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LStR 2002 Rz 565–5727.10 Spendenbegünstigung (§ 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… Mildtätige Zwecke gemäß § 37 BAO juristische PersonenWissenschaftliche Forschung, die ausschließlich mit Forschungs- oder LehraufgabenEntwicklung und Erschließung der genannten Art fürKünste und Erwachsenenbildung, die österreichische Wissenschaftwissenschaftliche oder Wirtschaft und damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen oder Dokumentationen befasstkünstlerische Lehre betrifft und gemeinnützig im Sinne der dem Universitätsgesetz 2002…

StiftR 2009 Rz 3–161.2 Stiftungen als Steuersubjekte (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…1.2.1.2 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Privatstiftungen Rz 5: Sie sind beschränkt steuerpflichtig gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 34 ff BAO, im Rahmen steuerpflichtiger Betriebe unbeschränkt steuerpflichtig. Hinsichtlich der Voraussetzungen für das Vorliegen begünstigter Zwecke und der tatsächlichen Geschäftsführung…

EStR 2000 Rz 1312–13145.5.4a.2 Begünstigte Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 4a Abs. 3 EStG 1988 kommen neben juristischen Personen des privaten Rechts (zB Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem und/oder gemeinnützigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in Frage, wenn sie die in…

UStR 2000 Rz 1233–125410.2.4. Begünstigte Rechtsträger gemäß §§ 34 ff BAO
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…Liebhabereivermutung bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, bzw. deren Nichtanwendung siehe VereinsR 2001 Rz 463 bis Rz 467. Rz 1240: Eine nichtunternehmerische Tätigkeit ist bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben iSd § 45 Abs. 1 und 2 BAO jedenfalls dann anzunehmen, wenn die…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…den Arbeitsprozess selbstlos zu fördern, kann darin eine gemeinnützige oder mildtätige Tätigkeit erblickt werden. Siehe aber auch RzRz 261 261, 278a, 378 und 378378a. Betriebskindergärten, Betriebssportvereine uÄ Rz 41a: Mangels ausreichender Förderung der Allgemeinheit werden diese nicht als gemeinnützig angesehen. Nach VwGH 11.10.2023…

VereinsR 2001 Rz 563–5754.6 Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…KommStG 1993 genannten Zwecke). Mildtätige "und/oder" gemeinnützige Zwecke besagtNur wenn diese begünstigte Kapitalgesellschaft auch eine der in § 8 Z 2 KommStG 1993 taxativ angeführten Befreiungsagenden erfüllt, dass sich die Befreiung entweder auf die Mildtätigkeit allein oder auf die begünstigten gemeinnützigen Zweckeist eine Kommunalsteuerbefreiung gegeben…

KStR 2013 Rz 177–1832.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.6 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Rechtsträger (§ 5 Z 6 KStG 1988) 2.6.1 Betroffene Körperschaften Rz 177: Alle Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988 können grundsätzlich zu den begünstigten Rechtsträgern im Sinn des § 5 Z 6 KStG 1988 gehören. Eine…

LRL 2012 Rz 1468.5. Liebhaberei bei Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

8.5. Liebhaberei bei Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen Rz 146: Die Liebhabereiverordnung ist nach § 5 der Verordnung auf Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen sowie auf wirtschaftliche…

UStR 2000 Rz 977–9886.1.23. Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs- und Erholungsheime
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, bewirkt werden. Hinsichtlich der Begriffe "gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke" wird auf die VereinsR 2001 Rz 13 bis Rz 104 verwiesen. 6.1.25.2. Begünstigte Rechtsträger Rz 987: Hinsichtlich der begünstigen Rechtsträger wird auf…

KStR 2013 Rz 390–3983.2.8 Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften siehe LRL 2012 Rz 145. 3.2.8.7 Liebhaberei bei gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgenden Körperschaften Rz 396: Zur Liebhaberei in Zusammenhang mit Körperschaften, die mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen, siehe LRL 2012 Rz 146. 3…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1.1.1 Allgemeines (§ 34 BAO) 1.1.1.1 Begünstigungsvoraussetzungen Rz 6: Die in verschiedenen Abgabengesetzen enthaltenen Befreiungen und sonstigen abgabenrechtlichen Begünstigungen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (im fFolgenden als begünstigte Zwecke bezeichnet) stehen der jeweiligen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (im…

VereinsR 2001 Rz 173–1831.2.3 Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…im Gesetz, in der Satzung, im Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft ausschließlich zur Förderung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke dienen. Beispiele: Gesellige Veranstaltungen gemäß § 45 Abs. 1a…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…verfolgter gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck erkennbar war, der Ausschluss des Gewinnstrebens ersichtlich war und die tatsächliche Geschäftsführung bereits vor der Änderung der nunmehr geltenden Satzung entsprochen hat. Eine rückwirkende Satzungsänderung ist daher unter diesen Voraussetzungen insb. möglich, wenn in der Satzung Zwecke und Mittel…

EnAbgR Rz 208–2224.2 Anspruchsberechtigung und Antragstellung
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen, nach inhaltlichen Kriterien tatsächlich eine betriebliche Tätigkeit im Sinne der Rz 209 f - somit keine Vermögensverwaltung im Sinne des § 47 BAO - ausgeübt wird, und daher entweder…

EnAbgR Rz 223–2334.2.1.2 Anspruchsberechtigter Betrieb (Rechtslage ab 1. Februar 2011):
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen, eine Tätigkeit im Sinne der Rz 224 f gegeben ist, deren Schwerpunkt in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, und daher entweder ein Gewerbebetrieb im Sinne des…

LRL 2012 Rz 130–1348. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…Rechts, an denen unmittelbar oder mittelbar ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind, soweit § 2 Abs. 4 dritter Satz KStG 1988 anzuwenden ist, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 31 BAO) und Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen.

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… Spenden für gemeinnützige, mildtätige, kulturelle oder sportliche Zwecke außerhalb des §§ 4a EStG 1988 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 (VwGH 17.5.1989, 88/13/0038 und VwGH 30.1.1991, 90/13/0030) bzw. an Kirchen und kirchliche Einrichtungen (außer Kirchenbeitrag…

KStR 2013 Rz 1415–142026. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende der Steuerpflicht (§§ 18 bis 20 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…stellt klar, dass bei einer bestehenden Pensions- und Unterstützungskasse, die die Voraussetzungen für die Befreiung erst im Laufe eines Kalenderjahres erfüllt, die Steuerbefreiung erst mit Beginn des folgenden Kalender-(Wirtschafts-)jahres eintritt. Ebenso sind nach § 6a Abs. 1 KStG 1988 gemeinnützige Bauvereinigungen im Sinne des §…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…für bestimmte Schriften und Amtshandlungen (§ 14 GebG), andererseits Rechtsgebühren für bestimmte Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG). 5.1.1 Feste Gebühren (siehe GebR 2019 Rz 4946 f) 5.1.1.1 Allgemeines Rz 679: Das Gebührengesetz kennt keine allgemeine Befreiung für Vereine, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen…

PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… 79 Abs. 2 EAG). Sie fördert somit die eigenen Mitglieder und ist daher eigennützig. Auch reicht die fehlende Gewinnabsicht allein nicht für die abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit, wobei nach dem Gesetzestext Gewinnabsicht nur kein "Hauptzweck" sein darf. In diesem Sinne ergibt sich auch aus den Erläuterungen zum…