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GK-0500Anlage 1
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…reparaturbedürftigen Fahrzeugen; 5.Beförderung von Bienen und Fischbrut; 6.Beförderung von Leichen; 7.Beförderung humanitärer und medizinischer Versorgungsgüter zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen (insbesondere bei Naturkatastrophen); 8.Beförderung von Ersatzteilen für See- und Binnenschiffe sowie Flugzeuge; 9.Leerfahrt eines im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuges, das ein…

GK-0500Armenien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…für das ausgefallene Fahrzeug erteilten Genehmigung; 5.Beförderung von Ersatzteilen für See- und Binnenschiffe und Flugzeuge; 6.Beförderung humanitärer und medizinischer Versorgungsgüter und Ausrüstungen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen (insbesondere bei Naturkatastrophen); 7.Beförderung von Kunstgegenständen und Kunstwerken für Ausstellungen sowie Messegut; 8.Beförderung von…

GK-0500Aserbaidschan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Austauschfahrzeug mit der für das funktionsuntüchtig gewordene Fahrzeug erteilten Genehmigung; 5.Beförderung von Ersatzteilen für Seeschiffe und Flugzeuge; 6.Beförderung medizinischer und anderer Versorgungsgüter und Ausrüstungen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen, insbesondere bei Naturkatastrophen und aus humanitären Gründen; 7.Beförderung von nicht für den Verkauf…

GK-0500Belgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Bosnien-Herzegowina
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Austauschfahrzeug mit der für das funktionsuntüchtig gewordene Fahrzeug erteilten Genehmigung; 5.Beförderung von Ersatzteilen für Seeschiffe und Flugzeuge; 6.Beförderung medizinischer und anderer Versorgungsgüter und Ausrüstungen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen, insbesondere bei Naturkatastrophen und aus humanitären Gründen; 7.Beförderung von nicht für den Verkauf…

GK-0500Bulgarien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Dänemark
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Deutschland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Estland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Finnland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Frankreich
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Georgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Austauschfahrzeug mit der für das funktionsuntüchtig gewordene Fahrzeug erteilten Genehmigung; 5.Beförderung von Ersatzteilen für Seeschiffe und Flugzeuge; 6.Beförderung medizinischer und anderer Versorgungsgüter und Ausrüstungen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen, insbesondere bei Naturkatastrophen und aus humanitären Gründen; 7.Beförderung von nicht für den Verkauf…

GK-0500Griechenland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Großbritannien (einschließlich Nordirland)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.Beförderung von Postsendungen; 3.Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen; 4.Beförderung von Medikamenten oder medizinischen Geräten in Notfällen; 5.der Werkverkehr; 6.der Transport mit Fahrzeugen nicht über 40 km/h. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen…

GK-0500Iran
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…funktionsuntüchtig gewordenes Fahrzeug ersetzen soll, sowie die Fortsetzung der Beförderung durch das Austauschfahrzeug mit der für das funktionsuntüchtig gewordene Fahrzeug erteilten Genehmigung; 5.Beförderung medizinischer und anderer Versorgungsgüter und Ausrüstungen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen, insbesondere bei Naturkatastrophen und aus humanitären Gründen; 6.Beförderung von…

GK-0500Irland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Italien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Kosovo
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Austauschfahrzeug mit der für das funktionsuntüchtig gewordene Fahrzeug erteilten Genehmigung; 5.Beförderung von Ersatzteilen für Seeschiffe und Flugzeuge; 6.Beförderung medizinischer und anderer Versorgungsgüter und Ausrüstungen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen, insbesondere bei Naturkatastrophen und aus humanitären Gründen; 7.Beförderung von nicht für den Verkauf…

GK-0500Kroatien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…

GK-0500Lettland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…