Zahlungsaufforderungen an den bürgenden Verband erfolgen auf der Grundlage des jeweiligen Bürgschaftsvertrages nach bürgerlichem Recht gemäß § 1357 ABGB…
…Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit. | KG, KEG | -> | KG Für die Rechnungslegungspflicht ist - ausgenommen für verdeckte Kapitalgesellschaften ab 2008 (Rz 430j) - der Schwellenwert des § 189 UGB maßgebend. Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (GesbR), die den Schwellenwert nach § 189 UGB überschreiten…
…Zusatz von der Gebühr befreit. Rz 1628: Unterfertigt ein Wechselbürge mit oder ohne Zusatz "als Bürge" einen Schuldschein, so liegt eine nach bürgerlichem Recht zu beurteilende Bürgschaft oder ein Schuldbeitritt vor (siehe Rz 1400 ff). Rz 1629: Dem Wechsel sind nach § 33 TP 22 Abs…
…87/13/0023); dies gilt ebenso für eine differierende rechtliche Einstufung des Gesellschaftsverhältnisses (VwGH 13.6.1989, 86/14/0037, betr. Wechsel zwischen stiller Gesellschaft und Gesellschaft nach bürgerlichem Recht). Hinsichtlich einer rückwirkenden Änderung der Gewinnaufteilung siehe Rz 5894 f. Rz 1185: Bei Einbringung der…
… VwGH 21.10.1980, 2385/79), sofern sie über die Beistands- bzw. Mitwirkungspflicht nach bürgerlichem Recht hinausgeht und nach außen hin ausreichend in Erscheinung tritt (VwGH 22.3.1972, 1459/71; siehe oben Rz 1142 ff). Führt eine Gütergemeinschaft zum Zufließen der Einkünfte an beide…
…Rechtstitel sie beruhen - vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie ohne gleichwertige wirtschaftliche Gegenleistung des Empfängers erbracht werden bzw. eine eindeutig überwiegende oder ausschließlich betriebliche Veranlassung nicht vorliegt. Rz 4834: Gesetzlich unterhaltsberechtigt ist eine Person dann, wenn sie im Bedarfsfall gegenüber dem Zuwendenden einen Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem…
…16.1.2 Übersicht über die Gewinnermittlungsarten Rz 5203: Während für gewerblich Tätige Buchführungspflicht nach Maßgabe des § 124 BAO besteht, ist für selbständig Tätige iSd § 22 EStG 1988 grundsätzlich keine Buchführungspflicht vorgesehen. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmungen als auch Mitunternehmerschaften (zB Gesellschaft nach bürgerlichem Recht…
…und die Scheckbürgschaft unterliegen nicht den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes; insbesondere besteht keine Akzessorietät. Solche Wechsel- oder Scheckbürgschaften sind wertpapierrechtliche Zusätze, die nach § 33 TP 22 Abs. 3 GebG gebührenfrei sind. Rz 1422: Die Übernahme einer Wechselbürgschaft begründet nur dann eine Haftung nach bürgerlichem Recht…
… 2 GrEStG 1987 bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Näheres siehe unter der nächstfolgenden Rz 775. 6.1.9.1.2.1. Grundstück im Sinne des bürgerlichen Rechts Rz 775: Nach bürgerlichem Recht gehört zu einem Grundstück auch das Zugehör (vor allem Gebäude…
…Rz 385: Auch die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR), deren Gründung an keinen Formalakt gebunden ist, kann eine Mitunternehmerschaft bilden, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung tritt. Handelt es sich um eine reine Innengesellschaft, dann ist der nach außen nicht in Erscheinung tretende Gesellschafter…
…daher für sich allein noch keinen zwingenden Schluss auf das tatsächliche Vertragsverhältnis zu, gibt allerdings Aufschluss über den Willen der Vertragspartner (VwGH 17.5.1989, 85/13/0110). Es ist steuerrechtlich völlig bedeutungslos, ob ein Dienstverhältnis im Sinne des bürgerlichen Rechts vorliegt oder Dienste auf…
…laufen. Die Zweijahresfrist wird bei einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge nicht unterbrochen. Rz 1229: Bei einer einbringenden Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist ein Gesellschafterwechsel innerhalb der 2-Jahresfrist nicht befreiungsschädlich. Rz 1230: Bei einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist auf die Dauer der Zugehörigkeit des Einbringungsvermögens zu dieser abzustellen…
…2.2.54 Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR) Rz 5821: Eine GesBR ist eine Gesellschaft, die nicht ins Firmenbuch eingetragen wird und deren Gründung an keinen bestimmten Formalakt gebunden ist. Sie wird im allgemeinen nur anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung tritt…
…Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Die zitierte Norm rechtfertigt allerdings nicht, eine formal rechtsgültige unter Umständen sogar im Firmenbuch eingetragene Umgründung als solche zu negieren. Für die nach § 79 BAO nach bürgerlichem Recht zu beurteilende Frage der Rechts- und Handlungsfähigkeit hat…
…Ob Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem Bezug von Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 (siehe Rz 645 ff). Die in anderen Rechtsgebieten verwendeten Begriffe (Arbeitnehmer nach Arbeitsrecht, Sozialrecht, bürgerlichem Recht) sind für das Einkommensteuerrecht grundsätzlich nicht maßgebend (vgl. VwGH 22.1.1986…
…Gesamtrechtsnachfolge Rz 1246: Gegen den Erblasser bestehende Abgabenansprüche, die zu seinen Lebzeiten noch nicht festgesetzt waren, sind vor der Einantwortung gegen die Verlassenschaft, nach der Einantwortung gegen die Erben persönlich als Rechtsnachfolger geltend zu machen, wobei sich der Umfang ihrer Inanspruchnahme nach dem bürgerlichen Recht (§…
…Basis gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder Anteilen am Vermögen der Gesellschaft eingebracht werden, sind von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch befreit. Rz 32: Auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Befreiung nicht anwendbar, weil sie nicht grundbuchfähig ist. Rz 33: Nicht befreit…