RIS AI
8 Treffer1598 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…so wäre § 217 Abs. 7 BAO nur bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit anwendbar. Rz 976: Bei nicht grob verschuldeter Versäumung einer Zahlungsfrist kommt auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) in Betracht. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung beseitigt nicht nur den Säumniszuschlagsbescheid aus dem Rechtsbestand…

UStR 2000 Rz 9–211.1.1.7. Schadenersatz
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

… 1323 ABGB). Tatsächlich wird im Regelfall Geldersatz geleistet. Die Schuldform - grober Vorsatz (Absicht) bis leichte Fahrlässigkeit (Versehen) - bestimmt den Umfang der Ersatzpflicht des Schädigers (§ 1324 ABGB). Beispiel: Der Unternehmer M hat eine fehlerhafte Maschine an den Kunden K geliefert. Der Fehler ist auf eine mangelhafte…

AL-1000§ 18 Altlastensanierungsgesetz - Sanierungsmaßnahmen durch den Bund
geltende FassungRichtlinien13.04.2012

…Grad der Fahrlässigkeit zu verstehen, für den nach allgemeinen Vorschriften noch einzustehen wäre. Bei einem darüber hinausgehenden Versehen (leichte und grobe Fahrlässigkeit) kann aus Gründen der Billigkeit und mit Rücksicht auf die besonderen Umstände der Ersatz gemäßigt werden. Bei niederem Grad des Versehens (leichte Fahrlässigkeit)…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…VPL eindeutig ergebenden Rechtsfolge löst zwar eine offenkundige verdeckte Ausschüttung aus, kann aber durchaus als minderer Grad eines Versehens zu werten sein, das als bloße leichte Fahrlässigkeit einzustufen ist und damit grobes Verschulden ausschließt. Die Kapitalgesellschaft, die im Gefolge der Verrechnungspreisberichtigung zur Kapitalertragsteuerhaftung herangezogen wird…

VereinsR 2001 Rz 793–8328 Haftungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Eine bestimmte Schuldform ist hiefür nicht erforderlich (zB VwGH 22.02.2000, 96/14/0158; VwGH 07.12.2000, 2000/16/0601). Daher reicht leichte Fahrlässigkeit (zB VwGH 31.10.2000, 95/15/0137; VwGH 24.02.2010, 2008/13/0228; VwGH 19.5.2021…

VereinsR 2001 Rz 833–8658.5 Geltendmachung der Haftungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Verschulden an der Säumnis bei der Nichtentrichtung bzw. der verspäteten Entrichtung der Abgabenschuldigkeit vorliegt. Grobes Verschulden liegt vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist. Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…von Amts wegen im Lichte anderer Gründe für eine Erstattung oder einen Erlass zu prüfen (Art. 121 Abs. 2 UZK). Keine Erstattung bzw. kein Erlass wird gewährt, wenn die Mitteilung der Zollschuld auf einer Täuschung (= vorsätzliches Handeln; leichte oder auch grobe Fahrlässigkeit schadet nicht)…

ZK-07703. Voraussetzungen (Tatbestände) für das Entstehen einer Zollschuld
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Waren von den Zollorganen festgestellt, dass es bei den Angaben zur Warenmenge zu geringfügigen Mengenabweichungen (geringfügige Mehrmengen) kommt, können diese im Falle des entschuldbaren Irrtums bzw. der leichten Fahrlässigkeit toleriert werden, wobei im konkreten Fall die Branchenüblichkeit usw. zu berücksichtigen sind. In den Zollanmeldungen sind…