…am selben Ort mehr als 6 Monate vergangen sind (24-Monate Beobachtungszeitraum nicht erforderlich). Beispiel 2: Ein Arbeitnehmer ist/war zu folgenden Zeiten am selben Einsatzort (Dienstreise nach dem 2. Tatbestand) tätig: | 17.09.2005 - 21.10.2005 (unbeachtlich, weil danach 6 Monate Unterbrechung)…
…es seine Eigenschaft als Neufahrzeug verloren hätte (vgl. VwGH 29.5.2018, Ra 2017/15/0027). 101.9.1. Neues Landfahrzeug Rz 3677: Ein KFZ (motorbetriebenes Landfahrzeug) gilt dann als neu, wenn die erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt…
1.2.3 GastarbeiterGewöhnlicher Aufenthalt ausländischer ArbeitnehmerInnen Rz 4: Ausländische Arbeitnehmer, die eine Arbeitserlaubnis oder einen Arbeitsvertrag für die Dauer von mehr als sechs Monaten besitzen, haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und sind daher bereits ab Beginn des Inlandsaufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26 BAO). Sie…
…wenn er mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und wenn die Einkünfte (des§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988) des Ehepartners Ehepartners oder des eingetragenen Partners nicht mehr als den jährlichen…
…10 § 33 EStG 1988 Rz 10772c: § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 - Alleinverdienerabsetzbetrag für EU/EWR-Bürger - abgeleiteter Wohnsitz für mehr als sechs Monate notwendig? (Rz 772c) (2009) Ein ungarischer Staatsbürger arbeitet erstmalig ab 1. August 2007 für ein Jahr in Österreich. Gleichzeitig wird…
… 106 Abs. 3 EStG 1988 (Rz 1248) und für Kinder, für die ihm oder seinem (Ehe-)Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag oder für die ihm mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht (§ 106 Abs. 1 und 2 EStG 1988…
…Berechnung der Sechsmonatsfrist nicht mitgezählt. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ohne Wohnsitz in Österreich befindet sich ab 10.9.200610.9.2022 im Inland. Sollte sie ununterbrochen im Inland verweilen, tritt die unbeschränkte Steuerpflicht jedenfalls am 11.3.200711.3.2023 (= mehr als sechs Monate) ein…
…Arbeitnehmern einen Zuschuss für die Kinderbetreuung gewähren. Begünstigt sind Arbeitnehmer, denen für das Kind mehr als sechs Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag zusteht. Kinderbetreuungszuschüsse an freie Dienstnehmer sind nicht steuerbefreit. Wird der Kinderabsetzbetrag dem (Ehe)Partner des Arbeitnehmers gewährt, dann steht die Steuerbefreiung nicht zu…
…2.920 Euro, wenn dem Steuerpflichtigen kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe)Partner nicht dauernd getrennt lebt und der (Ehe-)Partner Einkünfte im Sinne des § 33 Abs. 4 Z 1…
…1967 gewährt wird. Nicht erforderlich ist, dass für das Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe zusteht. Der Familienbonus Plus ist ein Monatsbetrag und steht nur auf Antrag zu. Der Familienbonus Plus beträgt für Kinder, die sich ständig in Österreich, in einem anderen…
…106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr a)verheiratet oder eingetragener Partner ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt oder b)mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft lebt. Bei der Fristenberechnung ist §…
…106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt (zB ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend). Wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem (neuen) Partner in einer Gemeinschaft lebt, ist…
…das Kalenderjahr 2018). Als Kinder im Sinne des § 106 EStG 1988 gelten: Kinder, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe)Partner mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag zusteht, oder Kinder, für die dem Steuerpflichtigen mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht…
…das vom jeweiligen Verkehrsunternehmen als Arbeitgeber betrieben wird). Siehe auch Beispiel Rz 10309. Rz 310: Kein Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit liegt jeweils für die ersten fünf Tage ("Anfangsphase") vor, wenn der Steuerpflichtige erstmals oder zuletzt vor mehr als sechs Monaten diese Tätigkeit ausgeführt hat…
…Dokument aus dem (Wieder-)Ausfuhrland für die (Wieder-)Ausfuhr nach dem letzten Tag der Geltungsdauer benutzt oder wenn die Sendung mehr als sechs Monate nach dem Datum der Ausstellung der Genehmigung in die Europäische Union eingeführt wurde. 3.Vollständiger Name und Anschrift des tatsächlichen Einführers…
…der Nutzungsdauer der einzelnen Gegenstände können die deutschen amtlichen AfA-Tabellen als Hilfsmittel herangezogen werden (vgl. EStR 2000 Rz 3115). Es bestehen aber keine Bedenken, für sämtliche Einrichtungsgegenstände eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren anzusetzen. Wird ein Gegenstand im Kalenderjahr mehr als sechs Monate genutzt…
…das nicht mehr als zwölf Monate vor und nicht mehr als sechs Monate nach dem Ausfertigungsdatum liegen darf; c)Datum des Ablaufs der Geltungsdauer (Ablaufdatum), das nicht mehr als 24 Monate nach dem Anfangsdatum liegen darf. (3) Der Lieferant informiert den Ausführer oder den Wirtschaftsbeteiligten…
…106 EStG 1988) oder wenn dem Steuerpflichtigen kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom (Ehe)Partner nicht dauernd getrennt lebt und die Einkünfte des (Ehe-)Partners den jährlichen Höchstbetrag gemäß § 33 Abs…
…Berechnungsformular kann auch nach der Geltendmachung des Anspruchs innerhalb einer Frist eingereicht werden, die höchstens drei Monate ab der Geltendmachung des Anspruchs, in keinem Fall aber mehr als sechs Monate ab der Einleitung des Erhebungsverfahrens betragen darf. Das Berechnungsformular ist in Anhang 33-04 enthalten.
…jährlich zu, wenn der Steuerpflichtige mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist und vom Ehepartner oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt, die Pensionseinkünfte des Steuerpflichtigen die obere Einkunftsgrenze im Kalenderjahr nicht übersteigen, die Einkünfte des Ehepartners oder eingetragenen Partners (§ 106…