RIS AI
13 Treffer1547 msnur geltende Fassungen
VS-11101.5. Multinationale Vereinbarung betreffend vereinfachte Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.5. Multinationale Vereinbarung betreffend vereinfachte Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle 1.5.1. Unterzeichnerstaaten und Anwendungsbereich 1.5.1.1. Beteiligte Staaten Auf der Grundlage von § 2 Absatz 10 MinStG 1995 wurde mit Deutschland, dem Königreich der Niederlande, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich Belgien sowie…

VPR 2021 Rz 440–4463.2.3.2. Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

3.2.3.2. Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts Rz 440: Für eine multinationale Unternehmensgruppe ist ein länderbezogener Bericht zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß dem konsolidierten Abschluss mindestens 750 Mio. Euro beträgt (§ 3 Abs. 1 VPDG). Die Berechnung des Schwellenwerts…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…für von Konzerngesellschaften ausgeübten oder kontrollierten DEMPE-Funktionen um einen entsprechend hohen Anteil an dem durch die Verwertung des immateriellen Werts erzielten Gesamtertrag handeln oder aber auch nur um eine Routinevergütung (Z 6.54 OECD-VPL). Beispiel: Der multinationale Konzern "Alpha" entwickelt ein neues Arzneimittel…

VPR 2021 Rz 438–4393.2.3. Länderbezogene Berichterstattung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Risikoabschätzung der Verrechnungspreisgestaltung vornehmen zu können. Der länderbezogene Bericht liefert eine Übersicht über die Aufteilung der Einkünfte, der bezahlten Steuern und über bestimmte andere Angaben zu der wirtschaftlichen Tätigkeit einer multinationalen Unternehmensgruppe, gegliedert nach Staaten oder Gebieten. Rz 439: Vertraulichkeit, Einheitlichkeit und sachgemäße Verwendung sind…

VPR 2021 Rz 471–4753.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…FinanzOnline > Informationen für Softwarehersteller > Sonstige Erklärungen und Anträge) veröffentlicht. Die Frist zur Übermittlung beträgt zwölf Monate ab dem letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahrs. Beispiel: Das Wirtschaftsjahr einer multinationalen Unternehmensgruppe mit einer österreichischen obersten Muttergesellschaft läuft jeweils vom 1.10. bis zum 30.9…

VPR 2021 Rz 94–1011.3.2.2. LVAIGS-Ansatz
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…des Fremdvergleichsgrundsatzes dar und steht somit in Einklang mit § 6 Z 6 EStG 1988. Rz 95: LVAIGS sind Dienstleistungen unterstützender Natur, die nicht zum Kerngeschäft des multinationalen Konzerns gehören, die nicht die Verwendung einzigartiger und wertvoller, immaterieller Wirtschaftsgüter erfordern oder zur Schaffung dieser führen und…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG jährlich spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres zu erfolgen (Mitteilungsfrist). Eine…

KStR 2013 Rz 609–61313.5 Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…eine angemessene Leistungsbeziehung sein. Zudem muss idR eine entsprechend eindeutige (vgl. VwGH 23.10.1997, 94/15/0160) und wechselseitige (im Voraus getroffene, grundsätzlich schriftliche) Vereinbarung über den Vorteilsausgleich vorliegen (vgl. VwGH 3.8.2000, 96/15/0159, VwGH 30.5.2001, 99/13/0024…

VPR 2021 Rz 525–5314.2. Maßnahmen zur Streitbeilegung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…anderen von der Verrechnungspreisgestaltung betroffenen Staaten. Für eine bilaterale Lösung kann daher ein APA (Vorabverständigung über die Verrechnungspreisgestaltungsabsicht) angestrebt werden. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung, bei der vor Abwicklung konzerninterner Geschäfte ein entsprechender Kriterienkatalog festgelegt wird (zB Methode, Vergleichswerte und deren entsprechende Korrekturen…

VPR 2021 Rz 6–121.1.2. Internationale Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…bloß klarstellende Funktion beigemessen. Rz 7: Art. 9 OECD-MA entfaltet eine Sperrwirkung, die dazu verpflichtet, den inländischen Gewinn einer zu einem multinationalen Konzern gehörenden Gesellschaft höchstens im fremdüblichen Ausmaß zu besteuern. Das bedeutet, Art. 9 OECD-MA beschränkt das nach innerstaatlichem Recht bestehende Besteuerungsrecht…

VPR 2021 Rz 1–51. Teil: Multinationale Konzernstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1. Teil: Multinationale Konzernstrukturen 1.1. Rechtsgrundlagen der Einkünfteabgrenzung 1.1.1. Der OECD-Fremdvergleichsgrundsatz Rz 1: Verrechnungspreise dienen der Herbeiführung einer sachlich gerechtfertigten Ergebnisaufteilung im Falle von Wirtschaftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Werden grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen unterhalten, müssen diese für steuerliche Belange so…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…

EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Anhang (zu Abschnitt 3.4.1) Rz 335: Asiatische Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 13/1967; Aushilfegesetz, BGBl. Nr. 712/1976 (§ 17 Abs. 1); Auslandsanleihengesetz, BGBl. Nr. 239/1958 (§ 4); Besatzungsschädengesetz, BGBl. Nr. 126/1958 (§ 29); Donaukommission, BGBl. Nr. 249/1965 (Art. V); Energieanleihegesetz 1955, BGBl. Nr…